Herr Dr. Claudio Nedden-Boeger, Richter am Bundesgerichtshof, XII. Zivilsenat

Herr Dr. Claudio Nedden-Boeger, Richter am Bundesgerichtshof, XII. Zivilsenat
Urteile

Gericht


Der Bundesgerichtshof (BGH) ist das höchste Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit in Deutschland.  Der BGH besteht aus 16 Senaten, die jeweils von einem Vorsitzenden und mehreren anderen Richtern geleitet werden. Die Zusammensetzung der Senate

Dr. Claudio Nedden‑Boeger (*13. Januar 1966 in Essen) ist seit dem 3. Januar 2011 Richter am Bundesgerichtshof und dem XII. Zivilsenat, zuständig für Familien- und gewerbliches Mietrecht, zugeteilt. Seit Juni 2012 ist er zudem Mitglied des Verfassungsgerichtshofs Nordrhein-Westfalen, bei dem er zuletzt 2018 wiedergewählt wurde.

Nach seinem ersten Staatsexamen 1990 absolvierte er 1994 seine Promotion über „Die Geschäftsführung ohne Auftrag im Öffentlichen Recht“ und legte 1995 das zweite Staatsexamen ab. Seine juristische Laufbahn führte ihn über das Landgericht Bochum (Proberichter 1995), eine Ernennung zum Richter am Landgericht Essen 1999, eine Abordnung ins NRW-Justizministerium (2002), und 2004 an das Oberlandesgericht Hamm, wo er zuletzt im Familiensenat tätig war.

Im XII. Zivilsenat wirkte er an vielen wichtigen Entscheidungen mit – etwa dem Beschluss XII ZB 47/17 (9. Mai 2018), der sich mit der Wirksamkeit ausländischer Namensänderungen befasst, sowie dem Beschluss XII ZB 552/17 (31. Oktober 2018) zur Frage der freien Willensbildung bei Betreuungssachen.

Publizistisch ist Dr. Nedden‑Boeger aktiv: Er verfasste Aufsätze etwa zum neuen Registerrecht (FGPrax 2007) und zum Videogerichtsverfahren. In der FamRZ 19/2014 publizierte er zu Betreuungsverfahren, was starke Reaktionen in der Rechtspflegerpraxis auslöste.

Privat ist er verheiratet, Vater von zwei Kindern und engagierte sich einst als Vorsitzender des Presbyteriums in seiner Kirchengemeinde in Essen-Heisingen. Politisch ist er für Bündnis 90/Die Grünen aktiv.

Dr. Nedden‑Boeger vermittelt eine seltene Mischung aus familien- wie mietrechtlicher Praxis, richterlicher Verantwortung und akademischer Publizistik. Seine Amtszugehörigkeit zum Verfassungsgericht stärkt seine Perspektive auf Grund- und Menschenrechte. Seine Arbeit – ob in höchstrichterlichen Beschlüssen oder Fachaufsätzen – trägt zur aktuellen Debatte in sensiblen Zivilrechtsfeldern bei.

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