Herr Dr. Bernau, Richter am Bundesgerichtshof, II. Zivilsenat

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Gericht


Der Bundesgerichtshof (BGH) ist das höchste Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit in Deutschland.  Der BGH besteht aus 16 Senaten, die jeweils von einem Vorsitzenden und mehreren anderen Richtern geleitet werden. Die Zusammensetzung der Senate

Dr. Falk Bernau, geboren am 29. Dezember 1973 in Zerbst/Anhalt, ist seit dem 2. Januar 2017 Richter am Bundesgerichtshof (BGH) und gehört dem II. Zivilsenat an, der unter anderem für das Gesellschaftsrecht zuständig ist.

Nach dem Abschluss seiner juristischen Ausbildung trat Bernau 2003 in den höheren Justizdienst des Landes Niedersachsen ein. Er war zunächst bei der Staatsanwaltschaft Hannover, dem Amtsgericht Gifhorn und dem Landgericht Hildesheim tätig. Dort wurde er 2008 zum Richter am Landgericht ernannt. Von Dezember 2009 bis September 2012 war er als wissenschaftlicher Mitarbeiter an den Bundesgerichtshof abgeordnet und anschließend bis Oktober 2013 an das Bundesverfassungsgericht. In dieser Zeit wurde er im Oktober 2013 zum Richter am Oberlandesgericht Celle befördert.

Dr. Bernau hat neben seiner richterlichen Tätigkeit auch wissenschaftlich gearbeitet. Er verfasste mehrere Rechtsprechungsübersichten zur Elternhaftung für die Zeitschrift FamRZ, darunter Beiträge in den Jahren 2007, 2010, 2013 und 2017. 

Darüber hinaus ist Dr. Bernau regelmäßig als Referent bei juristischen Fachveranstaltungen tätig. So hielt er beispielsweise im Oktober 2023 gemeinsam mit dem Vorsitzenden Richter Manfred Born ein Online-Seminar zur aktuellen Rechtsprechung des II. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs zum gesamten Recht der Personen- und Kapitalgesellschaften.

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BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL II ZR 375/15 Verkündet am: 10. Oktober 2017 Vondrasek Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: j
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