Frau Dietlind Weinland, Richterin am Bundesgerichtshof, V. Zivilsenat

Gericht
Frau Dietlind Weinland ist seit dem 2. Februar 2011 Richterin am Bundesgerichtshof (BGH) und gehört dem V. Zivilsenat an, der sich mit Grundstücksrecht, Wohnungseigentumsrecht und Nachbarrecht befasst.
Geboren am 8. November 1959, begann Frau Weinland ihre juristische Laufbahn nach dem Studium der Rechtswissenschaften und dem Referendariat als akademische Rätin an der Universität Erlangen-Nürnberg. 1989 trat sie in den höheren Justizdienst des Landes Bayern ein. Sie war unter anderem als Staatsanwältin und Richterin am Landgericht Nürnberg-Fürth sowie am Amtsgericht Nürnberg tätig. 1998 wurde sie hauptamtliche Arbeitsgemeinschaftsleiterin für die Ausbildung der Rechtsreferendare am Landgericht.
Im März 2004 wurde sie zur Richterin am Oberlandesgericht Nürnberg ernannt und im Oktober desselben Jahres an das Bundesverfassungsgericht als wissenschaftliche Mitarbeiterin abgeordnet, wo sie die Funktion der Pressesprecherin wahrnahm. Nach vier Jahren kehrte sie 2008 an das Oberlandesgericht Nürnberg zurück.
Seit ihrer Ernennung zur Richterin am Bundesgerichtshof im Februar 2011 ist Frau Weinland Mitglied des V. Zivilsenats.Im Juli 2012 wurde sie zur Pressesprecherin des Bundesgerichtshofs mit Schwerpunkt Zivilrecht ernannt und übernahm im März 2015 die Leitung der Pressestelle. Zudem war sie von April 2012 bis April 2016 Gleichstellungsbeauftragte des Bundesgerichtshofs.
Am 21. Mai 2021 wurde Frau Weinland vom Parlamentarischen Kontrollgremium als Mitglied des gerichtsähnlichen Kontrollorgans des Unabhängigen Kontrollrates gewählt, das ab dem 1. Januar 2022 als Nachfolger des Unabhängigen Gremiums der Kontrolle der Fernmeldeaufklärung des Bundesnachrichtendienstes dient.

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