Herr Claus Zeng, Richter am Bundesgerichtshof, 2. Strafsenat

Gericht
Dr. Claus Zeng (*12. September 1964 in Hamburg) gehört seit 2013 dem Bundesgerichtshof an. Er wurde zunächst dem 1. Strafsenat zugewiesen, wechselte jedoch bereits am 15. Juli 2013 in den 2. Strafsenat, in dem er seit dem 1. März 2024 als stellvertretender Vorsitzender fungiert.
Zuvor war Dr. Zeng ab 1995 im höheren Justizdienst Mecklenburg-Vorpommerns tätig — zunächst bei der Staatsanwaltschaft Neubrandenburg und als Richter am Amtsgericht Ueckermünde, anschließend ab 1999 als Richter am Amtsgericht Pasewalk. Von 2001 bis 2003 war er als wissenschaftlicher Mitarbeiter an den Bundesgerichtshof abgeordnet. Danach zog er zum OLG Rostock, war ab 2007 im Justizministerium tätig und wurde 2009 Vizepräsident des Landgerichts Schwerin.
Parallel zu seiner Gerichtstätigkeit wurde er am 8. März 2017 auf Vorschlag des BGH-Präsidenten vom Bundeskabinett als Beisitzer in das Unabhängige Gremium zur Kontrolle der Ausland‑Ausland‑Fernmeldeaufklärung des Bundesnachrichtendienstes berufen – ein Amt, das er sechs Jahre innehatte.
Dr. Zeng bringt reiche Erfahrung von der unteren Justiz bis zur höchsten Gerichtsinstanz mit. Der internationale und staatsrechtliche Horizont seines Wirkens zeigt sich besonders in seiner Tätigkeit im BND-Kontrollgremium. Seine Ernennung zum stellvertretenden Vorsitzenden des 2. Strafsenats unterstreicht das Vertrauen in seine Expertise im Strafrecht.

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