Amtsgericht Zweibrücken

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Urteile
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published on 29/10/2018 00:00

Tenor 1. Die Betroffene wird wegen Verstoßes gegen § 6 Abs. 1 LImSchG RLP (erhebliche Belästigung durch Tonwiedergabegeräte) zu einer Geldbuße von 50 EUR verurteilt. 2. Die Betroffene trägt die Kosten des Verfahrens und ihre notwendigen Au
published on 29/10/2018 00:00

Diese Entscheidung zitiert Tenor 1. Der Betroffene wird freigesprochen. 2. Die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen des Betroffenen trägt die Staatskasse. Gründe 1 Dem Betroffenen war mit Bußgeldbescheid vom 12.0
published on 04/06/2012 00:00

Tenor I. Der Verfügungsbeklagten wird es untersagt, die Stromzufuhr für die Wohnung der Verfügungsklägerin ab dem 31.05.2012 einzustellen. II. Die Verfügungsbeklagte hat die Kosten des einstweiligen Verfügungsverfahrens zu tragen. I

Zweibrücken

Herzogstraße 2, 66482 Zweibrücken
06332 805-198