Amtsgericht Ebersberg
Amtsgericht Ebersberg Beschluss, 24. Feb. 2019 - 3 F 733/15
bei uns veröffentlicht am 24.02.2019
Tatbestand
Der Antragsteller beantragte die alleinige elterliche Sorge für das gemeinsame Kind des Antragstellers mit der Antragsgegnerin, den am 20.06.2010 geborenen L. Nach einem ersten Anhörungstermin am 07.12.2015 beauftragte das
Amtsgericht Ebersberg Beschluss, 17. Jan. 2019 - 3 F 840/18
bei uns veröffentlicht am 17.01.2019
Tenor
1. Als Prüfungsmaßstab für die Aussetzung der Vollstreckung einer einstweiligen Anordnung gem. § 55 Abs. 1 FamFG kann eine Folgenabwägung herangezogen werden. Bei dieser sind die Nachteile, die eintreten würden, wenn die Vollstreckung
Amtsgericht Ebersberg Endurteil, 15. Jan. 2019 - 7 C 663/18
bei uns veröffentlicht am 15.01.2019
Tenor
1. Der Geschäftswert für die außergerichtliche Rechtsanwaltstätigkeit zur Kündigung eines Darlehensvertrages bestimmt sich nach der Differenz zwischen der Zahlungsverpflichtungen des Darlehensnehmers bei Vertragserfüllung und be
Amtsgericht Ebersberg Beschluss, 28. Mai 2018 - 3 F 694/17
bei uns veröffentlicht am 28.05.2018
Tenor
Der Antragsteller erhob zunächst Räumungsklage gegen seine in der Ehewohnung verbliebene Ehefrau vor dem Amtsgericht Ebersberg - Zivilabteilung. Mit Beschluss vom 12.10.2017 verwies das Amtsgericht Ebersberg - Zivilabteilung - d
Amtsgericht Ebersberg Urteil, 10. Jan. 2018 - 7 C 680/18
bei uns veröffentlicht am 10.01.2018
Tatbestand
Die Klägerin, ein Unternehmen, das sich deutschlandweit mit der Ablesung von Heizungs- und Wasserverbrauch befasst, begehrte vertragliche Mietkosten für Zähleinrichtungen, die sie dem Beklagten zur Verfügung gestellt hatte.
Amtsgericht Ebersberg Beschluss, 24. Nov. 2017 - 2 M 2176/17
bei uns veröffentlicht am 24.11.2017
Tenor
1. Die Erinnerung des Gläubigers … vom 10.10.2017 wird zurückgewiesen.
2. Der Gegenstandswert wird auf 9,60 € festgesetzt.
Gründe
I.
Der Gläubiger beauftragte den Gerichtsvollziehe
Amtsgericht Ebersberg Beschluss, 19. Aug. 2015 - 2 M 1507/15
bei uns veröffentlicht am 19.08.2015
Tenor
Der sofortigen Beschwerde des Gläubigers gegen den Beschluss vom 14.07.2015 (Bl. 22/24 d. A.) wird nicht abgeholfen, § 572 Abs. 1 ZPO.
Gründe
Der sofortigen Beschwerde wird aus den im angefochtenen Beschl
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