Amtsgericht Borken

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8 Urteile von diesem Gericht

Amtsgericht Borken Beschluss, 25. Sept. 2015 - 29 XIV(B) 23/15

bei uns veröffentlicht am 25.09.2015

Tenor Gegen den Betroffenen wird Abschiebungshaft bis zum 05.11.15 angeordnet. Die Entscheidung ist sofort wirksam. Von der Erhebung von Gerichtskosten wird abgesehen. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet. 1Gründe 2I. 3Die antragstellend

Amtsgericht Borken Beschluss, 13. Aug. 2015 - 29 XIV (B) 17/15

bei uns veröffentlicht am 13.08.2015

Tenor Gegen den Betroffenen wird Abschiebungshaft bis zum 13.11.15 angeordnet. Die Entscheidung ist sofort wirksam. Von der Erhebung von Gerichtskosten wird abgesehen. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet. 1 Gründe 2I. 3Die antragstellen

Amtsgericht Borken Beschluss, 30. Juli 2015 - 29 XIV(B) 15/15

bei uns veröffentlicht am 30.07.2015

Tenor Gegen den Betroffenen wird Abschiebungshaft bis zum 29.09.15 angeordnet. Die Entscheidung ist sofort wirksam. Von der Erhebung von Gerichtskosten wird abgesehen. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet. 1Gründe 2I. 3Die antragstellend

Amtsgericht Borken Urteil, 05. Feb. 2015 - 12 C 106/12

bei uns veröffentlicht am 05.02.2015

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn

Amtsgericht Borken Beschluss, 09. Jan. 2015 - 29 XIV(B) 2/15

bei uns veröffentlicht am 09.01.2015

Tenor Gegen den Betroffenen wird Abschiebungshaft bis zum 19.02.15 angeordnet. Die Entscheidung ist sofort wirksam. Von der Erhebung von Gerichtskosten wird abgesehen. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet. 1Gründe 2I. 3Die antragstellend

Amtsgericht Borken Urteil, 03. Sept. 2014 - 15 C 103/14

bei uns veröffentlicht am 03.09.2014

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.               Die Berufung wird zugelassen. 1 Tatbestand: 2Die Klägerin ist ein Flüssiggasversorgungsunternehmen. Zwischen ihr

Amtsgericht Borken Urteil, 17. Juli 2014 - 12 C 201/13

bei uns veröffentlicht am 17.07.2014

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. 1Tatbestand: 2Ohne Tatbestand (gemäß § 313a Abs. 1 ZPO). 3Entscheidungsgründe: 4Die zulässige Klage ist unbegründet. 5I. 6Der

Amtsgericht Borken Urteil, 26. Feb. 2014 - 15 C 290/13

bei uns veröffentlicht am 26.02.2014

Tenor Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 144,20 € nebst Zinsen in Höhe von 5%-Punkte über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 27.07.2013 zu zahlen. Es wird festgestellt, dass der Beklagte sich mit der Rücknahme der Kaufsache 11x Goldbarre

Borken

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