Zivilprozessordnung - ZPO | § 1078 Eingehende Ersuchen

(1) Für eingehende Ersuchen um grenzüberschreitende Prozesskostenhilfe ist das Prozessgericht oder das Vollstreckungsgericht zuständig. Die Anträge müssen in deutscher Sprache ausgefüllt und die Anlagen von einer Übersetzung in die deutsche Sprache begleitet sein. Eine Legalisation oder gleichwertige Förmlichkeiten dürfen nicht verlangt werden.

(2) Das Gericht entscheidet über das Ersuchen nach Maßgabe der §§ 114 bis 116. Es übersendet der übermittelnden Stelle eine Abschrift seiner Entscheidung.

(3) Der Antragsteller erhält auch dann grenzüberschreitende Prozesskostenhilfe, wenn er nachweist, dass er wegen unterschiedlich hoher Lebenshaltungskosten im Mitgliedstaat seines Wohnsitzes oder gewöhnlichen Aufenthalts einerseits und im Geltungsbereich dieses Gesetzes andererseits die Kosten der Prozessführung nicht, nur zum Teil oder nur in Raten aufbringen kann.

(4) Wurde grenzüberschreitende Prozesskostenhilfe bewilligt, so gilt für jeden weiteren Rechtszug, der von dem Antragsteller oder dem Gegner eingeleitet wird, ein neuerliches Ersuchen um grenzüberschreitende Prozesskostenhilfe als gestellt. Das Gericht hat dahin zu wirken, dass der Antragsteller die Voraussetzungen für die Bewilligung der grenzüberschreitenden Prozesskostenhilfe für den jeweiligen Rechtszug darlegt.

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zitiert oder wird zitiert von 4 §§.

wird zitiert von 3 §§ in anderen Gesetzen.

Rechtspflegergesetz - RPflG 1969 | § 20 Bürgerliche Rechtsstreitigkeiten


(1) Folgende Geschäfte im Verfahren nach der Zivilprozessordnung werden dem Rechtspfleger übertragen:1.das Mahnverfahren im Sinne des Siebenten Buchs der Zivilprozessordnung einschließlich der Bestimmung der Einspruchsfrist nach § 700 Absatz 1 in Ver

Beratungshilfegesetz - BeratHiG | § 10 Streitsachen mit grenzüberschreitendem Bezug


(1) Bei Streitsachen mit grenzüberschreitendem Bezug nach der Richtlinie 2003/8/EG des Rates vom 27. Januar 2003 zur Verbesserung des Zugangs zum Recht bei Streitsachen mit grenzüberschreitendem Bezug durch Festlegung gemeinsamer Mindestvorschriften

Auslandsunterhaltsgesetz - AUG 2011 | § 21 Zuständigkeit für Anträge auf Verfahrenskostenhilfe nach der Richtlinie 2003/8/EG


(1) Abweichend von § 1077 Absatz 1 Satz 1 der Zivilprozessordnung erfolgt in Unterhaltssachen die Entgegennahme und Übermittlung von Anträgen natürlicher Personen auf grenzüberschreitende Verfahrenskostenhilfe nach § 1076 der Zivilprozessordnung durc
zitiert 1 andere §§ aus dem .

Zivilprozessordnung - ZPO | § 114 Voraussetzungen


(1) Eine Partei, die nach ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen die Kosten der Prozessführung nicht, nur zum Teil oder nur in Raten aufbringen kann, erhält auf Antrag Prozesskostenhilfe, wenn die beabsichtigte Rechtsverfolgung oder Re

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9 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Bundesgerichtshof Beschluss, 08. Sept. 2011 - III ZR 89/11

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BGHR: ja BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS III ZR 89/11 vom 8. September 2011 in dem Rechtsstreit Der III. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 8. September 2011 durch den Vizepräsidenten Schlick und die Richter Dörr, Dr. Herrmann, Seiters und Tombri

Bundesgerichtshof Beschluss, 12. Nov. 2014 - IV ZR 161/14

bei uns veröffentlicht am 12.11.2014

Fassung gem. § 127 Abs. 1 Satz 3 ZPO BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IV ZR161/14 vom 12. November 2014 in dem Rechtsstreit Der IV. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat durch die Vorsitzende Richterin Mayen, die Richterin Harsdorf-Gebhardt,

Bundesgerichtshof Beschluss, 10. Juni 2008 - VI ZB 56/07

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BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS VI ZB 56/07 vom 10. Juni 2008 in Sachen Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja ZPO § 115 Abs. 3, SGB XII § 90 Abs. 2 Nr. 9 Die in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union bestehenden Unterschiede hins

Bundesgerichtshof Beschluss, 03. Juli 2018 - VIII ZR 229/17

bei uns veröffentlicht am 03.07.2018

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS VIII ZR 229/17 vom 3. Juli 2018 in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja ZPO § 114 Abs. 1 Satz 2, § 1078; Richtlinie 2003/8/EG Art. 3, 7, 8, 12 a) § 1078 Abs. 1 Satz 1 ZPO ist richtli

Bundesarbeitsgericht Beschluss, 17. Okt. 2017 - 10 AZB 24/15

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Tenor 1. Auf die Rechtsbeschwerde des Klägers werden der Beschluss des Sächsischen Landesarbeitsgerichts vom 15. April 2015 - 4 Ta 265/14 (6) - und der Nichtabhilfebeschluss des Arbeitsgeri

Bundesarbeitsgericht Beschluss, 17. Okt. 2017 - 10 AZB 22/15

bei uns veröffentlicht am 17.10.2017

Tenor 1. Auf die Rechtsbeschwerde des Klägers werden der Beschluss des Sächsischen Landesarbeitsgerichts vom 15. April 2015 - 4 Ta 313/14 (5) - und der Nichtabhilfebeschluss des Arbeitsgeri

Bundesarbeitsgericht Beschluss, 17. Okt. 2017 - 10 AZB 25/15

bei uns veröffentlicht am 17.10.2017

Tenor 1. Auf die Rechtsbeschwerde des Klägers werden der Beschluss des Sächsischen Landesarbeitsgerichts vom 15. April 2015 - 4 Ta 264/14 (6) - und der Nichtabhilfebeschluss des Arbeitsgeri

Europäischer Gerichtshof Urteil, 26. Juli 2017 - C-670/15

bei uns veröffentlicht am 26.07.2017

URTEIL DES GERICHTSHOFS (Fünfte Kammer) 26. Juli 2017 ( *1 ) „Vorlage zur Vorabentscheidung – Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts – Zugang zum Recht bei Streitsachen mit grenzüberschreitendem Bezug –...

Bundesarbeitsgericht EuGH-Vorlage, 05. Nov. 2015 - 10 AZB 25/15 (A)

bei uns veröffentlicht am 05.11.2015

Tenor I. Der Senat ersucht den Gerichtshof der Europäischen Union gemäß Art. 267 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) um die Beantwortung der folgenden Frage: