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§ 7Amtlich · § 5 UrhG

Bestätigung durch das anzeigende Wertpapierinstitut

Zeitreise: 25.03.2026

Mit Einreichung der nach den §§ 5 und 6 der Anzeige beizufügenden Unterlagen bestätigt das anzeigende Wertpapierinstitut, dass die Unterlagen nach seinem Kenntnisstand zum Zeitpunkt der Einreichung richtig sind.

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