Wohnungseigentumsgesetz - WoEigG | § 29 Verwaltungsbeirat

(1) Wohnungseigentümer können durch Beschluss zum Mitglied des Verwaltungsbeirats bestellt werden. Hat der Verwaltungsbeirat mehrere Mitglieder, ist ein Vorsitzender und ein Stellvertreter zu bestimmen. Der Verwaltungsbeirat wird von dem Vorsitzenden nach Bedarf einberufen.

(2) Der Verwaltungsbeirat unterstützt und überwacht den Verwalter bei der Durchführung seiner Aufgaben. Der Wirtschaftsplan und die Jahresabrechnung sollen, bevor die Beschlüsse nach § 28 Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2 Satz 1 gefasst werden, vom Verwaltungsbeirat geprüft und mit dessen Stellungnahme versehen werden.

(3) Sind Mitglieder des Verwaltungsbeirats unentgeltlich tätig, haben sie nur Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit zu vertreten.

ra.de-OnlineKommentar zu

OnlineKommentar schreiben

0 OnlineKommentare

Anwälte |

1 relevante Anwälte

1 Anwälte, die Artikel geschrieben haben, die diesen Paragraphen erwähnen

Rechtsanwalt

für Familien- und Erbrecht


Familienrecht, Erbrecht, Ehescheidung - Streifler & Kollegen
EnglischDeutsch

Referenzen - Veröffentlichungen |

Artikel schreiben

4 Veröffentlichung(en) in unserer Datenbank zitieren .

4 Artikel zitieren .

Zivilrecht: Schadensersatzansprüche wegen verzögerter Sanierung des gemeinschaftlichen Eigentums

20.06.2018

Lehnen die Wohnungseigentümer es durch Beschluss ab, eine Maßnahme am gemeinschaftlichen Eigentum durchzuführen, die ein Wohnungseigentümer zur Behebung von Schäden an seinem Sondereigentum verlangt, werden Schadensersatzansprüche wegen einer verzögerten Sanierung des gemeinschaftlichen Eigentums nicht Nicht-Anfechtung nachfolgender Vertagungsbeschlüsse ausgeschlossen – BSP Rechtsanwälte – Anwalt für Immobilienrecht Berlin
Wohneigentumsrecht

WEG: Zum Formerfordernis einer Teilungserklärung

06.06.2012

ein Wohnungseigentümer kann sich bei der Ausübung seines Stimmrechts auch durch mehrere Bevollmächtigte vertreten lassen-BGH: Urteil vom 30.03.12-Az:V ZR 178/11
Immobilienrecht

WEG: Auch geringe Abrechnungsfehler berechtigen zur Anfechtung von WEG-Beschlüssen

01.07.2011

Der Beschluss einer Wohnungseigentümergemeinschaft kann auch angefochten werden, wenn die zugrunde liegend
Immobilienrecht

WEG: Die sechs häufigsten Fragen zur Durchführung der Eigentümerversammlung

12.04.2007

Rechtsanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht (WEG) - BSP Bierbach, Streifler & Partner PartGmbB
Immobilienrecht

Referenzen - Gesetze |

zitiert oder wird zitiert von 1 §§.

zitiert 1 andere §§ aus dem .

Wohnungseigentumsgesetz - WoEigG | § 28 Wirtschaftsplan, Jahresabrechnung, Vermögensbericht


(1) Die Wohnungseigentümer beschließen über die Vorschüsse zur Kostentragung und zu den nach § 19 Absatz 2 Nummer 4 oder durch Beschluss vorgesehenen Rücklagen. Zu diesem Zweck hat der Verwalter jeweils für ein Kalenderjahr einen Wirtschaftsplan aufz

Referenzen - Urteile |

Urteil einreichen

16 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Bundesgerichtshof Beschluss, 17. Jan. 2019 - V ZB 121/18

bei uns veröffentlicht am 17.01.2019

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS V ZB 121/18 vom 17. Januar 2019 in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja ZPO § 511 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1, § 3 Das für die Rechtsmittelbeschwer maßgebliche wirtschaftliche Interesse des

Bundesgerichtshof Urteil, 05. Feb. 2010 - V ZR 126/09

bei uns veröffentlicht am 05.02.2010

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL V ZR 126/09 Verkündet am: 5. Februar 2010 Weschenfelder Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja WEG § 29 Abs

Bundesgerichtshof Urteil, 30. März 2012 - V ZR 178/11

bei uns veröffentlicht am 30.03.2012

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL V ZR 178/11 Verkündet am: 30. März 2012 Langendörfer-Kunz Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein

Oberlandesgericht München Beschluss, 30. Mai 2016 - 34 Wx 17/16

bei uns veröffentlicht am 30.05.2016

Tenor I. Auf die Beschwerde der Beteiligten zu 1 und 2 wird die Zwischenverfügung des Amtsgerichts Passau - Grundbuchamt - vom 3. Dezember 2015 aufgehoben. II. Es ergeht folgende Zwischenverfügung: Es fehlt

Amtsgericht München Endurteil, 18. Jan. 2017 - 481 C 11177/16 WEG

bei uns veröffentlicht am 18.01.2017

Tenor 1. Die in der ordentlichen Eigentümerversammlung der WEG D.-straße .../N.-straße ..., M., vom 03.05.2016 zu TOP 6 („Neuwahl der Beiräte und Rechnungsprüfer“) und TOP 8 („Antrag Frau Lautenschläger – H

Amtsgericht München Endurteil, 01. Feb. 2017 - 481 C 15463/16 WEG

bei uns veröffentlicht am 01.02.2017

Tenor 1. Der in der Eigentümerversammlung der Wohnungseigentümergemeinschaft B.-straße ..., ..., ..., R.-straße ..., ..., ..., M. vom 23.06.2016 zu dem Tagesordnungspunkt 6 (Aufwandsentschädigung für den Beirat) gefasste Beschluss wir

Amtsgericht Würzburg Urteil, 22. Jan. 2015 - 30 C 1212/14 WEG

bei uns veröffentlicht am 22.01.2015

Gründe Amtsgericht Würzburg Az.: 30 C 1212/14 WEG IM NAMEN DES VOLKES Verkündet am 22.01.2015 gez. N., JHSekr’in Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle In dem Rechtsstreit ... - Kläger - gegen

Bundesgerichtshof Urteil, 08. Juni 2018 - V ZR 125/17

bei uns veröffentlicht am 08.06.2018

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL V ZR 125/17 Verkündet am: 8. Juni 2018 Rinke Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR:

Bundesgerichtshof Urteil, 23. Feb. 2018 - V ZR 101/16

bei uns veröffentlicht am 23.02.2018

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES VERSÄUMNISURTEIL und URTEIL V ZR 101/16 Verkündet am: 23. Februar 2018 Rinke Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGH

Bundesgerichtshof Beschluss, 09. März 2017 - V ZB 113/16

bei uns veröffentlicht am 09.03.2017

Berichtigt durch Beschluss vom 11. Mai 2017 Lesniak, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS V ZB 113/16 vom 9. März 2017 in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja ZPO

Amtsgericht Halle (Saale) Urteil, 26. Jan. 2017 - 122 C 2318/16

bei uns veröffentlicht am 26.01.2017

Tenor 1. Der im Rahmen der Eigentümerversammlung vom 22.06.2016 unter TOP 3a (Vorlage des Buchprüfungsberichtes für das Wirtschaftsjahr 2015 und Beschluss über die Genehmigung der Jahresabrechnung 2015) gefasste Beschluss wird insoweit für ungült

Amtsgericht Dortmund Urteil, 29. Okt. 2015 - 514 C 40/15

bei uns veröffentlicht am 29.10.2015

Tenor 1.  Die Beschlüsse der Eigentümerversammlung der WEG S T3. ###-### in     ##### E vom 26.03.2015 zu den Tagesordnungspunkten 2 (Beschluss-     fassung über die Jahresabrechnung 2014), TOP 3 (Entlastung des Verwalters),     TOP 6 (Ergänzung des

Amtsgericht Köln Urteil, 18. Aug. 2015 - 204 C 116/14

bei uns veröffentlicht am 18.08.2015

Tenor Es wird festgestellt, dass der Beschluss zu TOP 6 der Eigentümerversammlung des Objektes L- Straße 15/T- Straße 3 – 17, 50000 Köln vom 23.06.2014 nichtig ist. Die Kosten des Rechtsstreits werden den Beklagten auferlegt. Das Urteil ist vorläufi

Amtsgericht Düsseldorf Urteil, 03. Sept. 2014 - 291a C 2476/14

bei uns veröffentlicht am 03.09.2014

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Kläger gesamtschuldnerisch. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Den Klägern wird nachgelassen, die Vollstreckung durch die Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 1

Oberlandesgericht Koblenz Beschluss, 30. Aug. 2010 - 1 W 54/10

bei uns veröffentlicht am 30.08.2010

Tenor Die weiteren Beschwerden der Streithelferin der Beklagten und des ehemaligen Prozessbevollmächtigten der Beklagten gegen den Beschluss des Landgerichts Koblenz (Einzelrichter) vom 4. November 2009 (in Verbindung mit dem Beschluss vom 23. Dez

Oberlandesgericht Köln Beschluss, 30. Aug. 1999 - 16 Wx 123/99

bei uns veröffentlicht am 30.08.1999

Tenor Die weitere sofortige Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluß der 29. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 22.07.1999 - 29 T 61/99 - wird zurückgewiesen. Die Gerichtskosten des Verfahrens der weiteren sofortigen Beschwerde werden

Referenzen

(1) Die Wohnungseigentümer beschließen über die Vorschüsse zur Kostentragung und zu den nach § 19 Absatz 2 Nummer 4 oder durch Beschluss vorgesehenen Rücklagen. Zu diesem Zweck hat der Verwalter jeweils für ein Kalenderjahr einen Wirtschaftsplan aufzustellen, der...