Wohnungseigentumsgesetz - WoEigG | § 28 Wirtschaftsplan, Jahresabrechnung, Vermögensbericht

(1) Die Wohnungseigentümer beschließen über die Vorschüsse zur Kostentragung und zu den nach § 19 Absatz 2 Nummer 4 oder durch Beschluss vorgesehenen Rücklagen. Zu diesem Zweck hat der Verwalter jeweils für ein Kalenderjahr einen Wirtschaftsplan aufzustellen, der darüber hinaus die voraussichtlichen Einnahmen und Ausgaben enthält.

(2) Nach Ablauf des Kalenderjahres beschließen die Wohnungseigentümer über die Einforderung von Nachschüssen oder die Anpassung der beschlossenen Vorschüsse. Zu diesem Zweck hat der Verwalter eine Abrechnung über den Wirtschaftsplan (Jahresabrechnung) aufzustellen, die darüber hinaus die Einnahmen und Ausgaben enthält.

(3) Die Wohnungseigentümer können beschließen, wann Forderungen fällig werden und wie sie zu erfüllen sind.

(4) Der Verwalter hat nach Ablauf eines Kalenderjahres einen Vermögensbericht zu erstellen, der den Stand der in Absatz 1 Satz 1 bezeichneten Rücklagen und eine Aufstellung des wesentlichen Gemeinschaftsvermögens enthält. Der Vermögensbericht ist jedem Wohnungseigentümer zur Verfügung zu stellen.

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WEG: Eigentümergemeinschaft darf hohen Kredit aufnehmen

29.10.2015

Es kann auch einer ordnungsgemäßen Verwaltung entsprechen, wenn die Wohnungseigentümergemeinschaft einen langfristigen, hohen Kredit aufnimmt.
Immobilienrecht

WEG: Gerichtskosten müssen von allen Wohnungseigentümern getragen werden

03.07.2014

Macht die Wohnungseigentümergemeinschaft Ansprüche gegen einen Wohnungseigentümer geltend, so sind die Prozesskosten von allen zu tragen.
Immobilienrecht

WEG: Rückforderungsansprüche gegen den Ex-Verwalter

05.03.2014

Bei unberechtigter Entnahme von Geldern vom Konto der Gemeinschaft.
Immobilienrecht

WEG: Erwerber von Wohnungseigentum haften nicht für Hausgeldrückstände des Voreigentümers

16.12.2013

Das in § 10 I Nr. 2 ZVG enthaltene Vorrecht begründet kein dingliches Recht der Wohnungseigentümergemeinschaft.
Immobilienrecht

WEG: Zur Auflistung der Wohngeldvorschüsse im Gesamtwirtschaftsplan

21.08.2013

Die künftigen Hausgeldvorschüsse der Wohnungseigentümer müssen nicht ausdrücklich als Einnahmen im Gesamtwirtschaftsplan aufgeführt werden.
Immobilienrecht

WEG: Keine Teilzahlung von Hausgeld nur auf Instandhaltungsrücklage

09.07.2013

Ein solcher Beschluss wäre nur wirksam, wenn zugleich geregelt würde, dass jedenfalls eine eiserne Reserve zur Kostendeckung der laufenden Kosten verbliebe.
Immobilienrecht

WEG: Kein Zurückhalten von Wohngeldern bei fehlender Jahresabrechnung

27.03.2013

zur Verjährung von Ansprüchen auf Zahlung von Wohngeldvorschüssen-BGH vom 01.06.12-Az:V ZR 171/11
Immobilienrecht

WEG: Die sechs häufigsten Fragen zur Durchführung der Eigentümerversammlung

12.04.2007

Rechtsanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht (WEG) - BSP Bierbach, Streifler & Partner PartGmbB
Immobilienrecht

Referenzen - Gesetze |

zitiert oder wird zitiert von 5 §§.

wird zitiert von 2 §§ in anderen Gesetzen.

Gesetz über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung - ZVG | § 10


(1) Ein Recht auf Befriedigung aus dem Grundstück gewähren nach folgender Rangordnung, bei gleichem Rang nach dem Verhältnis ihrer Beträge: 1. der Anspruch eines die Zwangsverwaltung betreibenden Gläubigers auf Ersatz seiner Ausgaben zur Erhaltung od

Gesetz über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung - ZVG | § 156


(1) Die laufenden Beträge der öffentlichen Lasten sind von dem Verwalter ohne weiteres Verfahren zu berichtigen. Dies gilt auch bei der Vollstreckung in ein Wohnungseigentum für die laufenden Beträge der daraus fälligen Ansprüche auf Zahlung der Beit
wird zitiert von 2 anderen §§ im .

Wohnungseigentumsgesetz - WoEigG | § 29 Verwaltungsbeirat


(1) Wohnungseigentümer können durch Beschluss zum Mitglied des Verwaltungsbeirats bestellt werden. Hat der Verwaltungsbeirat mehrere Mitglieder, ist ein Vorsitzender und ein Stellvertreter zu bestimmen. Der Verwaltungsbeirat wird von dem Vorsitzenden

Wohnungseigentumsgesetz - WoEigG | § 19 Regelung der Verwaltung und Benutzung durch Beschluss


(1) Soweit die Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums und die Benutzung des gemeinschaftlichen Eigentums und des Sondereigentums nicht durch Vereinbarung der Wohnungseigentümer geregelt sind, beschließen die Wohnungseigentümer eine ordnungsmäßig
zitiert 1 andere §§ aus dem .

Wohnungseigentumsgesetz - WoEigG | § 19 Regelung der Verwaltung und Benutzung durch Beschluss


(1) Soweit die Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums und die Benutzung des gemeinschaftlichen Eigentums und des Sondereigentums nicht durch Vereinbarung der Wohnungseigentümer geregelt sind, beschließen die Wohnungseigentümer eine ordnungsmäßig

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Bundesgerichtshof Urteil, 04. März 2011 - V ZR 156/10

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Bundesgerichtshof Urteil, 10. Apr. 2003 - IX ZR 106/02

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Bundesgerichtshof Beschluss, 17. Juni 2010 - V ZB 26/10

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Bundesgerichtshof Urteil, 11. Mai 2012 - V ZR 193/11

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Bundesgerichtshof Beschluss, 15. Mai 2012 - V ZB 282/11

bei uns veröffentlicht am 15.05.2012

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS V ZB 282/11 vom 15. Mai 2012 in dem Rechtsstreit Der V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 15. Mai 2012 durch den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Krüger, die Richter Prof. Dr. Schmidt-Räntsch und Dr. Roth und die Ric

Bundesgerichtshof Beschluss, 17. Juli 2003 - V ZB 11/03

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BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS V ZB 11/03 vom 17. Juli 2003 in der Wohnungseigentumssache Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja WEG § 45 Abs. 1; FGG § 20 Abs. 1 Die Wohnungseigentümer, die der Anfechtung eines Eigentümerbeschlusses im Verfahren nac

Bundesgerichtshof Urteil, 01. Juni 2012 - V ZR 171/11

bei uns veröffentlicht am 01.06.2012

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL V ZR 171/11 Verkündet am: 1. Juni 2012 Lesniak Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR:

Bundesgerichtshof Beschluss, 25. Sept. 2003 - V ZB 40/03

bei uns veröffentlicht am 25.09.2003

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS V ZB 40/03 vom 25. September 2003 in der Wohnungseigentumssache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja WEG § 43 Abs. 1, § 45 Abs. 1; FGG § 28 Abs. 2 a) Für die Prüfung der Vorlagevoraussetzungen ist eine Entsch

Bundesgerichtshof Beschluss, 02. Okt. 2003 - V ZB 34/03

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BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS V ZB 34/03 vom 2. Oktober 2003 in der Wohnungseigentumssache Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja GG Art. 103 Abs. 1; WEG § 43 Abs. 1, § 45 Abs. 1; FGG § 28 Abs. 2 a) Zur Gewährung rechtlichen Gehörs ist es im

Landgericht München I Endurteil, 22. Sept. 2016 - 36 S 22442/15 WEG

bei uns veröffentlicht am 22.09.2016

Tenor I. Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Amtsgerichts München vom 27.10.2015, Az. 484 C 29004/14 WEG, in den Ziffern 1 bis 3 aufgehoben. II. Es wird festgestellt, dass die Beschlüsse der Eigentümerversammlung vo

Landgericht München I Endurteil, 14. Juli 2016 - 36 S 3310/16 WEG

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Tenor 1. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Amtsgerichts München vom 27.01.2016, Az. 485 C 20534/15 WEG, in Ziffer 2 und 3 abgeändert: Der Beschluss vom 28.07.2015 zu Tagesordnungspunkt 6 der Eigentümerversammlung v

Landgericht München I Hinweisbeschluss, 19. Apr. 2018 - 36 S 10312/17 WEG

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Tenor 1. Die Kammer beabsichtigt, die Berufung gegen das Urteil des Amtsgerichts München vom 09.06.2017, Az. 481 C 3768/17 WEG, gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen. 2. Hierzu besteht Gelegenheit zur Stellungnahme binnen zwei Wo

Amtsgericht Würzburg Endurteil, 12. Apr. 2016 - 30 C 820/15 WEG

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Amtsgericht München Endurteil, 09. Juni 2017 - 481 C 3768/17 WEG

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Landgericht München I Urteil, 08. Okt. 2015 - 36 S 16283/14 WEG

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Landgericht München I Endurteil, 18. Jan. 2018 - 31 S 11267/17

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