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§ 126Amtlich · § 5 UrhG

Bindung des Truppendienstgerichts

Zeitreise: 09.01.2026

Wird die Sache an ein Truppendienstgericht zurückverwiesen, ist es an die rechtliche Beurteilung gebunden, die der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zu Grunde liegt.

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Ende des Gesetzes