§ 126Amtlich · § 5 UrhG
Bindung des Truppendienstgerichts
Zeitreise: 09.01.2026
Wird die Sache an ein Truppendienstgericht zurückverwiesen, ist es an die rechtliche Beurteilung gebunden, die der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zu Grunde liegt.
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