Wehrdisziplinarordnung - WDO 2002 | § 3 Akteneinsicht durch den Soldaten

(1) Dem Soldaten ist zu gestatten, die Akten einzusehen, soweit dies ohne Gefährdung des Ermittlungszwecks möglich ist. Bei der Anhörung nach § 14 Abs. 1 Satz 3, nach § 32 Abs. 5 Satz 1 oder nach Zustellung der Anschuldigungsschrift ist ihm die Einsicht ohne diese Einschränkung zu gestatten. Soweit der Soldat die Akten einsehen kann, darf er sich daraus Abschriften fertigen oder auf seine Kosten Kopien anfertigen lassen.

(2) Akten und Schriftstücke, die der Soldat nicht einsehen darf, dürfen weder beigezogen noch verwertet werden.

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Wehrdisziplinarordnung - WDO 2002 | § 32 Ermittlungen des Disziplinarvorgesetzten


(1) Werden Tatsachen bekannt, die den Verdacht eines Dienstvergehens rechtfertigen, hat der Disziplinarvorgesetzte den Sachverhalt durch die erforderlichen Ermittlungen aufzuklären. Der Inhalt mündlicher Vernehmungen ist aktenkundig zu machen. (2) D

Wehrdisziplinarordnung - WDO 2002 | § 14 Rücknahme förmlicher Anerkennungen


(1) Eine förmliche Anerkennung ist zurückzunehmen, wenn sich nachträglich herausstellt, dass die Voraussetzungen, unter denen sie erteilt wurde, nicht vorlagen. Die Rücknahme ist zu begründen. Vor der Entscheidung ist der Soldat zu hören. (2) Über d

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Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 07. Juni 2018 - 1 WB 9/18

bei uns veröffentlicht am 07.06.2018

Tatbestand 1 Der Antragsteller begehrt die Verpflichtung des Bundesministeriums der Verteidigung, ihm - ausgehend von seinem Antrag vom 8. September 2016 -

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 14. Dez. 2017 - 1 WB 16/17

bei uns veröffentlicht am 14.12.2017

Tatbestand 1 Der Antragsteller begehrt die Verpflichtung des Bundesministeriums der Verteidigung, ihm über die seit der Perspektivkonferenz 2013 (Zuordnungszeitraum 1. A

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 14. März 2017 - 1 WNB 1/17

bei uns veröffentlicht am 14.03.2017

Gründe 1 Die am 26. Januar 2017 und somit fristgerecht eingelegte und am 7. Februar 2017 fristgerecht begründete Beschwerde gegen den dem Bevollmächtigten der Antragstel

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 30. Sept. 2013 - 2 WDB 5/12

bei uns veröffentlicht am 30.09.2013

Tatbestand 1 Dem seit 1. Juli 1994 in der Bundeswehr Dienst leistenden 43 Jahre alten Soldaten wurde mit Wirkung vom 1. Oktober 2006 die Eigenschaft eines Berufssoldaten

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 20. Nov. 2012 - 1 WB 4/12

bei uns veröffentlicht am 20.11.2012

Tatbestand 1 Der Antragsteller begehrt Einsicht in die Auswahlerwägungen einer inzwischen aufgehobenen Auswahlentscheidung des Personalamts der Bundeswehr über die Beset

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