Wehrdisziplinarordnung - WDO 2002 | § 120 Beschluss des Berufungsgerichts

(1) Das Bundesverwaltungsgericht kann durch Beschluss

1.
die Berufung aus den Gründen des § 117 als unzulässig verwerfen,
2.
das Urteil des Truppendienstgerichts aufheben und die Sache an eine andere Kammer desselben oder eines anderen Truppendienstgerichts zur nochmaligen Verhandlung und Entscheidung zurückverweisen, wenn es weitere Aufklärungen für erforderlich hält oder wenn schwere Mängel des Verfahrens vorliegen.

(2) Vor der Beschlussfassung in den Fällen des Absatzes 1 ist, wenn der Soldat Berufung eingelegt hat, dem Wehrdisziplinaranwalt und, wenn dieser Berufung eingelegt hat, dem Soldaten Gelegenheit zur Äußerung zu geben.

(3) Der Beschluss ist zu begründen und dem Soldaten sowie dem Wehrdisziplinaranwalt zuzustellen.

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Wehrdisziplinarordnung - WDO 2002 | § 117 Unzulässige Berufung


Der Vorsitzende der Truppendienstkammer verwirft die Berufung durch Beschluss als unzulässig, wenn sie nicht statthaft oder nicht in der gesetzlichen Form oder Frist eingelegt ist. Die Entscheidung ist zuzustellen.

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20 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 19. Okt. 2018 - 2 WD 17/18

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Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 07. Sept. 2018 - 2 WDB 3/18

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Tatbestand 1 Die Soldatin beantragt in Bezug auf die Berufungsfrist Wiedereinsetzung in den vorigen Stand.

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Tatbestand 1 Der 19.. geborene Berufssoldat, dessen Dienstzeit regulär 20.. endet, wurde im Januar 20.. zum Hauptfeldwebel ernannt. Nach einem später wieder aufgehobenen

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Bundesverwaltungsgericht Urteil, 05. Mai 2015 - 2 WD 6/14

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Tatbestand 1 Der 32 Jahre alte frühere Soldat leistete 2004 Grundwehrdienst und freiwilligen zusätzlichen Wehrdienst. Er wurde 2005 ein erstes Mal in das Dienstverhältni

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 19. Juli 2013 - 2 WD 34/12

bei uns veröffentlicht am 19.07.2013

Tatbestand 1 Der 1950 geborene frühere Soldat war seit September 1990 Berufssoldat und zuletzt im September 1999 zum Oberstarzt befördert worden. Mit Ablauf des Juli 200

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 27. Juni 2013 - 2 WD 19/12

bei uns veröffentlicht am 27.06.2013

Tatbestand 1 Der im April 1964 geborene Soldat ist seit März 1991 Berufssoldat und wurde zuletzt im November 2008 zum Stabsfeldwebel befördert. Seit dem 17. August 2010

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 19. März 2013 - 2 WD 13/12

bei uns veröffentlicht am 19.03.2013

Tatbestand 1 Der 1982 geborene Soldat wurde im April 2003 in das Dienstverhältnis eines Soldaten auf Zeit berufen und im August 2008 zum Oberbootsmann ernannt. Seine Die

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 29. Nov. 2012 - 2 WD 8/12

bei uns veröffentlicht am 29.11.2012

Tatbestand 1 Der 27 Jahre alte Soldat wurde zum August 2006 in das Dienstverhältnis eines Soldaten auf Zeit berufen. Seine auf 12 Jahre verlängerte Dienstzeit wird mit A

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 16. Mai 2012 - 2 WD 8/11

bei uns veröffentlicht am 16.05.2012

Tatbestand 1 Der 27 Jahre alte frühere Soldat wurde nach dem Abitur im Juli 2004 in das Dienstverhältnis eines Soldaten auf Zeit berufen. Seine Dienstzeit endete mit Abl

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 27. März 2012 - 2 WD 16/11

bei uns veröffentlicht am 27.03.2012

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Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 31. Jan. 2012 - 2 WD 32/10

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Bundesverwaltungsgericht Urteil, 19. Jan. 2012 - 2 WD 5/11

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Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 21. Dez. 2011 - 2 WD 26/10

bei uns veröffentlicht am 21.12.2011

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Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 28. Sept. 2011 - 2 WD 18/10

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Bundesverwaltungsgericht Urteil, 08. Dez. 2010 - 2 WD 24/09

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Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 22. Sept. 2010 - 1 D 1/10

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