Wehrbeschwerdeordnung - WBO | § 16 Weitere Beschwerde
Wehrbeschwerdeordnung - WBO | § 16 Weitere Beschwerde
ra.de-OnlineKommentar zu {{shorttitle}}

Wehrbeschwerdeordnung Inhaltsverzeichnis
(1) Ist die Beschwerde in truppendienstlichen Angelegenheiten erfolglos geblieben, kann der Beschwerdeführer innerhalb eines Monats nach Zustellung des Beschwerdebescheides weitere Beschwerde einlegen.
(2) Die weitere Beschwerde kann auch eingelegt werden, wenn über die Beschwerde innerhalb eines Monats nicht entschieden worden ist.
(3) Für die Entscheidung über die weitere Beschwerde ist der nächsthöhere Disziplinarvorgesetzte zuständig.
(4) Für die weitere Beschwerde gelten die Vorschriften über die Beschwerde entsprechend.
ra.de-OnlineKommentar zu {{shorttitle}}
{{count_recursive}} OnlineKommentare

17 Referenzen - Urteile | {{shorttitle}}
moreResultsText
published on 28/06/2018 00:00
Tatbestand
1
Der Antragsteller wendet sich gegen Behinderungen in der Ausübung seiner Befugnisse als Vertrauensperson der Mannschaften ....
published on 26/02/2018 00:00
Gründe
1
Die zulässige Beschwerde hat keinen Erfolg. Ist eine Entscheidung des Truppendienstgerichts auf mehrere selbstständig tragende (prozess- oder materiell-rechtlic
published on 30/06/2016 00:00
Tatbestand
1
Der Antragsteller beanstandet die Nichtbearbeitung eines Versetzungsantrags, mit dem er seine (alternative) Versetzung auf zwei nach Besoldungsgruppe A 11 b
published on 30/06/2016 00:00
Tenor
Der Antrag wird als unzulässig verworfen.
Tatbestand
1
Der Rechtsstreit betr
{{count_recursive}} Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren {{shorttitle}}.