Bundeswasserstraßengesetz - WaStrG | § 47 (weggefallen)

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zitiert oder wird zitiert von 9 §§.

zitiert 1 §§ in anderen Gesetzen.

Verwaltungsverfahrensgesetz - VwVfG | § 75 Rechtswirkungen der Planfeststellung


(1) Durch die Planfeststellung wird die Zulässigkeit des Vorhabens einschließlich der notwendigen Folgemaßnahmen an anderen Anlagen im Hinblick auf alle von ihm berührten öffentlichen Belange festgestellt; neben der Planfeststellung sind andere behör
zitiert 8 andere §§ aus dem .

Bundeswasserstraßengesetz - WaStrG | § 14 Planfeststellung, vorläufige Anordnung


(1) Der Ausbau, der Neubau oder die Beseitigung von Bundeswasserstraßen bedarf der vorherigen Planfeststellung. Bei der Planfeststellung sind die von dem Vorhaben berührten öffentlichen und privaten Belange einschließlich der Umweltverträglichkeit im

Bundeswasserstraßengesetz - WaStrG | § 46 Rechtsverordnungen


Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur wird ermächtigt, Rechtsverordnungen zu erlassen über 1. die Regelung des Betriebs von Anlagen nach § 1 Absatz 6 Nummer 1,2. die Zulassung des Befahrens von Talsperren und Speicherbecken mit

Bundeswasserstraßengesetz - WaStrG | § 5 Befahren mit Wasserfahrzeugen


Jedermann darf im Rahmen der Vorschriften des Schifffahrtsrechts sowie der Vorschriften dieses Gesetzes die Bundeswasserstraßen mit Wasserfahrzeugen befahren. Das Befahren der bundeseigenen Talsperren und Speicherbecken ist nur zulässig, soweit es du

Bundeswasserstraßengesetz - WaStrG | § 31 Strom- und schifffahrtspolizeiliche Genehmigung


(1) Einer strom- und schifffahrtspolizeilichen Genehmigung des Wasserstraßen- und Schifffahrtsamtes bedürfen 1. Benutzungen (§ 9 des Wasserhaushaltsgesetzes) einer Bundeswasserstraße,2. die Errichtung, die Veränderung und der Betrieb von Anlagen eins

Bundeswasserstraßengesetz - WaStrG | § 27 Strompolizeiverordnungen


(1) Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur wird ermächtigt, Rechtsverordnungen zur Gefahrenabwehr nach § 24 Abs. 1 (Strompolizeiverordnungen) zu erlassen. (2) Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur kann du

Bundeswasserstraßengesetz - WaStrG | § 14b Planfeststellungsbeschluss, Plangenehmigung


(1) Für Planfeststellungsbeschluss und Plangenehmigung gilt § 74 des Verwaltungsverfahrensgesetzes mit folgenden Maßgaben: 1. Die Planfeststellungsbehörde hat dem Träger des Vorhabens Vorkehrungen oder die Errichtung und Unterhaltung von Anlagen auch

Bundeswasserstraßengesetz - WaStrG | § 28 Strompolizeiliche Verfügungen


(1) Die Wasserstraßen- und Schifffahrtsämter können zur Erfüllung der Aufgaben nach § 24 Abs. 1 Anordnungen erlassen, die an bestimmte Personen oder an einen bestimmten Personenkreis gerichtet sind und ein Gebot oder Verbot enthalten (Strompolizeilic

Bundeswasserstraßengesetz - WaStrG | § 14d Planänderung vor Fertigstellung des Vorhabens


Für die Planergänzung und das ergänzende Verfahren im Sinne des § 75 Abs. 1a Satz 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes und für die Planänderung vor Fertigstellung des Vorhabens gilt § 76 des Verwaltungsverfahrensgesetzes mit der Maßgabe, dass im Falle

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Bundesverwaltungsgericht Urteil, 27. Juni 2013 - 3 C 8/12

bei uns veröffentlicht am 27.06.2013

Tatbestand 1 Die Klägerin wendet sich gegen die Heranziehung zu Gebühren für fleischhygienerechtliche Kontrollen von Schlachtgeflügel.