Bundeswasserstraßengesetz - WaStrG | § 5 Befahren mit Wasserfahrzeugen

Jedermann darf im Rahmen der Vorschriften des Schifffahrtsrechts sowie der Vorschriften dieses Gesetzes die Bundeswasserstraßen mit Wasserfahrzeugen befahren. Das Befahren der bundeseigenen Talsperren und Speicherbecken ist nur zulässig, soweit es durch Rechtsverordnung nach § 46 Nr. 2 gestattet wird. Das Befahren der Bundeswasserstraßen in Naturschutzgebieten und Nationalparken nach den §§ 23 und 24 des Bundesnaturschutzgesetzes kann durch Rechtsverordnung, die das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit erlässt, geregelt, eingeschränkt oder untersagt werden, soweit dies zur Erreichung des Schutzzweckes erforderlich ist.

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zitiert oder wird zitiert von 4 §§.

wird zitiert von 1 anderen §§ im .

Bundeswasserstraßengesetz - WaStrG | § 46 Rechtsverordnungen


Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur wird ermächtigt, Rechtsverordnungen zu erlassen über 1. die Regelung des Betriebs von Anlagen nach § 1 Absatz 6 Nummer 1,2. die Zulassung des Befahrens von Talsperren und Speicherbecken mit
zitiert 2 §§ in anderen Gesetzen.

Bundesnaturschutzgesetz - BNatSchG 2009 | § 23 Naturschutzgebiete


(1) Naturschutzgebiete sind rechtsverbindlich festgesetzte Gebiete, in denen ein besonderer Schutz von Natur und Landschaft in ihrer Ganzheit oder in einzelnen Teilen erforderlich ist 1. zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung von Lebensstä

Bundesnaturschutzgesetz - BNatSchG 2009 | § 24 Nationalparke, Nationale Naturmonumente


(1) Nationalparke sind rechtsverbindlich festgesetzte einheitlich zu schützende Gebiete, die 1. großräumig, weitgehend unzerschnitten und von besonderer Eigenart sind,2. in einem überwiegenden Teil ihres Gebiets die Voraussetzungen eines Naturschutzg
zitiert 1 andere §§ aus dem .

Bundeswasserstraßengesetz - WaStrG | § 46 Rechtsverordnungen


Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur wird ermächtigt, Rechtsverordnungen zu erlassen über 1. die Regelung des Betriebs von Anlagen nach § 1 Absatz 6 Nummer 1,2. die Zulassung des Befahrens von Talsperren und Speicherbecken mit

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13 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Bundesgerichtshof Urteil, 31. Mai 2007 - III ZR 258/06

bei uns veröffentlicht am 31.05.2007

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL III ZR 258/06 Verkündet am: 31. Mai 2007 K i e f e r Justizangestellter als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja BGB § 823 Ad; BbgFis

Bundesgerichtshof Urteil, 31. Mai 2007 - III ZR 259/06

bei uns veröffentlicht am 31.05.2007

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL III ZR 259/06 Verkündet am: 31. Mai 2007 K i e f e r Justizangestellter als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Der III. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat auf die mündliche Verhandl

Bundesgerichtshof Urteil, 31. Mai 2007 - III ZR 260/06

bei uns veröffentlicht am 31.05.2007

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL III ZR 260/06 Verkündet am: 31. Mai 2007 K i e f e r Justizangestellter als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Der III. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat auf die mündliche Verhandl

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 08. Juli 2016 - 4 B 15.1285

bei uns veröffentlicht am 08.07.2016

Tenor I. Das Urteil des Verwaltungsgerichts Würzburg vom 24. Juli 2014 (W 5 K 12.554) wird aufgehoben. Der Bescheid der Beklagten vom 1. Dezember 2011 und der Widerspruchsbescheid der Regierung von Unterfranken vom 25. Mai 2012 werden

Finanzgericht Nürnberg Urteil, 11. Dez. 2018 - 2 K 524/18

bei uns veröffentlicht am 11.12.2018

Tenor 1. Unter Abänderung des Umsatzsteuerbescheids für 2012 vom 23.03.2018 wird die Umsatzsteuer 2012 auf … € festgesetzt. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. 2. Die Kosten des Verfahrens haben die Klägerin zu 94

Schleswig Holsteinisches Oberverwaltungsgericht Urteil, 26. Juli 2017 - 1 KN 17/15

bei uns veröffentlicht am 26.07.2017

Tenor Der Normenkontrollantrag wird abgelehnt. Die Antragsteller tragen die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Den Antragstellern wird nachgelassen, die vorläufige Vollstreckung dur

Bundesgerichtshof Urteil, 27. Apr. 2017 - I ZR 247/15

bei uns veröffentlicht am 27.04.2017

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DESVOLKES URTEIL I ZR 247/15 Verkündet am: 27. April 2017 Führinger Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein

Schleswig Holsteinisches Oberverwaltungsgericht Urteil, 28. Apr. 2016 - 4 LB 23/15

bei uns veröffentlicht am 28.04.2016

Tenor Die Berufung gegen das Urteil des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichts vom 19. Mai 2015 wird zurückgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar

Schleswig Holsteinisches Oberverwaltungsgericht Urteil, 28. Apr. 2016 - 4 LB 9/15

bei uns veröffentlicht am 28.04.2016

Tenor Die Berufung gegen das Urteil des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichts vom 19. Mai 2015 wird zurückgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar

Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht Urteil, 19. Mai 2015 - 3 A 165/14

bei uns veröffentlicht am 19.05.2015

Tenor Die Klagen werden abgewiesen. Die Kosten des Verfahrens tragen die Kläger (jeweils zu 1/10). Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Kläger dürfen die Vollstreckung jeweils durch Sicherheitsleistung in Höhe von

Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 17. Sept. 2014 - 8 A 10101/14

bei uns veröffentlicht am 17.09.2014

Die Berufungen der Kläger gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Mainz vom 16. Oktober 2013 werden zurückgewiesen. Die Kläger haben die Kosten des Berufungsverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen zu je 1/3 zu tra

Verwaltungsgericht Mainz Urteil, 16. Okt. 2013 - 3 K 1164/12.MZ

bei uns veröffentlicht am 16.10.2013

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Kläger haben die Kosten des Verfahrens zu tragen, einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Den Klägern wird nachg

Schleswig Holsteinisches Oberverwaltungsgericht Urteil, 11. Aug. 2011 - 2 LB 2/11

bei uns veröffentlicht am 11.08.2011

Tenor Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichts – 3. Kammer – vom 7. Dezember 2010 wird zurückgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. Das Urteil ist wegen der Koste

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(1) Nationalparke sind rechtsverbindlich festgesetzte einheitlich zu schützende Gebiete, die 1. großräumig, weitgehend unzerschnitten und von besonderer Eigenart sind,2. in einem überwiegenden Teil ihres Gebiets die Voraussetzungen eines Naturschutzgebiets...