Waffengesetz - WaffG 2002 | § 3 Umgang mit Waffen oder Munition durch Kinder und Jugendliche

(1) Jugendliche dürfen im Rahmen eines Ausbildungs- oder Arbeitsverhältnisses abweichend von § 2 Abs. 1 unter Aufsicht eines weisungsbefugten Waffenberechtigten mit Waffen oder Munition umgehen.

(2) Jugendliche dürfen abweichend von § 2 Abs. 1 Umgang mit geprüften Reizstoffsprühgeräten haben.

(3) Die zuständige Behörde kann für Kinder und Jugendliche allgemein oder für den Einzelfall Ausnahmen von Alterserfordernissen zulassen, wenn besondere Gründe vorliegen und öffentliche Interessen nicht entgegenstehen.

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Waffengesetz - WaffG 2002 | § 2 Grundsätze des Umgangs mit Waffen oder Munition, Waffenliste


(1) Der Umgang mit Waffen oder Munition ist nur Personen gestattet, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. (2) Der Umgang mit Waffen oder Munition, die in der Anlage 2 (Waffenliste) Abschnitt 2 zu diesem Gesetz genannt sind, bedarf der Erlaubnis

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Landgericht München I Urteil, 19. Mai 2016 - 2 KLs 111 Js 169510/15

bei uns veröffentlicht am 19.05.2016

Tenor 1. Der Angeklagte ... A... geboren am ... 1989 in M., ist schuldig der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat in zwei tatmehrheitlichen Fällen. 2. Er wird deswegen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 2 Jahr

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 28. Nov. 2018 - 6 C 4/18

bei uns veröffentlicht am 28.11.2018

Tatbestand 1 Der in Berlin wohnhafte Kläger ist Jäger. Er ist im Besitz eines Jahresjagdscheins, der noch bis zum 31. März 2020 gültig ist, und geht in einem Revier in B

Verwaltungsgericht Karlsruhe Urteil, 17. März 2016 - 1 K 503/14

bei uns veröffentlicht am 17.03.2016

Tenor Die Klage wird abgewiesen.Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Tatbestand  1 Der Kläger, der im Besitz eines gültigen Jagd- und Falknerjagdscheines ist, begehrt die Verpflichtung der Beklagten, ihm eine waffenrechtliche Erlaubnis zum E

Verwaltungsgericht Münster Urteil, 09. Sept. 2014 - 1 K 1670/13

bei uns veröffentlicht am 09.09.2014

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe des vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht der

Verwaltungsgericht Köln Urteil, 13. März 2014 - 13 K 7883/13

bei uns veröffentlicht am 13.03.2014

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Verfahrens trägt der Kläger. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch die Beklagte durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von

Verwaltungsgericht Köln Urteil, 13. März 2014 - 13 K 3624/13

bei uns veröffentlicht am 13.03.2014

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Verfahrens trägt der Kläger. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch die Beklagte durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von

Verwaltungsgericht Köln Urteil, 13. März 2014 - 13 K 7438/13

bei uns veröffentlicht am 13.03.2014

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Verfahrens trägt der Kläger. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch die Beklagte durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von

Verwaltungsgericht Köln Urteil, 13. März 2014 - 13 K 162/14

bei uns veröffentlicht am 13.03.2014

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Verfahrens trägt der Kläger. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch die Beklagte durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von

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(1) Der Umgang mit Waffen oder Munition ist nur Personen gestattet, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. (2) Der Umgang mit Waffen oder Munition, die in der Anlage 2 (Waffenliste) Abschnitt 2 zu diesem Gesetz genannt sind, bedarf der Erlaubnis. (3) Der...