Verwaltungs-Vollstreckungsgesetz - VwVG | § 19 Kosten

(1) Für Amtshandlungen nach diesem Gesetz werden Kosten (Gebühren und Auslagen) gemäß § 337 Abs. 1, §§ 338 bis 346 der Abgabenordnung erhoben. Für die Gewährung einer Entschädigung an Auskunftspflichtige, Sachverständige und Treuhänder gelten §§ 107 und 318 Abs. 5 der Abgabenordnung.

(2) Für die Mahnung nach § 3 Abs. 3 wird eine Mahngebühr erhoben. Sie beträgt ein halbes Prozent des Mahnbetrages, mindestens jedoch 5 Euro und höchstens 150 Euro. Die Mahngebühr wird auf volle Euro aufgerundet.

(3) Soweit die Bundespolizei nach diesem Gesetz tätig wird, werden Gebühren und Auslagen nach dem Bundesgebührengesetz erhoben.

ra.de-OnlineKommentar zu

OnlineKommentar schreiben

0 OnlineKommentare

Referenzen - Gesetze |

zitiert oder wird zitiert von 6 §§.

wird zitiert von 1 §§ in anderen Gesetzen.

Marktorganisationsgesetz - MOG | § 34 Öffentlich-rechtliche Streitigkeiten


(1) In öffentlich-rechtlichen Streitigkeiten über Maßnahmen zur Durchführung einer gemeinsamen Marktorganisation ist der Finanzrechtsweg gegeben, soweit eine Bundesfinanzbehörde für die Maßnahme zuständig ist. Er ist auch gegeben bei Entscheidungen d
zitiert 4 §§ in anderen Gesetzen.

Abgabenordnung - AO 1977 | § 337 Kosten der Vollstreckung


(1) Im Vollstreckungsverfahren werden Kosten (Gebühren und Auslagen) erhoben. Schuldner dieser Kosten ist der Vollstreckungsschuldner. (2) Für das Mahnverfahren werden keine Kosten erhoben.

Abgabenordnung - AO 1977 | § 318 Ansprüche auf Herausgabe oder Leistung von Sachen


(1) Für die Vollstreckung in Ansprüche auf Herausgabe oder Leistung von Sachen gelten außer den §§ 309 bis 317 die nachstehenden Vorschriften. (2) Bei der Pfändung eines Anspruchs, der eine bewegliche Sache betrifft, ordnet die Vollstreckungsbehö

Abgabenordnung - AO 1977 | § 107 Entschädigung der Auskunftspflichtigen und der Sachverständigen


Auskunftspflichtige, Vorlagepflichtige und Sachverständige, die die Finanzbehörde zu Beweiszwecken herangezogen hat, erhalten auf Antrag eine Entschädigung oder Vergütung in entsprechender Anwendung des Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetzes.

Abgabenordnung - AO 1977 | § 338 Gebührenarten


Im Vollstreckungsverfahren werden Pfändungsgebühren (§ 339), Wegnahmegebühren (§ 340) und Verwertungsgebühren (§ 341) erhoben.
zitiert 1 andere §§ aus dem .

Verwaltungs-Vollstreckungsgesetz - VwVG | § 3 Vollstreckungsanordnung


(1) Die Vollstreckung wird gegen den Vollstreckungsschuldner durch Vollstreckungsanordnung eingeleitet; eines vollstreckbaren Titels bedarf es nicht. (2) Voraussetzungen für die Einleitung der Vollstreckung sind: a) der Leistungsbescheid, durch d

Referenzen - Urteile |

Urteil einreichen

20 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Sozialgericht Augsburg Urteil, 27. Apr. 2016 - S 10 KR 289/14

bei uns veröffentlicht am 27.04.2016

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Tatbestand Die Klägerin wendet sich gegen die Verpflichtung zur Zahlung von Beiträgen zur freiwilligen Kranken- und

Verwaltungsgericht Schwerin Urteil, 10. Aug. 2018 - 4 A 339/18 SN

bei uns veröffentlicht am 10.08.2018

Tenor Soweit der Rechtsstreit in der Hauptsache für erledigt erklärt worden ist, wird das Verfahren eingestellt. Der Abgabenbescheid des Beklagten über Abfallgebühren vom 26. Januar 2018, Kundennummer: 68101184001, und sein Widerspruchsbescheid

Bundessozialgericht Urteil, 14. Feb. 2018 - B 14 AS 12/17 R

bei uns veröffentlicht am 14.02.2018

Tenor Auf die Revision der Klägerin werden die Urteile des Landessozialgerichts Mecklenburg-Vorpommern vom 18. Oktober 2016 und des Sozialgerichts Neubrandenburg vom 18. Dezember 2013 sowie der Mah

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen Beschluss, 17. Okt. 2016 - 5 L 1831/16

bei uns veröffentlicht am 17.10.2016

Tenor 1. Der Antrag wird abgelehnt. Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens. 2. Der Streitwert wird auf 26.620,30 € festgesetzt. 1G r ü n d e : 2Der Antrag, 3die aufschiebende Wirkung der Klage 5 K 4905/16 gegen den Kostenbescheid der

Oberlandesgericht Düsseldorf Beschluss, 22. Juni 2016 - V-2 Kart 8/15 (OWi)

bei uns veröffentlicht am 22.06.2016

Tenor I. Auf den Antrag der Vollstreckungsschuldnerin wird der Beschluss des Bundeskartellamts vom 11. März 2014 – B1-200/06-U11-VO – teilweise abgeändert: Von der E. GmbH wird aus dem Bußgeldbescheid vom 29. Januar 2009 der gesetzliche Zinsbetrag n

Bundessozialgericht Urteil, 09. März 2016 - B 14 AS 5/15 R

bei uns veröffentlicht am 09.03.2016

Tenor Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts vom 29. Januar 2015 aufgehoben und die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts München vo

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen Beschluss, 15. Jan. 2016 - 14 L 2169/15

bei uns veröffentlicht am 15.01.2016

Tenor 1. Der Antrag wird abgelehnt.Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrensmit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen, die dieser selbst trägt. 2.              Der Streitwert wird auf 388,83 € festgesetzt. 1Der vom Antra

Verwaltungsgericht Düsseldorf Beschluss, 15. Sept. 2015 - 17 K 2583/14

bei uns veröffentlicht am 15.09.2015

Tenor Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe wird abgelehnt. 1Gründe: 2Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe ist unbegründet. Die beabsichtigte Rechtsverfolgung bietet keine hinreichende Aussicht auf Erfolg gemäß § 166 Abs. 1

Schleswig Holsteinisches Oberverwaltungsgericht Urteil, 03. Sept. 2015 - 4 LB 13/14

bei uns veröffentlicht am 03.09.2015

Tenor Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Verwaltungsgerichts - Einzelrichterin - vom 17. Dezember 2013 geändert: Der Bescheid vom 8. Februar 2011 in der Fassung des Widerspruchsbescheids vom 8. November 2012 wird aufgehoben, so

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen Beschluss, 15. Apr. 2015 - 13 L 1504/14

bei uns veröffentlicht am 15.04.2015

Tenor 1. Der Antrag wird abgelehnt.                             Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens. 2. Der Streitwert wird auf 823,60 Euro festgesetzt. 1G r ü n d e :I. Die Antragstellerin begehrt die vorläufige Einstellung von Zwa

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen Urteil, 17. März 2015 - 5 K 5369/13

bei uns veröffentlicht am 17.03.2015

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Verfahrens trägt der Kläger. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar.Der Kläger darf die Vollstreckung seitens der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe des jeweils vollstreckungs

Schleswig Holsteinisches Oberverwaltungsgericht Urteil, 05. März 2015 - 4 LB 11/14

bei uns veröffentlicht am 05.03.2015

Tenor Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Schleswig vom 17. September 2013 wird zurückgewiesen. Die Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. Die Entscheidung ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vo

Schleswig Holsteinisches Oberverwaltungsgericht Urteil, 05. März 2015 - 4 LB 10/14

bei uns veröffentlicht am 05.03.2015

Tenor Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Schleswig vom 17. September 2013 wird zurückgewiesen. Die Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. Die Entscheidung ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vo

Verwaltungsgericht Schwerin Urteil, 12. Juni 2014 - 4 A 1518/13

bei uns veröffentlicht am 12.06.2014

Tenor Soweit die Klage zurückgenommen bzw. übereinstimmend in der Hauptsache für erledigt erklärt worden ist, wird das Verfahren eingestellt. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Tatbestand 1

Verwaltungsgericht Düsseldorf Gerichtsbescheid, 17. Apr. 2014 - 14 K 6859/13

bei uns veröffentlicht am 17.04.2014

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Verfahrens trägt der Kläger. Der Gerichtsbescheid ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Gerichtsbe

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Beschluss, 28. Feb. 2014 - 9 B 108/14

bei uns veröffentlicht am 28.02.2014

Tenor Die Beschwerde wird zurückgewiesen. Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 495,55 Euro festgesetzt 1G r ü n d e : 2Die Beschwerde, die gemäß § 146 Abs. 4 Satz 6 Vw

Verwaltungsgericht Düsseldorf Urteil, 03. Dez. 2013 - 14 K 3366/13

bei uns veröffentlicht am 03.12.2013

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Verfahrens trägt der Kläger. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils beizutreiben

Bundessozialgericht Urteil, 26. Mai 2011 - B 14 AS 54/10 R

bei uns veröffentlicht am 26.05.2011

Tenor Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Sächsischen Landessozialgerichts vom 25. Februar 2010 wird zurückgewiesen.

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 24. Feb. 2010 - 8 C 10/09

bei uns veröffentlicht am 24.02.2010

Tatbestand 1 Die Klägerinnen wenden sich gegen mehrere Bescheide der Beklagten, die diese ihnen gegenüber wegen unerlaubter Finanzportfolioverwaltung gleichlautend erlas

Verwaltungsgericht Stuttgart Urteil, 10. Dez. 2007 - 17 K 4310/07

bei uns veröffentlicht am 10.12.2007

Tenor Der Leistungsbescheid der Beklagten vom 12.09.2006 und deren Widerspruchsbescheid vom 26.06.2007 werden aufgehoben, soweit damit ein Postentgelt in Höhe von 5,60 EUR gefordert wurde. Im Übrigen wird die Klage ab

Referenzen

(1) Im Vollstreckungsverfahren werden Kosten (Gebühren und Auslagen) erhoben. Schuldner dieser Kosten ist der Vollstreckungsschuldner. (2) Für das Mahnverfahren werden keine Kosten erhoben.
Auskunftspflichtige, Vorlagepflichtige und Sachverständige, die die Finanzbehörde zu Beweiszwecken herangezogen hat, erhalten auf Antrag eine Entschädigung oder Vergütung in entsprechender Anwendung des Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetzes. Dies gilt...
(1) Für die Vollstreckung in Ansprüche auf Herausgabe oder Leistung von Sachen gelten außer den §§ 309 bis 317 die nachstehenden Vorschriften. (2) Bei der Pfändung eines Anspruchs, der eine bewegliche Sache betrifft, ordnet die Vollstreckungsbehörde an, dass...
(1) Die Vollstreckung wird gegen den Vollstreckungsschuldner durch Vollstreckungsanordnung eingeleitet; eines vollstreckbaren Titels bedarf es nicht. (2) Voraussetzungen für die Einleitung der Vollstreckung sind: a) der Leistungsbescheid, durch den der...