Verwaltungs-Vollstreckungsgesetz - VwVG | § 3 Vollstreckungsanordnung
Verwaltungs-Vollstreckungsgesetz Inhaltsverzeichnis
(1) Die Vollstreckung wird gegen den Vollstreckungsschuldner durch Vollstreckungsanordnung eingeleitet; eines vollstreckbaren Titels bedarf es nicht.
(2) Voraussetzungen für die Einleitung der Vollstreckung sind:
- a)
der Leistungsbescheid, durch den der Schuldner zur Leistung aufgefordert worden ist; - b)
die Fälligkeit der Leistung; - c)
der Ablauf einer Frist von einer Woche seit Bekanntgabe des Leistungsbescheides oder, wenn die Leistung erst danach fällig wird, der Ablauf einer Frist von einer Woche nach Eintritt der Fälligkeit.
(3) Vor Anordnung der Vollstreckung soll der Schuldner ferner mit einer Zahlungsfrist von einer weiteren Woche besonders gemahnt werden.
(4) Die Vollstreckungsanordnung wird von der Behörde erlassen, die den Anspruch geltend machen darf.
Referenzen - Gesetze | § 3 VwVG
§ 3 VwVG zitiert oder wird zitiert von 1 §§.
§ 3 VwVG wird zitiert von 1 anderen §§ im Verwaltungs-Vollstreckungsgesetz.
Verwaltungs-Vollstreckungsgesetz - VwVG | § 19 Kosten
(1) Für Amtshandlungen nach diesem Gesetz werden Kosten (Gebühren und Auslagen) gemäß § 337 Abs. 1, §§ 338 bis 346 der Abgabenordnung erhoben. Für die Gewährung einer Entschädigung an Auskunftspflichtige, Sachverständige und Treuhänder gelten §§ 107
45 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren § 3 VwVG.
Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 29. Jan. 2019 - L 5 KR 394/18
bei uns veröffentlicht am 29.01.2019
Tenor
I. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Landshut vom 14.08.2018 wird zurückgewiesen.
II. Die Beklagte trägt die Kosten beider Rechtszüge.
III. Die Revision wird zugelassen.
Tatbestand
Sozialgericht München Urteil, 26. Okt. 2017 - S 46 AS 1682/17
bei uns veröffentlicht am 26.10.2017
Tenor
I. Die Klage gegen den Bescheid vom 23. Juni 2017 in Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 4. Juli 2017 wird abgewiesen.
II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.
III. Die Berufung wird zugelassen.
Verwaltungsgericht München Beschluss, 03. März 2015 - M 1 V 14.4692
bei uns veröffentlicht am 03.03.2015
Tenor
I.
Die Zwangsvollstreckung gegen den Schuldner wird in Höhe von 40 Euro zuzüglich der Kosten der Zwangsvollstreckung in Höhe von 20 Euro angeordnet.
II.
Mit der Vollstreckung wird das Finanzamt ... beauftragt.
III.
Verwaltungsgericht München Beschluss, 09. Jan. 2017 - M 22 V 16.2900
bei uns veröffentlicht am 09.01.2017
Tenor
I. Die Vollstreckung aus dem Kostenfestsetzungsbeschluss der Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle des Bayerischen Verwaltungsgerichts München vom 12. Februar 2016 (Az.: M 22 K 13.4324) wird verfügt.
II. Das Finanzamt B Ȃ
Oberlandesgericht München Beschluss, 09. Okt. 2017 - 33 WF 866/17
bei uns veröffentlicht am 09.10.2017
Tenor
1. Auf die Beschwerde der Beschwerdeführerin wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengerichts - Augsburg vom 19.04.2017, Az.: 453 F 2882/15, insoweit abgeändert, als die ihr für die Tätigkeit vom 25.08.2015 bis 14.11.2016
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 07. Aug. 2018 - 8 C 18.1241
bei uns veröffentlicht am 07.08.2018
Tenor
I. Der Beschluss des Verwaltungsgerichts Ansbach vom 15. Mai 2018 wird aufgehoben.
II. Die Vollstreckungsgläubigerin trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen.
Gründe
I.
Die Beteilig
Verwaltungsgericht Regensburg Beschluss, 16. Jan. 2018 - RN 2 K 16.1793
bei uns veröffentlicht am 16.01.2018
Tenor
I. Hinsichtlich eines Betrages von 892,02 EUR zuzüglich 5% Zinsen über dem jeweiligen Basiszinssatz ab dem 12.10.2017 sowie hinsichtlich eines weiteren Betrags von 34,27 EUR wird die Vollstreckung angeordnet.
II. Das Finanzamt L
Sozialgericht Augsburg Urteil, 27. Apr. 2016 - S 10 KR 289/14
bei uns veröffentlicht am 27.04.2016
Tenor
I. Die Klage wird abgewiesen.
II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.
Tatbestand
Die Klägerin wendet sich gegen die Verpflichtung zur Zahlung von Beiträgen zur freiwilligen Kranken- und
Verwaltungsgericht München Beschluss, 27. Juli 2015 - M 16 V 15.854
bei uns veröffentlicht am 27.07.2015
Tenor
I.
Die Vollstreckung aus dem Kostenfestsetzungsbeschluss der Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle vom 8. Juli 2013 wird in Höhe von EUR 1.516,18 zzgl. Verzinsung in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 5. Juli
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 14. Feb. 2014 - 14 B 11.1592
bei uns veröffentlicht am 14.02.2014
Tenor
I.
Unter Abänderung des Urteils des Bayerischen Verwaltungsgerichts Bayreuth vom 16. Juli 2010 wird die Beklagte verurteilt, an den Kläger 735 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5% über dem Basiszins ab Rechtshängigkeit zu bezahlen.
Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 10. Apr. 2017 - L 11 AS 61/17 B ER
bei uns veröffentlicht am 10.04.2017
Tenor
I.
Die Beschwerde gegen den Beschluss des Sozialgerichts Nürnberg vom 16.01.2017 wird zurückgewiesen.
II.
Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.
III.
Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskost
Verwaltungsgericht München Beschluss, 29. Juli 2016 - M 16 V 16.2565
bei uns veröffentlicht am 29.07.2016
Tenor
I.
Die Vollstreckung aus dem Kostenfestsetzungsbeschluss des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle vom 15. Februar 2016 wird in Höhe von EUR 492,54 zzgl. Verzinsung in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 9. Fe
Verwaltungsgericht München Beschluss, 29. Juli 2016 - M 16 V 16.2564
bei uns veröffentlicht am 29.07.2016
Tenor
I.
Die Vollstreckung aus dem Kostenfestsetzungsbeschluss des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle vom 8. Februar 2016 wird in Höhe von EUR 492,54 zzgl. Verzinsung in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 4. Feb
Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 14. Juli 2014 - L 11 AS 293/14 B ER
bei uns veröffentlicht am 14.07.2014
Tenor
I.
Die Beschwerde gegen den Beschluss des Sozialgerichts Würzburg vom 22.02.2014 wird zurückgewiesen.
II.
Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.
Gründe
I.
Streitig ist eine monat
Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 29. Apr. 2014 - L 7 AS 260/14 B ER
bei uns veröffentlicht am 29.04.2014
Gründe
I.
Die Antragsteller und Beschwerdeführer (Bf) wenden sich gegen die Zwangsvollstreckung aus jeweils den Bf zu 1) und die Bf zu 2) betreffenden Erstattungs- und Rückforderungsbescheiden des Beschwerdegegners (Bg) bzgl. zu
Verwaltungsgericht Schwerin Urteil, 10. Aug. 2018 - 4 A 339/18 SN
bei uns veröffentlicht am 10.08.2018
Tenor
Soweit der Rechtsstreit in der Hauptsache für erledigt erklärt worden ist, wird das Verfahren eingestellt.
Der Abgabenbescheid des Beklagten über Abfallgebühren vom 26. Januar 2018, Kundennummer: 68101184001, und sein Widerspruchsbescheid
Verwaltungsgericht Schwerin Beschluss, 30. Mai 2018 - 6 D 494/18 SN
bei uns veröffentlicht am 30.05.2018
Tenor
Der Vollstreckungsantrag wird abgelehnt.
Die Kosten des Verfahrens trägt der Vollstreckungsgläubiger.
Gründe
1
Der Vollstreckungsgläubiger begehrt mit seinem Antrag den Erlass einer Vollstreckungsverfügung nach § 169 Abs. 1 VwGO zur V
Bundessozialgericht Urteil, 14. Feb. 2018 - B 14 AS 12/17 R
bei uns veröffentlicht am 14.02.2018
Tenor
Auf die Revision der Klägerin werden die Urteile des Landessozialgerichts Mecklenburg-Vorpommern vom 18. Oktober 2016 und des Sozialgerichts Neubrandenburg vom 18. Dezember 2013 sowie der Mah
Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt Beschluss, 29. Nov. 2017 - 3 M 271/17
bei uns veröffentlicht am 29.11.2017
Gründe
1
I. Die Beschwerde des Antragsgegners gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichtes Magdeburg - 1. Kammer - vom 14. September 2017 hat teilweise Erfolg. Die nach § 146 Abs. 4 Satz 6 VwGO den gerichtlichen Prüfungsumfang im Rechtsmittelverfa
Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt Urteil, 17. Mai 2017 - 2 L 126/15
bei uns veröffentlicht am 17.05.2017
Tatbestand
1
Die Klägerin wendet sich gegen eine Nebenbestimmung in einem ihr erteilten Hauptbetriebsplan für einen Hartsteintagebau hinsichtlich der Leistung einer Sicherheit. Sie wehrt sich dagegen, dass im Fall der Sicherheitsleistung in Form e
Verwaltungsgericht Magdeburg Beschluss, 13. Feb. 2017 - 2 B 67/17
bei uns veröffentlicht am 13.02.2017
Gründe
I.
1
Die Antragsteller begehren die Anordnung der aufschiebenden Wirkung ihres Widerspruchs vom 22.12.2015 gegen den Schmutzwasserbeitragsbescheid des Antragsgegners vom 12.12.2015 über 544,44 Euro.
2
Als Anlage zu dem vorgenannten Sch
Landessozialgericht NRW Urteil, 01. Sept. 2016 - L 6 AS 84/16
bei uns veröffentlicht am 01.09.2016
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Köln vom 23.12.2015 wird zurückgewiesen. Kosten sind nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen.
1Tatbestand:
2Der Kläger begehrt die Aufhebung des "Bescheides
Verwaltungsgericht Halle Urteil, 18. Aug. 2016 - 4 A 148/15
bei uns veröffentlicht am 18.08.2016
Tatbestand
1
Die Kläger wenden sich gegen die vom Beklagten angekündigte Zwangsvollstreckung aus einem Abwasserbeitragsbescheid.
2
Mit Bescheid vom 26. Juni 2000 zog der Abwasserzweckverband A-Stadt, dessen Rechtsnachfolger der Beklagte ist, die
Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern Beschluss, 27. Juni 2016 - 2 M 67/16
bei uns veröffentlicht am 27.06.2016
Tenor
Auf die Beschwerden des Beigeladenen und der Antragsgegnerin wird der Beschluss des Verwaltungsgerichts Greifswald – 2. Kammer – vom 20.01.2016 geändert:
Der Antrag der Antragstellerin wird abgelehnt.
Die Antragstellerin trägt die Kost
Verwaltungsgericht Magdeburg Urteil, 25. Mai 2016 - 3 A 417/14
bei uns veröffentlicht am 25.05.2016
Tatbestand
1
Der Kläger wendet sich mit seiner Klage gegen die Heranziehung zu Vollstreckungskosten.
2
Der Kläger ist Handwerker und war bei der Beklagten, der C., in der Vergangenheit jeweils Mitglied gewesen.
3
Mit bestandskräftigem Bescheid
Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern Beschluss, 19. Mai 2016 - 2 M 31/16
bei uns veröffentlicht am 19.05.2016
Tenor
Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Schwerin – 6. Kammer – vom 18.12.2015 wird zurückgewiesen.
Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Der Wert des Streitgegenstandes für d
Bundessozialgericht Urteil, 09. März 2016 - B 14 AS 5/15 R
bei uns veröffentlicht am 09.03.2016
Tenor
Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts vom 29. Januar 2015 aufgehoben und die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts München vo
Finanzgericht Hamburg Urteil, 06. Jan. 2016 - 4 K 203/14
bei uns veröffentlicht am 06.01.2016
Tatbestand
1
Die Klägerin begehrt die Feststellung, dass eine Wohnungsdurchsuchung rechtswidrig war, und wendet sich gegen eine Sachpfändung.
2
Die Klägerin, die mit ihrem Ehemann A in der X-Straße ... in B (...) in häuslicher Gemeinschaft le
Verwaltungsgericht Schwerin Urteil, 02. Dez. 2015 - 4 A 732/11
bei uns veröffentlicht am 02.12.2015
Tenor
1. Die Pfändungs- und Überweisungsverfügung des Beklagten vom 30.08.2010 und sein Widerspruchsbescheid vom 18.03.2011 werden aufgehoben, soweit sie einen Betrag von 9,03 € übersteigen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
2. Der Beklagte
Verwaltungsgericht Schwerin Beschluss, 20. Nov. 2015 - 4 B 1851/15 SN
bei uns veröffentlicht am 20.11.2015
Tenor
1. Der Antrag auf Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes wird abgelehnt.
Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens.
2. Der Streitwert wird auf 1,5 Mio. € festgesetzt.
Gründe
I.
1
Die Antragstellerin begehrt als
Verwaltungsgericht Schwerin Beschluss, 20. Okt. 2015 - 6 B 1469/15 SN
bei uns veröffentlicht am 20.10.2015
Tenor
1. Die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs des Antragstellers vom 26. März 2015 gegen die Pfändungs- und Einziehungsverfügung des Antragsgegners vom 16. März 2015 (Az.: 01 - 88002964) wird angeordnet.
Der Antragsgegner und der Beigelad
Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt Beschluss, 11. Aug. 2015 - 4 M 103/15
bei uns veröffentlicht am 11.08.2015
Gründe
1
Die statthafte Beschwerde hat keinen Erfolg.
2
Die Einwände der Antragstellerin gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts, auf deren Prüfung der Senat beschränkt ist (vgl. § 146 Abs. 4 Satz 6 VwGO), geben zu einer Änderung der erst
Finanzgericht Hamburg Urteil, 09. Juli 2015 - 4 K 200/14
bei uns veröffentlicht am 09.07.2015
Tatbestand
1
Der klagende Drittschuldner wendet sich gegen eine vorgerichtlich aufgehobenen Pfändungs- und Überweisungsverfügung des Beklagten.
2
Der Kläger, Inhaber der Firma A, war ausweislich einer Quittung über "anteilige Miete v. 01. 01.
Verwaltungsgericht Magdeburg Beschluss, 01. Juli 2015 - 9 B 410/15
bei uns veröffentlicht am 01.07.2015
Gründe
1
Die Antragstellerin wendet sich im Wege des vorläufigen Rechtsschutzes gegen eine gegenüber der Drittschuldnerin – der …bank Aktiengesellschaft – erlassene und der Antragstellerin am 13.04.2015 zugestellten Pfändungs- und Einziehungsverfü
Bundessozialgericht Urteil, 25. Juni 2015 - B 14 AS 38/14 R
bei uns veröffentlicht am 25.06.2015
Tenor
Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 30. April 2014 wird zurückgewiesen.
Verwaltungsgericht Magdeburg Urteil, 26. Feb. 2015 - 9 A 179/14
bei uns veröffentlicht am 26.02.2015
Tatbestand
1
Der Kläger wendet sich gegen eine Pfändungs- und Einziehungsverfügung des Beklagten.
2
Der Kläger war – jedenfalls bis zum Jahr 2010 (vgl. Schlussbericht des Verwalters im Sekundärinsolvenzverfahren vom 25.01.2010) – Eigentümer des
Verwaltungsgericht Düsseldorf Beschluss, 14. Jan. 2015 - 13 L 2812/14
bei uns veröffentlicht am 14.01.2015
Tenor
Der Antrag und der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe werden abgelehnt.
Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens.
Der Streitwert wird auf 18.101,60 Euro festgesetzt.
1Gründe:
2Der am 24. November 2014 sinngemäß bei Gericht
Verwaltungsgericht Magdeburg Beschluss, 02. Okt. 2014 - 9 B 180/14
bei uns veröffentlicht am 02.10.2014
Gründe
1
Der Antragsteller wendet sich im Wege des vorläufigen Rechtsschutzes gegen eine gegenüber dem Drittschuldner – der Harzsparkasse Halberstadt – erlassene Pfändungs- und Einziehungsverfügung vom 08.04.2014 betreffend Gebührenforderungen und
Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Beschluss, 26. Sept. 2014 - 4 S 1580/14
bei uns veröffentlicht am 26.09.2014
Tenor
Dem Antragsteller wird für 1/8 der Kosten des Beschwerdeverfahrens Prozesskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwalt W. bewilligt. Im Übrigen wird der Prozesskostenhilfeantrag abgelehnt.Soweit die Beteiligten den Rechtsstreit in der Hauptsa
Verwaltungsgericht Schwerin Urteil, 12. Juni 2014 - 4 A 1518/13
bei uns veröffentlicht am 12.06.2014
Tenor
Soweit die Klage zurückgenommen bzw. übereinstimmend in der Hauptsache für erledigt erklärt worden ist, wird das Verfahren eingestellt.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.
Tatbestand
1
Verwaltungsgericht Magdeburg Beschluss, 05. Feb. 2014 - 9 B 16/14
bei uns veröffentlicht am 05.02.2014
Gründe
1
Die Antragsteller wenden sich im Wege des vorläufigen Rechtsschutzes gegen die Vollziehung dreier Bescheide, mit denen sie zu Anschlussbeiträgen für die vom Antragsgegner betriebene öffentliche Schmutzwasserentsorgung herangezogen werden.
Verwaltungsgericht Greifswald Beschluss, 05. Nov. 2013 - 3 B 920/13
bei uns veröffentlicht am 05.11.2013
Tenor
1. Der Antrag wird abgelehnt.
2. Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens.
3. Der Streitwert wird auf 1.042,37 Euro festgesetzt.
Gründe
1
1. Der Antrag des Antragstellers,
2
die Zwangsvollstreckung aus der Pfändungs- und
Verwaltungsgericht Magdeburg Urteil, 30. Okt. 2013 - 9 A 244/12
bei uns veröffentlicht am 30.10.2013
Tatbestand
1
Der Kläger ist Eigentümer des Grundstücks H. 45 in I.. Das Grundstück ist niederschlagswasserseitig an die öffentliche Einrichtung des Beklagten angeschlossen.
2
Der Beklagte setzte gegenüber dem Kläger mit Bescheid vom 03.02.2010 d
Verwaltungsgericht Magdeburg Beschluss, 12. Juni 2012 - 9 B 93/12
bei uns veröffentlicht am 12.06.2012
Gründe
I.
1
Der Antragsgegner erließ unter dem 21.03.2011 dem Antragsteller gegenüber einen Bescheid zur Erhebung von Anschlussbeiträgen (sog. Herstellungsbeitrag II - besonderer Herstellungsbeitrag; Schmutzwasser) in Höhe von 794,84 Euro.
2
Bundessozialgericht Urteil, 26. Mai 2011 - B 14 AS 54/10 R
bei uns veröffentlicht am 26.05.2011
Tenor
Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Sächsischen Landessozialgerichts vom 25. Februar 2010 wird zurückgewiesen.