Anwendung der Vorschriften über das Planfeststellungsverfahren
(1) Ist ein Planfeststellungsverfahren durch Rechtsvorschrift angeordnet, so gelten hierfür die §§ 73 bis 78 und, soweit sich aus ihnen nichts Abweichendes ergibt, die übrigen Vorschriften dieses Gesetzes; die §§ 51 und 71a bis 71e sind nicht anzuwenden, § 29 ist mit der Maßgabe anzuwenden, dass Akteneinsicht nach pflichtgemäßem Ermessen zu gewähren ist.
(2) Die Mitteilung nach § 17 Absatz 2 Satz 2 und die Aufforderung nach § 17 Absatz 4 Satz 2 sind im Planfeststellungsverfahren öffentlich bekannt zu machen.
Passende Werkzeuge
- Verwaltungsverfahren & BehördenBescheid: Bekanntgabefiktion & Rechtsbehelfsfrist (§ 41 VwVfG / § 122 AO)Wann gilt ein Bescheid als bekanntgegeben und wann läuft die Frist ab? Aufgabedatum eingeben, 4-Tage-Fiktion (§ 41 VwVfG / § 122 AO) und die 1-Monats-Rechtsbehelfsfrist mit Werktag-Verschiebung und Countdown sehen.✓ Interaktiver RechnerJetzt berechnen →
- Verwaltungsverfahren & BehördenFrist versäumt: die zwei Wochen laufen ab der Genesung — und die Handlung muss mit§ 32 Abs. 2 VwVfG gibt zwei Wochen ab dem Wegfall des Hindernisses, nicht ab dem Fristablauf. Und Satz 3 verlangt in derselben Frist auch die versäumte Handlung selbst. Der Check rechnet beide Daten, die Jahresgrenze und die Werktagsverschiebung.✓ Interaktiver RechnerJetzt berechnen →
Rechner und Assistenten zu diesem Rechtsgebiet. Sie geben eine erste Orientierung und ersetzen keine Prüfung des Einzelfalls. Der Rechner rechnet mit dem heutigen Rechtsstand; der Text auf dieser Seite kann älter sein.
Fachbewertung & LKG-Relevanz
Aggregierte Juristen-Evidenz (LKG)Für diese Vorschrift liegen noch keine Einzelstimmen zur mehrdimensionalen Fachbewertung vor.
Als Anwältin oder Anwalt mitbewerten & eigene LKG-Reputation (ρ) stärken
Verifizierte Mitglieder ordnen Vorschriften und Entscheidungen fachlich ein und erhöhen ihre Sichtbarkeit im Rechtsgebiet.