Versicherungsvertragsgesetz - VVG 2008 | § 127 Freie Anwaltswahl

(1) Der Versicherungsnehmer ist berechtigt, zu seiner Vertretung in Gerichts- und Verwaltungsverfahren den Rechtsanwalt, der seine Interessen wahrnehmen soll, aus dem Kreis der Rechtsanwälte, deren Vergütung der Versicherer nach dem Versicherungsvertrag trägt, frei zu wählen. Dies gilt auch, wenn der Versicherungsnehmer Rechtsschutz für die sonstige Wahrnehmung rechtlicher Interessen in Anspruch nehmen kann.

(2) Rechtsanwalt ist auch, wer berechtigt ist, unter einer der in der Anlage zu § 1 des Gesetzes über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland vom 9. März 2000 (BGBl. I S. 182, 1349), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 26. Oktober 2003 (BGBl. I S. 2074) geändert worden ist, in der jeweils geltenden Fassung genannten Bezeichnungen beruflich tätig zu werden.

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Gesetz über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland - EuRAG | § 1 Persönlicher Anwendungsbereich


Dieses Gesetz regelt für natürliche Personen, die berechtigt sind, als Rechtsanwalt unter einer der in der Anlage zu dieser Vorschrift genannten Berufsbezeichnungen selbständig tätig zu sein (europäische Rechtsanwälte), die Berufsausübung und die Zul

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Bundesgerichtshof Urteil, 04. Dez. 2013 - IV ZR 215/12

bei uns veröffentlicht am 04.12.2013

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Bundesgerichtshof Urteil, 10. Nov. 2010 - IV ZR 188/08

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BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IV ZR 188/08 Verkündetam: 10.November2010 Heinekamp Justizhauptsekretär alsUrkundsbeamter derGeschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja

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bei uns veröffentlicht am 14.01.2016

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS I ZR 98/15 vom 14. Januar 2016 in dem Rechtsstreit ECLI:DE:BGH:2016:140116BIZR98.15.0 Der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 14. Januar 2016 durch den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Büscher, die Richter Prof.

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Tenor Auf die Berufung der Beklagten wird das am 24.09.2014 verkündete Urteil der 20. Zivilkammer des Landgerichts Köln – 20 O 425/13 – abgeändert und wie folgt neu gefasst: Die Klage wird abgewiesen. Auf die Widerklage wird festgestellt, dass die K

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