Versicherungsvertragsgesetz - VVG 2008 | § 105 Anerkenntnis des Versicherungsnehmers

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Gesetz über den Versicherungsvertrag Inhaltsverzeichnis

Eine Vereinbarung, nach welcher der Versicherer nicht zur Leistung verpflichtet ist, wenn ohne seine Einwilligung der Versicherungsnehmer den Dritten befriedigt oder dessen Anspruch anerkennt, ist unwirksam.

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Familienrecht, Erbrecht, Ehescheidung - Streifler & Kollegen
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31/03/2016 12:55

Verursacht ein Mieter aufgrund von Drogenkonsum Schäden an der Wohnung, kann ein Anspruch auf Deckungsschutz gegen seinen Privathaftpflicht-VR bestehen.
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published on 20/07/2016 00:00

Tenor 1. Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Landgerichts München I vom 26.08.2014, Az. 5 HK O 12324/12, bezüglich der Beklagten zu 4) aufgehoben und die Beklagte zu 4) verurteilt, an die Klägerin einen Betrag in Höhe vo
published on 21/04/2010 00:00

Tenor 1. Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil der Vorsitzenden der 34. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Stuttgart vom 02.10.2009 - 34 O 49/09 KfH abgeändert und wie folgt neu gefasst: Die Beklagte wi
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