Umweltschadensgesetz - USchadG | § 1 Verhältnis zu anderen Vorschriften

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Dieses Gesetz findet Anwendung, soweit Rechtsvorschriften des Bundes oder der Länder die Vermeidung und Sanierung von Umweltschäden nicht näher bestimmen oder in ihren Anforderungen diesem Gesetz nicht entsprechen. Rechtsvorschriften mit weitergehenden Anforderungen bleiben unberührt.

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published on 18/12/2018 00:00

Tenor Auf die Berufung der Klägerin wird das am 28.12.2017 verkündete Urteil des Amtsgerichts Düsseldorf – 235 C 108/17 – teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt gefasst: Unter Abweisung der weitergehenden Klage wird die Beklagte verurteilt, an
published on 18/12/2018 00:00

Tenor Auf die Berufung der Klägerin wird das am 28.12.2017 verkündete Urteil des Amtsgerichts Düsseldorf – 235 C 108/17 – teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt gefasst: Unter Abweisung der weitergehenden Klage wird die Beklagte verurteilt, an
published on 18/09/2015 00:00

Tenor Soweit die Klage zurückgenommen worden ist, wird das Verfahren eingestellt. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. Die Kosten des Verfahrens trägt der Kläger einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen. Das Urteil i
published on 11/12/2014 00:00

Tenor Die Berufung des Klägers wird zurückgewiesen.Die Kosten des Berufungsverfahrensverfahrens trägt der Kläger; insoweit werden die außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen nicht erstattet.Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstr
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