Umwandlungssteuergesetz - UmwStG 1995 | § 17

Umwandlungssteuergesetz - UmwStG 1995 | § 17
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Umwandlungssteuergesetz Inhaltsverzeichnis

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(1) Dieses Gesetz ist erstmals auf den Übergang von Vermögen anzuwenden, der auf Rechtsakten beruht, die nach dem 31. Dezember 1994 wirksam werden. (1a) 1Die Vorschriften dieses Gesetzes in der Fassung des Artikels 5 des Gesetzes vom 23. Oktober
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published on 07/03/2018 00:00

Tenor Das Verfahren wegen gesonderter Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags zur Körperschaftsteuer zum 31. Dezember 2005, Gewerbesteuermessbetrags 2005, gesonderter Feststellung des vortra
published on 10/02/2016 00:00

Tenor Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg vom 12. Juni 2013  3 K 3065/09 wird als unbegründet zurückgewiesen.
published on 05/11/2015 00:00

Tenor Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Schleswig-Holsteinischen Finanzgerichts vom 26. Juli 2011  2 K 124/10 wird als unbegründet zurückgewiesen.
published on 31/01/2014 00:00

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Verfahrens trägt die Klägerin. Die außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen werden nicht erstattet. Die Revision wird zugelassen. 1T a t b e s t a n d 2Die Beteiligten streiten darüber, ob bei einer
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