Treuhandanstaltumbenennungsverordnung - TreuhUmbenV | § 1

Die Treuhandanstalt wird in Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben umbenannt.

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Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 15. Juni 2010 - 3 B 33/10

bei uns veröffentlicht am 15.06.2010

Gründe I. 1 Der Kläger wendet sich als Gesamtvollstreckungsverwalter über das Vermögen

Oberlandesgericht Rostock Urteil, 26. Apr. 2007 - 7 U 67/05

bei uns veröffentlicht am 26.04.2007

Tenor 1. Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Neubrandenburg vom 26.05.2005 dahin abgeändert, dass die Klage abgewiesen wird. 2. Die Klägerin hat die Kosten des Rechtsstreits erster und zweiter Instanz zu tragen. 3