Treuhandanstaltumbenennungsverordnung - TreuhUmbenV | § 1

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Verordnung über die Umbenennung und die Anpassung von Zuständigkeiten der Treuhandanstalt Inhaltsverzeichnis

Die Treuhandanstalt wird in Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben umbenannt.

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published on 15/06/2010 00:00

Gründe I. 1 Der Kläger wendet sich als Gesamtvollstreckungsverwalter über das Vermögen
published on 26/04/2007 00:00

Tenor 1. Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Neubrandenburg vom 26.05.2005 dahin abgeändert, dass die Klage abgewiesen wird. 2. Die Klägerin hat die Kosten des Rechtsstreits erster und zweiter Instanz zu tragen. 3
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