§ 27Amtlich · § 5 UrhG
Fachinformation
Zeitreise: 21.05.2026
Für die Fachinformation der nach § 22 Absatz 1 zulassungspflichtigen Tierarzneimittel und veterinärmedizintechnischen Produkte gilt Artikel 35 der Verordnung (EU) 2019/6 in der Fassung vom 23. November 2022 entsprechend.
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