Telekom-Arbeitszeitverordnung - T-AZV 2000 | § 2 Regelmäßige Arbeitszeit

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(1) Die regelmäßige Arbeitszeit der bei der Deutschen Telekom AG beschäftigten Beamtinnen und Beamten beträgt im Durchschnitt 34 Stunden in der Woche.

(2) Der Vorstand der Deutschen Telekom AG kann die regelmäßige Arbeitszeit für die bei der Deutschen Telekom AG beschäftigten Beamtinnen und Beamten in bestimmten Dienstzweigen oder bei bestimmten Bedienstetengruppen verlängern, wenn dafür besondere Bedürfnisse bestehen. Die so verlängerte Arbeitszeit darf die in der Arbeitszeitverordnung festgelegte regelmäßige Arbeitszeit nicht überschreiten. Vom Gebrauch dieser Ausnahmemöglichkeit ist das Bundesministerium der Finanzen halbjährlich zu unterrichten. Das Bundesministerium der Finanzen kann solchermaßen getroffene Anordnungen im Rahmen der Rechtsaufsicht ändern oder aufheben.

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published on 08/12/2015 00:00

Tenor I. Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts München vom 2. Oktober 2015 - M 21 E 15.2817 - wird zurückgewiesen. II. Der Antragsteller hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tra
published on 17/01/2012 00:00

Tenor § 10 Absatz 1 des Gesetzes zum Personalrecht der Beschäftigten der früheren Deutschen Bundespost (Postpersonalrechtsgesetz - PostPersRG) in der Fassung des Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe
published on 15/12/2009 00:00

Tenor 1. Das Verfahren wird ausgesetzt. 2. Dem Bundesverfassungsgericht wird gem. Art. 100 Abs. 1 GG die Frage zur Entscheidung vorgelegt, ob a) § 10 Abs. 1 PostPersRG und § 1 Satz 4 ESZG b) § 78 Abs. 1 BBesG und § 6 Abs. 2 Bes
published on 15/12/2009 00:00

Tenor 1. Das Verfahren wird ausgesetzt. 2. Dem Bundesverfassungsgericht wird gem. Art. 100 Abs. 1 GG die Frage zur Entscheidung vorgelegt, ob a) § 10 Abs. 1 PostPersRG und § 1 Satz 4 ESZG b) § 78 Abs. 1 BBesG und § 6 Abs. 2 Bes
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