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§ 2Amtlich · § 5 UrhG

Zweck des Sondervermögens

Zeitreise: 30.09.2025

Aus dem Sondervermögen werden zusätzliche Investitionen von bis zu 500 Milliarden Euro in die Infrastruktur und zur Erreichung der Klimaneutralität bis zum Jahr 2045 finanziert.

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