Strafprozeßordnung - StPO | § 372 Sofortige Beschwerde

Strafprozeßordnung - StPO | § 372 Sofortige Beschwerde
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Strafprozeßordnung Inhaltsverzeichnis

Alle Entscheidungen, die aus Anlaß eines Antrags auf Wiederaufnahme des Verfahrens von dem Gericht im ersten Rechtszug erlassen werden, können mit sofortiger Beschwerde angefochten werden. Der Beschluß, durch den das Gericht die Wiederaufnahme des Verfahrens und die Erneuerung der Hauptverhandlung anordnet, kann von der Staatsanwaltschaft nicht angefochten werden.

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(1) Die Beschwerde ist gegen alle von den Gerichten im ersten Rechtszug oder im Berufungsverfahren erlassenen Beschlüsse und gegen die Verfügungen des Vorsitzenden, des Richters im Vorverfahren und eines beauftragten oder ersuchten Richters zulässig,
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published on 18/05/2015 00:00

Tenor Die sofortige Beschwerde des Verurteilten I... gegen den Beschluss der 3. Strafkammer des Landgerichts Regensburg vom 24. März 2014 wird auf seine Kosten als unbegründet verworfen. Gründe I. Der Besc
published on 18/05/2015 00:00

Tenor Die sofortige Beschwerde des Verurteilten I... gegen den Beschluss der 3. Strafkammer des Landgerichts Regensburg vom 24. März 2014 wird auf seine Kosten als unbegründet verworfen. Gründe I. Der Beschwerdeführer I...
published on 05/03/2018 00:00

Tenor 1. Dem Betroffenen wird von Amts wegen Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur Anbringung der sofortigen Beschwerde gegen den Beschluss des Landgerichts Schwerin vom 17.10.2017 gewährt. 2. Dem Betroffenen
published on 15/03/2017 00:00

Tenor Die sofortige Beschwerde des Verurteilten gegen den Beschluss der 3. Kleinen Strafkammer des Landgerichts Landau in der Pfalz vom 5. Dezember 2016 wird kostenfällig als unbegründet verworfen. Gründe I. 1 Der Verurteilte wendet sich m
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