Soldatenlaufbahnverordnung - SLV 2021 | § 8 Dienstzeiterfordernisse

Soldatenlaufbahnverordnung - SLV 2021 | § 8 Dienstzeiterfordernisse
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Verordnung über die Laufbahnen der Soldatinnen und Soldaten Inhaltsverzeichnis

Dienstzeit im Sinne dieser Verordnung ist die Wehrdienstzeit. Bei einer Einstellung mit einem höheren als dem niedrigsten Dienstgrad der Mannschaften gilt für Beförderungen die Dienstzeit als erfüllt, die nach dieser Verordnung für eine Beförderung zu dem Dienstgrad, mit dem die Soldatin oder der Soldat eingestellt worden ist, erforderlich ist.

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published on 10/04/2014 00:00

Tenor Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, der Klägerin die Kosten zu erstatten, zur deren Zahlung die Klägerin nach § 14 Abs. 3 S. 1 des Gesetzes für den Vorrang Erneuerbarer Energien vom 21. Juli 2004 (EEG 2004) an die B für d
published on 20/09/2011 00:00

Tatbestand Die Antragstellerin ist Soldatin auf Zeit im Dienstgrad eines Stabsunteroffiziers. Ihren Antrag auf Zulassung zur Laufbahn der Feldwebel des allgemeinen Fachdienstes lehnte die Stammdien
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