Soldatenlaufbahnverordnung - SLV 2021 | § 13 Einstellung als Unteroffizieranwärterin oder Unteroffizieranwärter

Soldatenlaufbahnverordnung - SLV 2021 | § 13 Einstellung als Unteroffizieranwärterin oder Unteroffizieranwärter
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Verordnung über die Laufbahnen der Soldatinnen und Soldaten Inhaltsverzeichnis

(1) Als Anwärterin oder Anwärter für eine Laufbahn der Fachunteroffizierinnen und Fachunteroffiziere des Sanitätsdienstes, des Militärmusikdienstes oder des allgemeinen Fachdienstes (Unteroffizieranwärterin oder Unteroffizieranwärter) kann eingestellt werden, wer mindestens den Hauptschulabschluss oder einen als gleichwertig anerkannten Bildungsstand besitzt. Die Einstellung als Anwärterin oder Anwärter für die Laufbahn der Fachunteroffizierinnen und Fachunteroffiziere des Militärmusikdienstes setzt außerdem voraus, dass die Bewerberin oder der Bewerber mindestens ein Orchesterinstrument oder ein Instrument des Spielmannszuges beherrscht.

(2) Die Einstellung erfolgt als Soldatin auf Zeit oder Soldat auf Zeit.

(3) Die Anwärterinnen und Anwärter führen im Schriftverkehr bis zu ihrer Beförderung zum Unteroffizier ihre Dienstgradbezeichnung mit dem Zusatz „(Unteroffizieranwärterin)“, „(Unteroffizieranwärter)“ oder „(UA)“.

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(1) Einstellung ist die Begründung eines Wehrdienstverhältnisses. Eingestellt werden darf nur, wer das 17. Lebensjahr vollendet hat. (2) Soldatinnen und Soldaten werden im niedrigsten Dienstgrad der Mannschaften eingestellt, soweit durch diese Ve
{{shorttitle}} wird zitiert von {{count_recursive}} anderen §§ im {{customdata_jurabk}}.
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published on 10/04/2014 00:00

Tenor Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, der Klägerin die Kosten zu erstatten, zur deren Zahlung die Klägerin nach § 14 Abs. 3 S. 1 des Gesetzes für den Vorrang Erneuerbarer Energien vom 21. Juli 2004 (EEG 2004) an die B für d
published on 20/09/2011 00:00

Tatbestand Die Antragstellerin ist Soldatin auf Zeit im Dienstgrad eines Stabsunteroffiziers. Ihren Antrag auf Zulassung zur Laufbahn der Feldwebel des allgemeinen Fachdienstes lehnte die Stammdien
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