Soldatenlaufbahnverordnung - SLV 2002 | § 30 Voraussetzungen für die Einstellung als Sanitätsoffizier-Anwärterin oder Sanitätsoffizier-Anwärter und Einstellung mit einem höheren Dienstgrad
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Verordnung über die Laufbahnen der Soldatinnen und Soldaten Inhaltsverzeichnis
(1) Als Anwärterin oder Anwärter für die Laufbahn der Offiziere des Sanitätsdienstes im Dienstverhältnis einer Berufssoldatin, eines Berufssoldaten, einer Soldatin auf Zeit oder eines Soldaten auf Zeit kann eingestellt werden, wer
- 1.
das 17. Lebensjahr vollendet und das 30. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, - 2.
die Berechtigung zum Studium der Humanmedizin, der Pharmazie, der Tiermedizin oder der Zahnmedizin an allen öffentlichen Hochschulen der Bundesrepublik Deutschland besitzt und - 3.
sich für mindestens 15 Jahre zum Dienst in der Bundeswehr verpflichtet.
(2) Als Anwärterin oder Anwärter für die Laufbahn der Offiziere des Sanitätsdienstes kann mit dem Dienstgrad Oberfähnrich auch eingestellt werden, wer den ersten Abschnitt der ärztlichen, zahnärztlichen, tierärztlichen oder pharmazeutischen Prüfung bestanden und sich für mindestens 13 Jahre zum Dienst in der Bundeswehr verpflichtet hat.
(3) Die Anwärterinnen und Anwärter führen im Schriftverkehr ihre Dienstgradbezeichnung mit dem Zusatz „(Sanitätsoffizier-Anwärterin)“, „(Sanitätsoffizier-Anwärter)“ oder „(SanOA)“.
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3 Referenzen - Urteile | {{shorttitle}}
published on 20/09/2011 00:00
Tatbestand
Die Antragstellerin ist Soldatin auf Zeit im Dienstgrad eines Stabsunteroffiziers. Ihren Antrag auf Zulassung zur Laufbahn der Feldwebel des allgemeinen Fachdienstes lehnte die Stammdien
published on 09/05/2011 00:00
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.
Tatbestand
1 Die Klägerin erstrebt eine Stellenzulage.
2 Sie ist Fachzahnärztin für Oralchirurgie und dient bei der Bundeswehr in der Laufbahn der Sani
published on 21/10/2010 00:00
Tatbestand
Der Antragsteller ist Berufssoldat im Dienstgrad eines Oberstleutnants, der in eine Planstelle der Besoldungsgruppe A 15 eingewiesen ist. Er wendet sich im Rahmen eines Konkurrentenstrei
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