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§ 74Amtlich · § 5 UrhG

Leistungen bei Pflegebedürftigkeit

Zeitreise: 17.06.2026‹ § 40

Geschädigte erhalten bei schädigungsbedingter Pflegebedürftigkeit im Sinne des Abschnitts 1 1. Leistungen bei Pflegebedürftigkeit entsprechend dem Vierten Kapitel des Elften Buches, 2. ergänzende Leistungen bei Pflegebedürftigkeit nach § 75, 3. Leistungen bei Pflegebedürftigkeit im Arbeitgebermodell nach § 76.

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