Neuntes Buch Sozialgesetzbuch - SGB 9 2018 | § 143 Bundesstatistik
Zur Beurteilung der Auswirkungen dieses Teils und zu seiner Fortentwicklung werden Erhebungen über
- 1.
die Leistungsberechtigten und - 2.
die Ausgaben und Einnahmen der Träger der Eingliederungshilfe
Referenzen - Gesetze | § 18 JuSchG
§ 18 JuSchG zitiert oder wird zitiert von 2 §§.
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