Siebtes Buch Sozialgesetzbuch - Gesetzliche Unfallversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes vom 7. August 1996, BGBl. I S. 1254) - SGB 7 | § 35 Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben

(1) Die Unfallversicherungsträger erbringen die Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben nach den §§ 49 bis 55 des Neunten Buches, in Werkstätten für behinderte Menschen nach den §§ 57 und 58 des Neunten Buches, bei anderen Leistungsanbietern nach § 60 des Neunten Buches, als Budget für Arbeit nach § 61 des Neunten Buches sowie als Budget für Ausbildung nach § 61a des Neunten Buches. Das Budget für Ausbildung wird nur für die Erstausbildung erbracht. Ein Anspruch auf Übergangsgeld nach § 49 besteht während der Erbringung des Budgets für Ausbildung nicht.

(2) Die Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben umfassen auch Hilfen zu einer angemessenen Schulbildung einschließlich der Vorbereitung hierzu oder zur Entwicklung der geistigen und körperlichen Fähigkeiten vor Beginn der Schulpflicht.

(3) Ist eine von Versicherten angestrebte höherwertige Tätigkeit nach ihrer Leistungsfähigkeit und unter Berücksichtigung ihrer Eignung, Neigung und bisherigen Tätigkeit nicht angemessen, kann eine Maßnahme zur Teilhabe am Arbeitsleben bis zur Höhe des Aufwandes gefördert werden, der bei einer angemessenen Maßnahme entstehen würde.

(4) Während einer auf Grund eines Gesetzes angeordneten Freiheitsentziehung werden Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben erbracht, soweit Belange des Vollzugs nicht entgegenstehen.

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Siebtes Buch Sozialgesetzbuch - Gesetzliche Unfallversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes vom 7. August 1996, BGBl. I S. 1254) - SGB 7 | § 29 Arznei- und Verbandmittel


(1) Arznei- und Verbandmittel sind alle ärztlich verordneten, zur ärztlichen und zahnärztlichen Behandlung erforderlichen Mittel. Ist das Ziel der Heilbehandlung mit Arznei- und Verbandmitteln zu erreichen, für die Festbeträge im Sinne des § 35 oder
zitiert 4 andere §§ aus dem .

Siebtes Buch Sozialgesetzbuch - Gesetzliche Unfallversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes vom 7. August 1996, BGBl. I S. 1254) - SGB 7 | § 58 Erhöhung der Rente bei Arbeitslosigkeit


Solange Versicherte infolge des Versicherungsfalls ohne Anspruch auf Arbeitsentgelt oder Arbeitseinkommen sind und die Rente zusammen mit dem Arbeitslosengeld oder dem Bürgergeld nach § 19 Absatz 1 Satz 1 des Zweiten Buches nicht den sich aus § 66 Ab

Siebtes Buch Sozialgesetzbuch - Gesetzliche Unfallversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes vom 7. August 1996, BGBl. I S. 1254) - SGB 7 | § 57 Erhöhung der Rente bei Schwerverletzten


Können Versicherte mit Anspruch auf eine Rente nach einer Minderung der Erwerbsfähigkeit von 50 vom Hundert oder mehr oder auf mehrere Renten, deren Vomhundertsätze zusammen wenigstens die Zahl 50 erreichen (Schwerverletzte), infolge des Versicherung

Siebtes Buch Sozialgesetzbuch - Gesetzliche Unfallversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes vom 7. August 1996, BGBl. I S. 1254) - SGB 7 | § 61 Renten für Beamte und Berufssoldaten


(1) Die Renten von Beamten, die nach § 82 Abs. 4 berechnet werden, werden nur insoweit gezahlt, als sie die Dienst- oder Versorgungsbezüge übersteigen; den Beamten verbleibt die Rente jedoch mindestens in Höhe des Betrages, der bei Vorliegen eines Di

Siebtes Buch Sozialgesetzbuch - Gesetzliche Unfallversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes vom 7. August 1996, BGBl. I S. 1254) - SGB 7 | § 49 Übergangsgeld


Übergangsgeld wird erbracht, wenn Versicherte infolge des Versicherungsfalls Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben erhalten.

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Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 27. Nov. 2014 - L 17 U 170/11

bei uns veröffentlicht am 27.11.2014

Tenor I. Auf die Berufung der Beklagten wird der Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Bayreuth vom 29.03.2011 aufgehoben und die Klage auch im Übrigen abgewiesen. II. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. III.

Sozialgericht München Urteil, 25. Feb. 2014 - S 1 U 5014/13

bei uns veröffentlicht am 25.02.2014

Tatbestand Streitig ist, ob die Klägerin einen Anspruch auf Kostenübernahme für ein Notstromaggregat im Rahmen der Wohnungshilfe hat. Die am ...1937 geborene Klägerin erlitt am 27. September 1972 einen Arbeitsunfall, als sie rück

Bundessozialgericht Urteil, 15. März 2018 - B 3 KR 12/17 R

bei uns veröffentlicht am 15.03.2018

Tenor Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts vom 31. Januar 2017 aufgehoben.

Bundessozialgericht Urteil, 15. März 2018 - B 3 KR 4/16 R

bei uns veröffentlicht am 15.03.2018

Tenor Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Hessischen Landessozialgerichts vom 10. Dezember 2015 aufgehoben.

Bundessozialgericht Urteil, 15. März 2018 - B 3 KR 18/17 R

bei uns veröffentlicht am 15.03.2018

Tenor Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landessozialgerichts Rheinland-Pfalz vom 5. Januar 2017 aufgehoben.

Sozialgericht Karlsruhe Entscheidung, 16. Aug. 2016 - S 1 U 828/16

bei uns veröffentlicht am 16.08.2016

Tenor Die Klage wird abgewiesen.Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Tatbestand  1 Der Kläger begehrt von der Beklagten die Gewährung eines Minderverdienstausfalls wegen der Folgen eines Arbeitsunfalls.2 Der 1980 geborene, bis zum 15.1

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Urteil, 16. Nov. 2015 - 12 A 1639/14

bei uns veröffentlicht am 16.11.2015

Tenor Das angefochtene Urteil wird geändert. Die Beklagte wird über die bereits im angegriffenen Urteil ausgesprochene Verpflichtung hinaus verpflichtet, die Kosten des Privatschulbesuchs des Klägers - bestehend aus Schulgeld, Fahrtkosten, Aufwendun

Bundesgerichtshof Urteil, 27. Jan. 2015 - VI ZR 54/14

bei uns veröffentlicht am 27.01.2015

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VI ZR 54/14 Verkündet am: 27. Januar 2015 Böhringer-Mangold Justizamtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja SGB X

Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil, 20. März 2014 - L 10 U 2744/12

bei uns veröffentlicht am 20.03.2014

Tenor Auf die Berufung der Beklagten wird der Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Heilbronn vom 24.05.2012 aufgehoben und die Klage abgewiesen.Außergerichtliche Kosten sind in beiden Rechtszügen nicht zu erstatten. Tatbestand   1 Zwischen d

Bundessozialgericht Urteil, 12. Dez. 2011 - B 13 R 21/10 R

bei uns veröffentlicht am 12.12.2011

Tenor Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Hessischen Landessozialgerichts vom 19. März 2010 aufgehoben und der Rechtsstreit zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Landessozi

Bundessozialgericht Urteil, 29. Nov. 2011 - B 2 U 21/10 R

bei uns veröffentlicht am 29.11.2011

Tenor Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 21. September 2010 wird zurückgewiesen.

Bundessozialgericht Urteil, 25. Mai 2011 - B 12 KR 8/09 R

bei uns veröffentlicht am 25.05.2011

Tenor Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg vom 4. März 2009 wird zurückgewiesen.

Landessozialgericht Rheinland-Pfalz Beschluss, 27. Nov. 2008 - L 2 ER 260/08 R

bei uns veröffentlicht am 27.11.2008

weitere Fundstellen ... Tenor 1. Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Sozialgerichts Koblenz vom 01.09.2008 wird zurückgewiesen. 2. Außergerichtliche Kosten sind auch im Beschwerdeverfahren nicht zu erstatten. Grü

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(1) Die Renten von Beamten, die nach § 82 Abs. 4 berechnet werden, werden nur insoweit gezahlt, als sie die Dienst- oder Versorgungsbezüge übersteigen; den Beamten verbleibt die Rente jedoch mindestens in Höhe des Betrages, der bei Vorliegen eines Dienstunfalls...
Übergangsgeld wird erbracht, wenn Versicherte infolge des Versicherungsfalls Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben erhalten.