Sozialgesetzbuch (SGB) Sechstes Buch (VI) - Gesetzliche Rentenversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes v. 18. Dezember 1989, BGBl. I S. 2261, 1990 I S. 1337) - SGB 6 | § 43 Rente wegen Erwerbsminderung

(1) Versicherte haben bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze Anspruch auf Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung, wenn sie

1.
teilweise erwerbsgemindert sind,
2.
in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung drei Jahre Pflichtbeiträge für eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit haben und
3.
vor Eintritt der Erwerbsminderung die allgemeine Wartezeit erfüllt haben.
Teilweise erwerbsgemindert sind Versicherte, die wegen Krankheit oder Behinderung auf nicht absehbare Zeit außerstande sind, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens sechs Stunden täglich erwerbstätig zu sein.

(2) Versicherte haben bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze Anspruch auf Rente wegen voller Erwerbsminderung, wenn sie

1.
voll erwerbsgemindert sind,
2.
in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung drei Jahre Pflichtbeiträge für eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit haben und
3.
vor Eintritt der Erwerbsminderung die allgemeine Wartezeit erfüllt haben.
Voll erwerbsgemindert sind Versicherte, die wegen Krankheit oder Behinderung auf nicht absehbare Zeit außerstande sind, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens drei Stunden täglich erwerbstätig zu sein. Voll erwerbsgemindert sind auch
1.
Versicherte nach § 1 Satz 1 Nr. 2, die wegen Art oder Schwere der Behinderung nicht auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt tätig sein können, und
2.
Versicherte, die bereits vor Erfüllung der allgemeinen Wartezeit voll erwerbsgemindert waren, in der Zeit einer nicht erfolgreichen Eingliederung in den allgemeinen Arbeitsmarkt.

(3) Erwerbsgemindert ist nicht, wer unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens sechs Stunden täglich erwerbstätig sein kann; dabei ist die jeweilige Arbeitsmarktlage nicht zu berücksichtigen.

(4) Der Zeitraum von fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung verlängert sich um folgende Zeiten, die nicht mit Pflichtbeiträgen für eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit belegt sind:

1.
Anrechnungszeiten und Zeiten des Bezugs einer Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit,
2.
Berücksichtigungszeiten,
3.
Zeiten, die nur deshalb keine Anrechnungszeiten sind, weil durch sie eine versicherte Beschäftigung oder selbständige Tätigkeit nicht unterbrochen ist, wenn in den letzten sechs Kalendermonaten vor Beginn dieser Zeiten wenigstens ein Pflichtbeitrag für eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit oder eine Zeit nach Nummer 1 oder 2 liegt,
4.
Zeiten einer schulischen Ausbildung nach Vollendung des 17. Lebensjahres bis zu sieben Jahren, gemindert um Anrechnungszeiten wegen schulischer Ausbildung.

(5) Eine Pflichtbeitragszeit von drei Jahren für eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit ist nicht erforderlich, wenn die Erwerbsminderung aufgrund eines Tatbestandes eingetreten ist, durch den die allgemeine Wartezeit vorzeitig erfüllt ist.

(6) Versicherte, die bereits vor Erfüllung der allgemeinen Wartezeit voll erwerbsgemindert waren und seitdem ununterbrochen voll erwerbsgemindert sind, haben Anspruch auf Rente wegen voller Erwerbsminderung, wenn sie die Wartezeit von 20 Jahren erfüllt haben.

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Arbeitsrecht: Ausschluss von Sozialplanabfindung bei Bezug von Erwerbsminderungsrente verfassungsgemäß

05.11.2015

Es ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, dass Mittel aus dem Sozialplan nur für diejenigen verwendet werden, die durch die Schließung des Betriebes unmittelbar Einkommen verlieren.
Abfindung

Arbeitsrecht: Ordentliche Kündigung wegen krankheitsbedingter Leistungsunfähigkeit

05.11.2015

Eine lang andauernde krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit in der unmittelbaren Vergangenheit stellt ein gewisses Indiz für die Fortdauer der Arbeitsunfähigkeit in der Zukunft dar.

Versorgungsaugleich: Zur Gleichartigkeit von Anrechten aus gesetzlicher Rentenversicherung und Beamtenversorgung

23.09.2013

Anrechte aus der gesetzlichen Rentenversicherung und solche aus der Beamtenversorgung sind nicht gleicher Art i.S. von §§ 10 II, 18 I VersAusglG.
Ehescheidung

Familienrecht: Ehebedingter Nachteil beim Krankheitsunterhalt

03.01.2012

wegen Aufgabe der Erwerbstätigkeit wegen Kindererziehung und Haushaltstätigkeit während der Ehe-BGH vom 02.03.11-Az:XII ZR 44/09

Betreuungsunterhalt: Keine Verlängerung bei Behauptung schlechter schulischer Leistungen

02.06.2011

Eine Verlängerung des Betreuungsunterhalts für ein zehnjähriges Kind kann nicht dadurch erreicht werden, dass pauschal auf schlechte schulische Leistungen verwiesen wird-OLG Brandenburg vom 22.03.11-Az:10 UF 85/09

Referenzen - Gesetze |

zitiert oder wird zitiert von 6 §§.

wird zitiert von 2 §§ in anderen Gesetzen.

Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte - ALG | § 1 Versicherte kraft Gesetzes


(1) Versicherungspflichtig sind 1. Landwirte,2. mitarbeitende Familienangehörige. (2) Landwirt ist, wer als Unternehmer ein auf Bodenbewirtschaftung beruhendes Unternehmen der Landwirtschaft betreibt, das die Mindestgröße (Absatz 5) erreicht. Unt

Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte - ALG | § 13 Renten wegen Erwerbsminderung


(1) Landwirte haben Anspruch auf Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung, wenn 1. sie teilweise erwerbsgemindert nach § 43 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch sind,2. sie in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung mindestens drei J
wird zitiert von 3 anderen §§ im .

Sozialgesetzbuch (SGB) Sechstes Buch (VI) - Gesetzliche Rentenversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes v. 18. Dezember 1989, BGBl. I S. 2261, 1990 I S. 1337) - SGB 6 | § 250 Ersatzzeiten


(1) Ersatzzeiten sind Zeiten vor dem 1. Januar 1992, in denen Versicherungspflicht nicht bestanden hat und Versicherte nach vollendetem 14. Lebensjahr 1. militärischen oder militärähnlichen Dienst im Sinne der §§ 2 und 3 des Bundesversorgungsgesetzes

Sozialgesetzbuch (SGB) Sechstes Buch (VI) - Gesetzliche Rentenversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes v. 18. Dezember 1989, BGBl. I S. 2261, 1990 I S. 1337) - SGB 6 | § 45 Rente für Bergleute


(1) Versicherte haben bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze Anspruch auf Rente für Bergleute, wenn sie 1. im Bergbau vermindert berufsfähig sind,2. in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der im Bergbau verminderten Berufsfähigkeit drei Jahre knapp

Sozialgesetzbuch (SGB) Sechstes Buch (VI) - Gesetzliche Rentenversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes v. 18. Dezember 1989, BGBl. I S. 2261, 1990 I S. 1337) - SGB 6 | § 109a Hilfen in Angelegenheiten der Grundsicherung


(1) Die Träger der Rentenversicherung informieren und beraten Personen, die 1. die Regelaltersgrenze erreicht haben oder2. das 18. Lebensjahr vollendet haben, unabhängig von der jeweiligen Arbeitsmarktlage voll erwerbsgemindert im Sinne des § 43 Abs.
zitiert 1 andere §§ aus dem .

Sozialgesetzbuch (SGB) Sechstes Buch (VI) - Gesetzliche Rentenversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes v. 18. Dezember 1989, BGBl. I S. 2261, 1990 I S. 1337) - SGB 6 | § 1 Beschäftigte


Versicherungspflichtig sind1.Personen, die gegen Arbeitsentgelt oder zu ihrer Berufsausbildung beschäftigt sind; während des Bezuges von Kurzarbeitergeld nach dem Dritten Buch besteht die Versicherungspflicht fort,2.behinderte Menschen, diea)in anerk

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Bundesgerichtshof Beschluss, 05. Juni 2013 - XII ZB 101/09

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BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XII ZB 101/09 vom 5. Juni 2013 in der Familiensache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja BGB § 1587 b Abs. 4 Die Durchführung des öffentlich-rechtlichen Wertausgleichs zugunsten eines im Beamtenverhäl

Bundesgerichtshof Urteil, 25. Juni 2013 - VI ZR 128/12

bei uns veröffentlicht am 25.06.2013

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VI ZR 128/12 Verkündet am: 25. Juni 2013 Böhringer-Mangold Justizamtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja BGB § 842; StVG § 11 Satz

Bundesgerichtshof Urteil, 26. Juni 2013 - XII ZR 133/11

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BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL XII ZR 133/11 Verkündet am: 26. Juni 2013 Küpferle, Justizamtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in der Familiensache Nachschlagewerk: ja BGHZ:

Bundesgerichtshof Beschluss, 16. Okt. 2019 - XII ZB 341/17

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Bundesgerichtshof Urteil, 05. Mai 2009 - VI ZR 208/08

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BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VI ZR 208/08 Verkündet am: 5. Mai 2009 Holmes, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR:

Bundesgerichtshof Urteil, 11. Feb. 2004 - XII ZR 265/02

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BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL XII ZR 265/02 Verkündet am: 11. Februar 2004 Breskic, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja

Bundesgerichtshof Urteil, 13. Juni 2001 - XII ZR 343/99

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BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL XII ZR 343/99 Verkündet am: 13. Juni 2001 Küpferle, Justizamtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in der Familiensache Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGB

Bundesgerichtshof Urteil, 02. März 2011 - XII ZR 44/09

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Bundesgerichtshof Urteil, 14. Juni 2006 - IV ZR 55/05

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BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IV ZR 55/05 Verkündetam: 14.Juni2006 Fritz Justizangestellte alsUrkundsbeamtin derGeschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja ___________

Bundesgerichtshof Urteil, 14. Juni 2006 - IV ZR 54/05

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BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IV ZR 54/05 Verkündetam: 14.Juni2006 Fritz Justizangestellte alsUrkundsbeamtin derGeschäftsstelle in dem Rechtsstreit Der IV. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes hat durch den Vor

Bundesgerichtshof Beschluss, 28. Mai 2008 - XII ZB 134/07

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BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XII ZB 134/07 vom 28. Mai 2008 in der Familiensache Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja VAHRG § 1 Abs. 2; BGB § 1587 a Abs. 2 Nr. 4 b, Abs. 3 a) Zur Realteilung von Anrechten des Notarversorgungswerks Hambur

Bundesgerichtshof Beschluss, 13. Sept. 2006 - XII ZB 70/01

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BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XII ZB 70/01 vom 13. September 2006 in der Familiensache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja BGB §§ 1587a Abs. 2, 1587b Abs. 2 und Abs. 4 a) Die Durchführung des öffentlich-rechtlichen Wertausgleichs zugu

Bundesgerichtshof Urteil, 07. März 2012 - XII ZR 179/09

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BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL XII ZR 179/09 Verkündet am: 7. März 2012 Breskic, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in der Familiensache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR:

Bundesgerichtshof Urteil, 15. Juli 2008 - VI ZR 105/07

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BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VI ZR 105/07 Verkündet am: 15. Juli 2008 Holmes, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR:

Bundesgerichtshof Urteil, 30. Juni 2010 - IV ZR 163/09

bei uns veröffentlicht am 30.06.2010

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IV ZR 163/09 Verkündetam: 30.Juni2010 Heinekamp Justizhauptsekretär alsUrkundsbeamter derGeschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja AVB Kr

Bundesgerichtshof Beschluss, 10. Okt. 2003 - IXa ZB 180/03

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BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IXa ZB 180/03 vom 10. Oktober 2003 in dem Zwangsvollstreckungsverfahren Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein SGB I § 54 Abs. 4; SGB VI § 43 Zukünftig entstehende oder fällig werdende laufende Geldansprüche gegen einen

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 08. Mai 2019 - L 19 R 376/17

bei uns veröffentlicht am 08.05.2019

Tenor I. Auf die Berufung der Beklagten werden das Urteil des Sozialgerichts Würzburg vom 08.05.2017 aufgehoben und die Klage gegen den Bescheid der Beklagten vom 02.08.2016 in der Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 06.10.2016 abge

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 22. Nov. 2017 - L 19 R 365/14

bei uns veröffentlicht am 22.11.2017

Tenor I. Die Berufung gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Bayreuth vom 11.04.2014 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. III. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbesta

Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 24. Okt. 2017 - L 19 R 541/16

bei uns veröffentlicht am 24.10.2017

Tenor I. Die Berufung gegen das Urteil des Sozialgerichts Würzburg vom 21.06.2016 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. III. Die Revision wird nicht zugelassen. Gründe

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 21. Jan. 2016 - L 19 R 877/12

bei uns veröffentlicht am 21.01.2016

Tenor I. Auf die Berufung der Beklagten wird der Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Bayreuth vom 01.10.2012 aufgehoben und die Klage auf Erstattung der für den Beigeladenen zu 1) aufgewendeten Rehabilitationskosten wird abgewie

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 16. Nov. 2016 - L 1 LW 15/15

bei uns veröffentlicht am 16.11.2016

Tenor I. Die Berufung gegen das Urteil des Sozialgerichts Landshut vom 21. August 2015 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten des Rechtsstreits sind nicht zu erstatten. III. Die Revision wird nicht

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 11. Okt. 2016 - L 13 R 473/15

bei uns veröffentlicht am 11.10.2016

Tenor I. Die Berufung gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Regensburg vom 1. Juni 2015 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. III. Die Revision wird nicht zugelasse

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 20. Okt. 2016 - L 19 R 976/14

bei uns veröffentlicht am 20.10.2016

Tenor I. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Bayreuth vom 24.06.2014 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. III. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbe

Sozialgericht Würzburg Urteil, 01. März 2016 - S 6 R 34/16

bei uns veröffentlicht am 01.03.2016

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Tatbestand Die Klägerin begehrt Rente wegen voller Erwerbsminderung. 1. Die am 11. April 1968 gebo

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 13. Sept. 2016 - L 13 R 937/14

bei uns veröffentlicht am 13.09.2016

Tenor I. Die Berufung gegen das Urteil des Sozialgerichts München vom 21. August 2014 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. III. Die Revision wird nicht zugelassen.

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 26. Nov. 2014 - 21 BV 14.1435

bei uns veröffentlicht am 26.11.2014

Tenor I. Die Beklagte wird unter Abänderung des Urteils des Verwaltungsgerichts München vom 3. April 2014 verpflichtet, ihren Bescheid vom 19. August 2013 in der Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 22. November 2013 bezüglich der Höhe der

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 24. Feb. 2016 - L 19 R 1220/13

bei uns veröffentlicht am 24.02.2016

Tenor I. Die Berufung gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Würzburg vom 19.11.2013 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. III. Die Revision wird nicht zugelassen

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 12. Feb. 2014 - L 13 R 1009/11

bei uns veröffentlicht am 12.02.2014

Tatbestand Die Beteiligten streiten um die Gewährung von Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit. Der 1960 geborene Kläger hat von September 1975 bis Juli 1978 den Beruf des Universalfräsers erlernt und im J

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 30. Nov. 2016 - L 13 R 610/14

bei uns veröffentlicht am 30.11.2016

Tenor I. Die Berufung gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Regensburg vom 5. Juni 2014 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. III. Die Revision wird nicht zugela

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 30. Nov. 2016 - L 13 R 654/14

bei uns veröffentlicht am 30.11.2016

Tenor I. Die Berufung gegen das Urteil des Sozialgerichts München vom 22. Mai 2014 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. III. Die Revision wird nicht zugelassen.

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 29. Jan. 2014 - L 1 R 707/13

bei uns veröffentlicht am 29.01.2014

Tenor I. Die Berufung gegen das Urteil des Sozialgerichts Regensburg vom 6. Juni 2013 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. III. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbe

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 12. Feb. 2014 - L 13 R 158/11

bei uns veröffentlicht am 12.02.2014

Tenor I. Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Sozialgerichts München vom 2. Dezember 2010 aufgehoben und die Beklagte unter Aufhebung des Bescheids vom 29. August 2009 in der Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 27. Novem

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 29. Jan. 2014 - L 1 R 1104/11

bei uns veröffentlicht am 29.01.2014

Tatbestand Die Beteiligten streiten um die Gewährung von Rente wegen Erwerbsminderung. Der 1958 geborene Kläger hat ausweislich seines Ausweises für Arbeit und Sozialversicherung von September 1973 bis Juli 1975 in der ehemaligen

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 20. Dez. 2016 - L 13 R 108/16

bei uns veröffentlicht am 20.12.2016

Tenor I. Die Berufung gegen das Urteil des Sozialgerichts Augsburg vom 21. Januar 2016 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. III. Die Revision wird nicht zugelassen.

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 25. Jan. 2017 - L 13 R 1099/13

bei uns veröffentlicht am 25.01.2017

Tenor I. Die Berufung gegen das Urteil des Sozialgerichts München vom 24. September 2013 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. III. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 12. Okt. 2016 - L 6 R 736/15

bei uns veröffentlicht am 12.10.2016

Tenor I. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts München vom 30.Juli 2015 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. III. Die Revision wird nicht zugelasse

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 25. Juli 2018 - L 13 R 729/16

bei uns veröffentlicht am 25.07.2018

Tenor I. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts München vom 11. August 2016 aufgehoben und die Klage gegen den Bescheid der Beklagten vom 25. März 2013 in der Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 23. Mai 20

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 15. Nov. 2017 - L 19 R 66/15

bei uns veröffentlicht am 15.11.2017

Tenor I. Die Berufung der Klägerin gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Würzburg vom 18.12.2014 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. III. Die Revision wird nicht zugelassen.

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 13. Okt. 2016 - L 19 R 34/16

bei uns veröffentlicht am 13.10.2016

Tenor I. Die Berufung der Klägerin gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Nürnberg vom 27.11.2015 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. III. Die Revision wird nicht zugelassen.

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 26. Okt. 2015 - L 13 R 923/13

bei uns veröffentlicht am 26.10.2015

Tenor I. Der Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Regensburg vom 29. August 2013 wird aufgehoben. II. Die Klage gegen den Bescheid vom 02. September 2010 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 20. April 2011 wird abgewiesen

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 27. Juli 2016 - L 19 R 395/14

bei uns veröffentlicht am 27.07.2016

Tenor I. Auf die Berufung der Beklagten hin wird das Urteil des Sozialgerichts Würzburg vom 09.04.2014 aufgehoben und die Klage gegen den Bescheid vom 01.02.2013 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 03.04.2013 abgewiesen.

Sozialgericht München Urteil, 06. Nov. 2014 - S 30 R 150/13

bei uns veröffentlicht am 06.11.2014

Tenor I. Die Klage gegen den Bescheid vom 31.10.2012 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 21.02.2013 wird abgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Tatbestand Streiti

Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 02. Aug. 2016 - L 10 AL 279/15 B PKH

bei uns veröffentlicht am 02.08.2016

Tenor Die Beschwerde gegen den Beschluss des Sozialgerichts Augsburg vom 08.10.2015 wird zurückgewiesen. Gründe I. Streitig ist die Bewilligung von Prozesskostenhilfe (PKH) für ein Verfahren vor dem Sozialgerich

Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 03. Juli 2019 - L 18 SO 110/19

bei uns veröffentlicht am 03.07.2019

Tatbestand Die Beteiligten streiten um Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Vierten Kapitel des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII). Die 1997 geborene Klägerin ist wegen eines Down-Syndr

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 01. Juni 2016 - L 13 R 599/13

bei uns veröffentlicht am 01.06.2016

Tenor I. Die Beklagte wird unter Abänderung des Gerichtsbescheids des Sozialgerichts Landshut vom 4. Juni 2013 sowie des Bescheids vom 21. November 2011 in der Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 20. Juli 2012 verurteilt, dem Kläger

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 20. Sept. 2017 - L 19 R 292/16

bei uns veröffentlicht am 20.09.2017

Tenor I. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Nürnberg vom 07.04.2016 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. III. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbe

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 29. Feb. 2016 - L 13 R 784/13

bei uns veröffentlicht am 29.02.2016

Tenor I. Die Berufung gegen das Urteil des Sozialgerichts München vom 23. August 2011 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. III. Die Revision wird nicht zugelassen. Ta

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 09. März 2016 - L 1 LW 9/15

bei uns veröffentlicht am 09.03.2016

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Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 27. Sept. 2017 - L 19 R 328/15

bei uns veröffentlicht am 27.09.2017

Tenor I. Die Berufung gegen das Urteil des Sozialgerichts Nürnberg vom 25.03.2015 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. III. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 16. Dez. 2015 - L 13 R 250/14

bei uns veröffentlicht am 16.12.2015

Tenor I. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Augsburg vom 11. Februar 2014 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. III. Die Revision wird nicht zugelas

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