Sozialgesetzbuch (SGB) Drittes Buch (III) - Arbeitsförderung - (Artikel 1 des Gesetzes vom 24. März 1997, BGBl. I S. 594) - SGB 3 | § 62 Bedarf für den Lebensunterhalt bei berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen

(1) Ist die oder der Auszubildende während einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme im Haushalt der Eltern oder eines Elternteils untergebracht, wird der jeweils geltende Bedarf nach § 12 Absatz 1 Nummer 1 des Bundesausbildungsförderungsgesetzes zugrunde gelegt.

(2) Ist die oder der Auszubildende außerhalb des Haushalts der Eltern oder eines Elternteils untergebracht, wird als Bedarf für den Lebensunterhalt der jeweils geltende Bedarf nach § 12 Absatz 2 Nummer 1 des Bundesausbildungsförderungsgesetzes zugrunde gelegt.

(3) Ist die oder der Auszubildende mit voller Verpflegung in einem Wohnheim oder einem Internat untergebracht, werden abweichend von Absatz 2 als Bedarf für den Lebensunterhalt die im Rahmen der §§ 78a bis 78g des Achten Buches vereinbarten Entgelte für Verpflegung und Unterbringung ohne sozialpädagogische Begleitung zuzüglich 109 Euro monatlich für sonstige Bedürfnisse zugrunde gelegt. Als Bedarf für den Lebensunterhalt von Auszubildenden unter 18 Jahren werden zusätzlich die Entgelte für die sozialpädagogische Begleitung zugrunde gelegt, soweit diese nicht von Dritten erstattet werden.

ra.de-OnlineKommentar zu

OnlineKommentar schreiben

0 OnlineKommentare

Referenzen - Gesetze |

zitiert oder wird zitiert von 2 §§.

wird zitiert von 1 anderen §§ im .

Sozialgesetzbuch (SGB) Drittes Buch (III) - Arbeitsförderung - (Artikel 1 des Gesetzes vom 24. März 1997, BGBl. I S. 594) - SGB 3 | § 117 Grundsatz


(1) Die besonderen Leistungen sind anstelle der allgemeinen Leistungen insbesondere zur Förderung der beruflichen Aus- und Weiterbildung, einschließlich Berufsvorbereitung, sowie der wegen der Behinderung erforderlichen Grundausbildung zu erbringen,
zitiert 1 §§ in anderen Gesetzen.

Bundesausbildungsförderungsgesetz - BAföG | § 12 Bedarf für Schüler


(1) Als monatlicher Bedarf gelten für Schüler 1. von Berufsfachschulen und Fachschulklassen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung nicht voraussetzt, 262 Euro,2. von Abendhauptschulen, Berufsaufbauschulen, Abendrealschulen und von Fachobe

Referenzen - Urteile |

Urteil einreichen

10 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 09. Aug. 2016 - L 16 AS 366/16 B ER

bei uns veröffentlicht am 09.08.2016

Tenor I. Die Beschwerde gegen Ziffern I und II des Beschlusses des Sozialgerichts Regensburg vom 29. April 2016 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Gründe I. Di

Sozialgericht Bayreuth Urteil, 01. Juni 2016 - S 9 AS 900/13

bei uns veröffentlicht am 01.06.2016

Tenor I. Die Klage gegen den Bescheid vom 25. Juli 2013 in der Fassung des Bescheides vom 5. August 2013 in der Gestalt der Widerspruchsbescheide vom 13. August 2013 und 26. August 2013 wird unter Berücksichtigung des Teilanerkenntnis

Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht Beschluss, 24. Nov. 2017 - L 9 AY 156/17 B ER

bei uns veröffentlicht am 24.11.2017

Tenor Auf die Beschwerde des Antragsgegners wird der Beschluss des Sozialgerichts Schleswig vom 14. August 2017 aufgehoben. Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wird abgelehnt. Außergerichtliche Kosten des Antragstellers sind fü

Sozialgericht Mainz Vorlagebeschluss, 18. Apr. 2016 - S 3 AS 99/14

bei uns veröffentlicht am 18.04.2016

Tenor 1. Das Verfahren wird ausgesetzt. 2. Dem Bundesverfassungsgericht wird folgende Frage zur Entscheidung vorgelegt: Ist § 7 Abs. 5 Zweites Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) in der Fassung der Bekanntmachung vom 13.05.2011 (BGBI. Teil I

Bundessozialgericht Urteil, 17. Feb. 2015 - B 14 AS 25/14 R

bei uns veröffentlicht am 17.02.2015

Tenor Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 13. März 2014 insoweit aufgehoben, als der Beklagte unter Änderung der Bescheide vom 24. Januar

Bundessozialgericht Urteil, 06. Aug. 2014 - B 4 AS 55/13 R

bei uns veröffentlicht am 06.08.2014

Tenor Die Revisionen der Klägerinnen gegen das Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 15. Mai 2013 werden zurückgewiesen.

Landessozialgericht NRW Beschluss, 23. Jan. 2014 - L 19 AS 2316/13 B

bei uns veröffentlicht am 23.01.2014

Tenor Die Beschwerde des Klägers gegen den Beschluss des Sozialgerichts Münster vom 11.11.2013 wird zurückgewiesen. 1Gründe: 2I. 3Der Kläger begehrt im Hauptsacheverfahren Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts ab 01.11.2012 durch Übernahme

Bundessozialgericht Urteil, 19. Aug. 2010 - B 14 AS 24/09 R

bei uns veröffentlicht am 19.08.2010

Tenor Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landessozialgerichts Rheinland-Pfalz vom 2. Oktober 2008 wird zurückgewiesen.

Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht Urteil, 04. Juli 2008 - L 3 AS 47/07

bei uns veröffentlicht am 04.07.2008

Tenor Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Schleswig vom 12. Oktober 2007 wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind auch für das Berufungsverfahren nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen.

Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil, 22. Feb. 2006 - L 5 KR 5426/04

bei uns veröffentlicht am 22.02.2006

Tenor In Abänderung des Urteils des Sozialgerichts Ulm vom 13. Oktober 2004 werden die Bescheide der Beklagten vom 26. Juli 2002 betreffend die Jahre 1999 und 2001 in der Gestalt des Bescheids vom 4. November 2002 und des Widerspruchsbescheids vom 1

Referenzen

(1) Als monatlicher Bedarf gelten für Schüler 1. von Berufsfachschulen und Fachschulklassen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung nicht voraussetzt, 262 Euro,2. von Abendhauptschulen, Berufsaufbauschulen, Abendrealschulen und von Fachoberschulklassen...