Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II) - Bürgergeld, Grundsicherung für Arbeitsuchende - (Artikel 1 des Gesetzes vom 24. Dezember 2003, BGBl. I S. 2954) - SGB 2 | § 4 Leistungsformen

(1) Die Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende werden erbracht in Form von

1.
Dienstleistungen,
2.
Geldleistungen und
3.
Sachleistungen.

(2) Die nach § 6 zuständigen Träger wirken darauf hin, dass erwerbsfähige Leistungsberechtigte und die mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen die erforderliche Beratung und Hilfe anderer Träger, insbesondere der Kranken- und Rentenversicherung, erhalten. Die nach § 6 zuständigen Träger wirken auch darauf hin, dass Kinder und Jugendliche Zugang zu geeigneten vorhandenen Angeboten der gesellschaftlichen Teilhabe erhalten. Sie arbeiten zu diesem Zweck mit Schulen und Kindertageseinrichtungen, den Trägern der Jugendhilfe, den Gemeinden und Gemeindeverbänden, freien Trägern, Vereinen und Verbänden und sonstigen handelnden Personen vor Ort zusammen. Sie sollen die Eltern unterstützen und in geeigneter Weise dazu beitragen, dass Kinder und Jugendliche Leistungen für Bildung und Teilhabe möglichst in Anspruch nehmen.

ra.de-OnlineKommentar zu

OnlineKommentar schreiben

0 OnlineKommentare

Referenzen - Gesetze |

zitiert oder wird zitiert von 1 §§.

zitiert 1 andere §§ aus dem .

Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II) - Bürgergeld, Grundsicherung für Arbeitsuchende - (Artikel 1 des Gesetzes vom 24. Dezember 2003, BGBl. I S. 2954) - SGB 2 | § 6 Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende


(1) Träger der Leistungen nach diesem Buch sind:1.die Bundesagentur für Arbeit (Bundesagentur), soweit Nummer 2 nichts Anderes bestimmt,2.die kreisfreien Städte und Kreise für die Leistungen nach § 16a, für das Bürgergeld nach § 19 Absatz 1 Satz 1 un

Referenzen - Urteile |

Urteil einreichen

20 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Sozialgericht Augsburg Urteil, 10. März 2015 - S 11 AS 1263/14

bei uns veröffentlicht am 10.03.2015

Tenor I. Der Beklagte wird verurteilt, der Klägerin unter Abänderung des Bescheids vom 8. Oktober 2014 in Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 14. November 2014 und des Änderungsbescheids vom 7. Januar 2015 für die Zeit vom 1. August

Sozialgericht Bayreuth Urteil, 08. Juni 2016 - S 17 AS 164/13

bei uns veröffentlicht am 08.06.2016

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Tatbestand Zwischen den Beteiligten streitig ist die Rechtmäßigkeit einer Meldeaufforderung vom 07.02.2013 zu einem

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 21. Dez. 2016 - L 18 AS 669/16

bei uns veröffentlicht am 21.12.2016

Tenor I. Die Berufung gegen das Urteil des Sozialgerichts Bayreuth vom 08.06.2016 wird als unzulässig verworfen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. III. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbesta

Bundessozialgericht Urteil, 09. Aug. 2018 - B 14 AS 38/17 R

bei uns veröffentlicht am 09.08.2018

Tenor Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts vom 12. Oktober 2017 wird zurückgewiesen.

Bundessozialgericht Urteil, 12. Okt. 2017 - B 4 AS 34/16 R

bei uns veröffentlicht am 12.10.2017

Tenor Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landessozialgerichts Mecklenburg-Vorpommern vom 30. August 2016 aufgehoben und die Berufung des Beklagten gegen den Gerichtsbescheid des Sozia

Bundesfinanzhof Urteil, 29. Aug. 2017 - VIII R 17/13

bei uns veröffentlicht am 29.08.2017

Tenor Die Revision der Kläger gegen das Urteil des Hessischen Finanzgerichts vom 13. Februar 2013  4 K 1346/11 wird als unbegründet zurückgewiesen.

Sozialgericht Neubrandenburg Urteil, 08. Sept. 2016 - S 15 AS 1210/13

bei uns veröffentlicht am 08.09.2016

Tenor 1. In Abänderung des Bescheides vom 15.04.2013 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 19.07.2013 wird der Beklagte verurteilt, den Klägern Leistungen für den Monat April 2013 iHv. jeweils 533,18 € zu bewilligen. Im Übrigen wird die Klage

Sozialgericht Neubrandenburg Urteil, 08. Sept. 2016 - S 15 AS 674/13

bei uns veröffentlicht am 08.09.2016

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Notwendige außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Tatbestand 1 Die Beteiligten streiten um die Höhe des Leistungsanspruchs für den Monat September 2011. 2 Die Kläger bezogen Leistungen nac

Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht Beschluss, 18. Aug. 2016 - 4 A 59/15

bei uns veröffentlicht am 18.08.2016

Tenor Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe wird abgelehnt. Gründe I. 1 Die Klägerin begehrt eine Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht. Sie lebt zusammen mit ihren Ehemann und den vier gemeinsamen Kindern in einer Wohnung.

Sozialgericht Karlsruhe Urteil, 30. März 2016 - S 4 AS 2297/15

bei uns veröffentlicht am 30.03.2016

Tenor 1. Der Bescheid vom 02.06.2015 in der Fassung des Widerspruchsbescheides vom 02.07.2015 sowie in der Fassung der Änderungsbescheide vom 14.07.2015, 11.08.2015, 19.08.2015 und 23.10.2015 wird abgeändert. Der Beklagte wird verurteilt, den Kläger

Bundessozialgericht Urteil, 25. Juni 2015 - B 14 AS 38/14 R

bei uns veröffentlicht am 25.06.2015

Tenor Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 30. April 2014 wird zurückgewiesen.

Sozialgericht Mainz Vorlagebeschluss, 12. Dez. 2014 - S 3 AS 370/14

bei uns veröffentlicht am 12.12.2014

weitere Fundstellen ... Diese Entscheidung wird zitiert Diese Entscheidung zitiert Tenor 1. Das Verfahren wird ausgesetzt. 2. Dem Bundesverfassungsgericht wird folgende Frage zur Entscheidung vorgelegt: Ist § 22 Abs. 1 Satz 1 Z

Sozialgericht Mainz Vorlagebeschluss, 12. Dez. 2014 - S 3 AS 130/14

bei uns veröffentlicht am 12.12.2014

weitere Fundstellen ... Diese Entscheidung wird zitiert Diese Entscheidung zitiert Tenor 1. Das Verfahren wird ausgesetzt. 2. Dem Bundesverfassungsgericht wird folgende Frage zur Entscheidung vorgelegt: Ist § 22 Abs. 1

Sozialgericht Karlsruhe Beschluss, 07. Aug. 2014 - S 15 AS 2508/14 ER

bei uns veröffentlicht am 07.08.2014

Tenor Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wird abgelehnt.Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Gründe   I. 1 Die Beteiligten streiten im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes um die Gewährung von Leistun

Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 29. Apr. 2014 - 6 Sa 555/13

bei uns veröffentlicht am 29.04.2014

weitere Fundstellen ... Tenor Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Mainz - 4 Ca 656/13 - vom 30. Oktober 2013 wird auf ihre Kosten zurückgewiesen. Die Revision wird zugelassen. Tatbestand 1 Die Parteien

Bundesarbeitsgericht Urteil, 19. März 2014 - 7 AZR 718/12

bei uns veröffentlicht am 19.03.2014

Tenor Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Sächsischen Landesarbeitsgerichts vom 18. Januar 2012 - 2 Sa 169/11 - aufgehoben.

Sozialgericht Karlsruhe Beschluss, 17. Feb. 2014 - S 15 AS 343/14 ER

bei uns veröffentlicht am 17.02.2014

Tenor Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wird abgelehnt.Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.Der Antrag auf Gewährung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung von Rechtsanwalt …, Karlsruhe, wird abgelehnt. Gründe

Bundessozialgericht Urteil, 29. Nov. 2012 - B 14 AS 33/12 R

bei uns veröffentlicht am 29.11.2012

Tenor Auf die Revisionen der Kläger wird das Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 11. Januar 2012 aufgehoben und der Rechtsstreit zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an die

Landessozialgericht Sachsen-Anhalt Urteil, 22. Apr. 2010 - L 2 AS 26/08

bei uns veröffentlicht am 22.04.2010

Tenor Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Halle vom 15. Januar 2008 aufgehoben und die Klage wird abgewiesen. Kosten sind nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand 1 Die Betei

Oberlandesgericht Stuttgart Beschluss, 18. Feb. 2008 - 11 WF 243/07

bei uns veröffentlicht am 18.02.2008

Tenor 1. Auf die sofortige Beschwerde des Bezirkrevisors beim Landgericht Ellwangen wird der Beschluss des Amtsgerichts Heidenheim - Familiengericht - vom 18.09.2007 (4 F 402/07) dahingehend a b g e ä n d e r t dass die Antragstellerin ab 01

Referenzen

(1) Träger der Leistungen nach diesem Buch sind:1.die Bundesagentur für Arbeit (Bundesagentur), soweit Nummer 2 nichts Anderes bestimmt,2.die kreisfreien Städte und Kreise für die Leistungen nach § 16a, für das Bürgergeld nach § 19 Absatz 1 Satz 1 und 2 und die...