Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II) - Bürgergeld, Grundsicherung für Arbeitsuchende - (Artikel 1 des Gesetzes vom 24. Dezember 2003, BGBl. I S. 2954) - SGB 2 | § 36a Kostenerstattung bei Aufenthalt im Frauenhaus

Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II) - Bürgergeld, Grundsicherung für Arbeitsuchende - (Artikel 1 des Gesetzes vom 24. Dezember 2003, BGBl. I S. 2954) - SGB 2 | § 36a Kostenerstattung bei Aufenthalt im Frauenhaus
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Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II) - Bürgergeld, Grundsicherung für Arbeitsuchende - (Artikel 1 des Gesetzes vom 24. Dezember 2003, BGBl. I S. 2954) Inhaltsverzeichnis

Sucht eine Person in einem Frauenhaus Zuflucht, ist der kommunale Träger am bisherigen gewöhnlichen Aufenthaltsort verpflichtet, dem durch die Aufnahme im Frauenhaus zuständigen kommunalen Träger am Ort des Frauenhauses die Kosten für die Zeit des Aufenthaltes im Frauenhaus zu erstatten.

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published on 22/06/2016 00:00

Tenor I. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger Euro 5.809,92 als Kosten für den Aufenthalt von Familie A. im Frauenhaus A-Stadt vom 20. August bis 5. September 2008 zu bezahlen. II. Die Beklagte trägt die Kosten des Ve
published on 06/04/2016 00:00

Tenor I. Die Berufung gegen das Urteil des Sozialgerichts Nürnberg vom 22.04.2015 wird zurückgewiesen. II. Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens. III. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand
published on 26/02/2016 00:00

Tenor Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin Kosten nach § 36 a SGB II für den Aufenthalt von Frau F1 sowie deren Kinder S und E im Frauenhaus Köln im Zeitraum vom 18.03.2011 bis 05.07.2011 i.H.v. 2045,73 Euro zu erstatten. Im Übrigen wird di
published on 09/06/2015 00:00

Tenor Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin einen Betrag in Höhe von 2.846,25 EUR zu zahlen. Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens. Der Streitwert wird auf 2.846,25 EUR festgesetzt. 1Tatbestand: 2Die Beteiligten streiten um die Übern
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