Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII) - Sozialhilfe - (Artikel 1 des Gesetzes vom 27. Dezember 2003, BGBl. I S. 3022) - SGB 12 | § 103 Kostenersatz bei schuldhaftem Verhalten

(1) Zum Ersatz der Kosten der Sozialhilfe ist verpflichtet, wer nach Vollendung des 18. Lebensjahres für sich oder andere durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten die Voraussetzungen für die Leistungen der Sozialhilfe herbeigeführt hat. Zum Kostenersatz ist auch verpflichtet, wer als leistungsberechtigte Person oder als deren Vertreter die Rechtswidrigkeit des der Leistung zu Grunde liegenden Verwaltungsaktes kannte oder infolge grober Fahrlässigkeit nicht kannte. Von der Heranziehung zum Kostenersatz kann abgesehen werden, soweit sie eine Härte bedeuten würde.

(2) Eine nach Absatz 1 eingetretene Verpflichtung zum Ersatz der Kosten geht auf den Erben über. § 102 Abs. 2 Satz 2 findet Anwendung.

(3) Der Anspruch auf Kostenersatz erlischt in drei Jahren vom Ablauf des Jahres an, in dem die Leistung erbracht worden ist. Für die Hemmung, die Ablaufhemmung, den Neubeginn und die Wirkung der Verjährung gelten die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs sinngemäß. Der Erhebung der Klage steht der Erlass eines Leistungsbescheides gleich.

(4) Die §§ 44 bis 50 des Zehnten Buches bleiben unberührt. Zum Kostenersatz nach Absatz 1 und zur Erstattung derselben Kosten nach § 50 des Zehnten Buches Verpflichtete haften als Gesamtschuldner.

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wird zitiert von 2 anderen §§ im .

Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII) - Sozialhilfe - (Artikel 1 des Gesetzes vom 27. Dezember 2003, BGBl. I S. 3022) - SGB 12 | § 102 Kostenersatz durch Erben


(1) Der Erbe der leistungsberechtigten Person oder ihres Ehegatten oder ihres Lebenspartners, falls diese vor der leistungsberechtigten Person sterben, ist vorbehaltlich des Absatzes 5 zum Ersatz der Kosten der Sozialhilfe verpflichtet. Die Ersatzpfl

Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII) - Sozialhilfe - (Artikel 1 des Gesetzes vom 27. Dezember 2003, BGBl. I S. 3022) - SGB 12 | § 26 Einschränkung, Aufrechnung


(1) Die Geldleistung für den Lebensunterhalt soll eingeschränkt werden1.bei Leistungsberechtigten, die nach Vollendung des 18. Lebensjahres ihr Einkommen oder Vermögen vermindert haben in der Absicht, die Voraussetzungen für die Gewährung oder Erhöhu
zitiert 2 andere §§ aus dem .

Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII) - Sozialhilfe - (Artikel 1 des Gesetzes vom 27. Dezember 2003, BGBl. I S. 3022) - SGB 12 | § 102 Kostenersatz durch Erben


(1) Der Erbe der leistungsberechtigten Person oder ihres Ehegatten oder ihres Lebenspartners, falls diese vor der leistungsberechtigten Person sterben, ist vorbehaltlich des Absatzes 5 zum Ersatz der Kosten der Sozialhilfe verpflichtet. Die Ersatzpfl

Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII) - Sozialhilfe - (Artikel 1 des Gesetzes vom 27. Dezember 2003, BGBl. I S. 3022) - SGB 12 | § 50 Hilfe bei Schwangerschaft und Mutterschaft


Bei Schwangerschaft und Mutterschaft werden 1. ärztliche Behandlung und Betreuung sowie Hebammenhilfe,2. Versorgung mit Arznei-, Verband- und Heilmitteln,3. Pflege in einer stationären Einrichtung und4. häusliche Pflege nach den §§ 64c und 64f sowie

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18 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 25. Apr. 2016 - L 16 AS 221/16 B ER

bei uns veröffentlicht am 25.04.2016

Tenor I. Die Beschwerde gegen den Beschluss des Sozialgerichts Augsburg vom 3. März 2016 wird zurückgewiesen. II. Die Beigeladene trägt die notwendigen außergerichtlichen Kosten der Antragsteller im Beschwerdeverfahren.

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 26. Jan. 2016 - L 15 VS 16/09

bei uns veröffentlicht am 26.01.2016

Tenor I. Die Berufung wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. III. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand Das Verfahren betrifft eine Angelegenhe

Sozialgericht Landshut Endurteil, 14. Okt. 2015 - S 11 SO 36/15

bei uns veröffentlicht am 14.10.2015

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Tatbestand Gegenstand des Verfahrens ist die Frage, ob einem Begehren auf Eingliederungsleistungen das Bestehen

Bundesgerichtshof Beschluss, 20. Juni 2018 - XII ZB 636/17

bei uns veröffentlicht am 20.06.2018

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XII ZB 636/17 vom 20. Juni 2018 in der Familiensache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja ZPO § 115 Abs. 3; SGB XII § 90 Zur Anrechnung einer für nicht unbedingt notwendige Anschaffungen ausgegebenen

Sozialgericht Speyer Urteil, 16. Feb. 2018 - S 13 KR 286/16

bei uns veröffentlicht am 16.02.2018

Tenor 1. Die Beklagte wird verurteilt, der Klägerin 773,54 Euro zu zahlen. 2. Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens. 3. Der Streitwert wird auf 773,54 Euro festgesetzt. Tatbestand 1 Die Klägerin begehrt die Zahlung der weit

Bundessozialgericht Urteil, 08. Feb. 2017 - B 14 AS 3/16 R

bei uns veröffentlicht am 08.02.2017

Tenor Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen vom 10. Dezember 2015 wird zurückgewiesen.

Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil, 19. Okt. 2016 - L 2 SO 4914/14

bei uns veröffentlicht am 19.10.2016

Tenor Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Freiburg vom 23. Oktober 2014 abgeändert. Der Bescheid vom 6. Juni 2013 in Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 4. Dezember 2013 wird insoweit aufgehoben als der Beklagte darin

Landessozialgericht NRW Urteil, 11. Aug. 2015 - L 20 SO 316/12

bei uns veröffentlicht am 11.08.2015

Tenor Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Detmold vom 26.06.2012 wird zurückgewiesen. Der Beklagte trägt die notwendigen außergerichtlichen Kosten des Klägers auch für das Berufungsverfahren. Im Übrigen findet eine Kostene

Landessozialgericht NRW Urteil, 22. Juni 2015 - L 20 SO 103/13

bei uns veröffentlicht am 22.06.2015

Tenor Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Köln vom 16.01.2013 wird zurückgewiesen. Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten. Die Revision wird zugelassen. 1Tatbestand: 2Die Klägerin ist Trägerin des Senior

Sozialgericht Dortmund Urteil, 24. Okt. 2014 - S 41 SO 418/14 ER

bei uns veröffentlicht am 24.10.2014

Tenor Der Antragsgegner wird im Wege einstweiliger Anordnung verpflichtet, die ungedeckten Kosten für die Unterbringung des Antragstellers in einem Alten- und Pflegeheim vorläufig für die Zeit ab Oktober 2014 für zunächst 6 Monate, längstens jedoch

Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil, 15. Okt. 2014 - L 2 SO 2489/14

bei uns veröffentlicht am 15.10.2014

Tenor Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Reutlingen vom 29. April 2014 wird zurückgewiesen.Außergerichtliche Kosten sind auch für das Berufungsverfahren nicht zu erstatten. Tatbestand   1 Zwischen den Beteiligten

Sozialgericht Mainz Urteil, 24. Juni 2014 - S 3 KR 518/11

bei uns veröffentlicht am 24.06.2014

Diese Entscheidung zitiert Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. 3. Der Streitwert wird auf 4.996,16 Euro festgesetzt. Tatbestand 1 Die Parteien streiten über die ordnungsgemäß

Landessozialgericht NRW Urteil, 11. Juni 2014 - L 20 SO 418/11

bei uns veröffentlicht am 11.06.2014

Tenor Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Sozialgerichts Detmold vom 16.06.2011 geändert. Der Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheides vom 01.04.2010 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 06.07.2010 verurteilt, die Kosten des B

Bundessozialgericht Urteil, 23. Aug. 2013 - B 8 SO 7/12 R

bei uns veröffentlicht am 23.08.2013

Tenor Auf die Revision der Klägerin werden die Urteile des Thüringer Landessozialgerichts vom 6. Juli 2011 und des Sozialgerichts Nordhausen vom 21. Juli 2008 sowie der Bescheid des Beklagten vom 3

Bundessozialgericht Urteil, 02. Nov. 2012 - B 4 AS 39/12 R

bei uns veröffentlicht am 02.11.2012

Tenor Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Hessischen Landessozialgerichts vom 16. März 2012 aufgehoben und die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Frankfurt am M

Bundessozialgericht Urteil, 25. Aug. 2011 - B 8 SO 19/10 R

bei uns veröffentlicht am 25.08.2011

Tenor Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Hessischen Landessozialgerichts vom 21. Mai 2010 aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an dieses Gericht zurückve

Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil, 25. März 2010 - L 7 SO 4476/08

bei uns veröffentlicht am 25.03.2010

Tenor Die Berufung des Klägers gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Mannheim vom 22. August 2008 wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Tatbestand   1

Sozialgericht Karlsruhe Urteil, 28. Mai 2009 - S 4 SO 3352/08

bei uns veröffentlicht am 28.05.2009

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Kosten sind nicht zu erstatten. Tatbestand   1  Der Kläger wendet sich gegen die Rücknahme und Rückforderung von Sozialhilfeleistungen sowie gegen einen Kostenersatz für zu U

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(1) Der Erbe der leistungsberechtigten Person oder ihres Ehegatten oder ihres Lebenspartners, falls diese vor der leistungsberechtigten Person sterben, ist vorbehaltlich des Absatzes 5 zum Ersatz der Kosten der Sozialhilfe verpflichtet. Die Ersatzpflicht besteht...
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