Zehntes Buch Sozialgesetzbuch - Sozialverwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz - - SGB 10 | § 110 Pauschalierung

Die Leistungsträger haben ihre Erstattungsansprüche pauschal abzugelten, soweit dies zweckmäßig ist. Beträgt im Einzelfall ein Erstattungsanspruch voraussichtlich weniger als 50 Euro, erfolgt keine Erstattung. Die Leistungsträger können abweichend von Satz 2 höhere Beträge vereinbaren. Die Bundesregierung kann durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates den in Satz 2 genannten Betrag entsprechend der jährlichen Steigerung der monatlichen Bezugsgröße nach § 18 des Vierten Buches anheben und dabei auf zehn Euro nach unten oder oben runden.

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Zehntes Buch Sozialgesetzbuch - Sozialverwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz - - SGB 10 | § 18 Beginn des Verfahrens


Die Behörde entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen, ob und wann sie ein Verwaltungsverfahren durchführt. Dies gilt nicht, wenn die Behörde auf Grund von Rechtsvorschriften 1. von Amts wegen oder auf Antrag tätig werden muss,2. nur auf Antrag tätig

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10 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Bundesgerichtshof Urteil, 25. Okt. 2005 - VI ZR 334/04

bei uns veröffentlicht am 25.10.2005

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VI ZR 334/04 Verkündet am: 25. Oktober 2005 Böhringer-Mangold Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja SGB

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 27. Feb. 2018 - L 5 KR 224/14

bei uns veröffentlicht am 27.02.2018

Tenor I. Auf die Berufung der Klägerin wird die Beklagte unter Aufhebung des Urteils des Sozialgerichts München vom 09.04.2014 verurteilt, der Klägerin 117,64 € zu erstatten. II. Die Beklagte trägt die Kosten beider Rechts

Bundessozialgericht Urteil, 23. März 2016 - B 6 KA 8/15 R

bei uns veröffentlicht am 23.03.2016

Tenor Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Dresden vom 17. Dezember 2014 wird zurückgewiesen.

Landessozialgericht NRW Urteil, 22. Jan. 2015 - L 9 SO 242/12

bei uns veröffentlicht am 22.01.2015

Tenor Auf die Berufungen des Beklagten und der Klägerin zu 1) wird das Urteil des Sozialgerichts Aachen vom 05.06.2012 wie folgt geändert: Der Beigeladene zu 1) wird verurteilt, der Klägerin zu 1) die ihr im Zeitraum von März 2011 bis September 2012

Bundessozialgericht Urteil, 18. Nov. 2014 - B 1 KR 13/13 R

bei uns veröffentlicht am 18.11.2014

Tenor Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 19. Dezember 2012 wird zurückgewiesen.

Landessozialgericht NRW Urteil, 12. Dez. 2013 - L 16 KR 557/11

bei uns veröffentlicht am 12.12.2013

Tenor Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Dortmund vom 25.09.2008 wird zurückgewiesen. Die Klägerin trägt auch die Kosten des Berufungsverfahrens. 1Tatbestand: 2Die Beteiligten streiten über die Erstattung der Kosten ambul

Bundessozialgericht Urteil, 12. Nov. 2013 - B 1 KR 56/12 R

bei uns veröffentlicht am 12.11.2013

Tenor Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 11. Juli 2012 wird zurückgewiesen.

Bundessozialgericht Urteil, 12. Nov. 2013 - B 1 KR 27/12 R

bei uns veröffentlicht am 12.11.2013

Tenor Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 24. April 2012 wird zurückgewiesen.

Bundessozialgericht Urteil, 31. Okt. 2012 - B 13 R 11/11 R

bei uns veröffentlicht am 31.10.2012

Tenor Auf die Revision der Klägerin werden das Urteil des Schleswig-Holsteinischen Landessozialgerichts vom 10. September 2010 sowie das Urteil des Sozialgerichts Lübeck vom 26. Mai 2009 aufgehoben

Bundessozialgericht Urteil, 16. Feb. 2012 - B 9 VG 1/10 R

bei uns veröffentlicht am 16.02.2012

Tenor Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg vom 11. Februar 2010 aufgehoben.

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Die Behörde entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen, ob und wann sie ein Verwaltungsverfahren durchführt. Dies gilt nicht, wenn die Behörde auf Grund von Rechtsvorschriften 1. von Amts wegen oder auf Antrag tätig werden muss,2. nur auf Antrag tätig werden darf...