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Art 8Amtlich · § 5 UrhG

Neubekanntmachung des Seeaufgabengesetzes

Zeitreise: 16.06.2002

Das Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen kann den Wortlaut des Seeaufgabengesetzes in der vom Inkrafttreten dieses Gesetzes an geltenden Fassung im Bundesgesetzblatt bekannt machen.

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