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§ 41Amtlich · § 5 UrhG

Antrag für eine Kennnummer

Zeitreise: 23.05.2025

Der Antrag auf Zuteilung einer Kennnummer muss sich jeweils auf eine Partie von Kleinpackungen beziehen und folgende Angaben enthalten: 1. bei Zertifiziertem Saatgut und Handelssaatgut a) die Art, b) bei Zertifiziertem Saatgut die Sortenbezeichnung, c) die Anerkennungs- oder Zulassungsnummer; 2. bei Saatgutmischungen a) den Verwendungszweck, b) die Mischungsnummer; 3. das Gewicht der Partie oder Teilmenge der Partie, die für die Herstellung der Kleinpackungen verwendet werden soll; 4. die vorgesehenen Nennfüllmengen der Kleinpackungen und die vorgesehene Zahl der Kleinpackungen je Nennfüllmenge.

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