Rechtsanwaltsvergütungsgesetz - RVG | § 58 Anrechnung von Vorschüssen und Zahlungen

(1) Zahlungen, die der Rechtsanwalt nach § 9 des Beratungshilfegesetzes erhalten hat, werden auf die aus der Landeskasse zu zahlende Vergütung angerechnet.

(2) In Angelegenheiten, in denen sich die Gebühren nach Teil 3 des Vergütungsverzeichnisses bestimmen, sind Vorschüsse und Zahlungen, die der Rechtsanwalt vor oder nach der Beiordnung erhalten hat, zunächst auf die Vergütungen anzurechnen, für die ein Anspruch gegen die Staatskasse nicht oder nur unter den Voraussetzungen des § 50 besteht. Ist eine Gebühr, für die kein Anspruch gegen die Staatskasse besteht, auf eine Gebühr anzurechnen, für die ein Anspruch gegen die Staatskasse besteht, so vermindert sich der Anspruch gegen die Staatskasse nur insoweit, als der Rechtsanwalt durch eine Zahlung auf die anzurechnende Gebühr und den Anspruch auf die ohne Anrechnung ermittelte andere Gebühr insgesamt mehr als den sich aus § 15a Absatz 1 ergebenden Gesamtbetrag erhalten würde.

(3) In Angelegenheiten, in denen sich die Gebühren nach den Teilen 4 bis 6 des Vergütungsverzeichnisses bestimmen, sind Vorschüsse und Zahlungen, die der Rechtsanwalt vor oder nach der gerichtlichen Bestellung oder Beiordnung für seine Tätigkeit in einer gebührenrechtlichen Angelegenheit erhalten hat, auf die von der Staatskasse für diese Angelegenheit zu zahlenden Gebühren anzurechnen. Hat der Rechtsanwalt Zahlungen empfangen, nachdem er Gebühren aus der Staatskasse erhalten hat, ist er zur Rückzahlung an die Staatskasse verpflichtet. Die Anrechnung oder Rückzahlung erfolgt nur, soweit der Rechtsanwalt durch die Zahlungen insgesamt mehr als den doppelten Betrag der ihm ohne Berücksichtigung des § 51 aus der Staatskasse zustehenden Gebühren erhalten würde. Sind die dem Rechtsanwalt nach Satz 3 verbleibenden Gebühren höher als die im Vergütungsverzeichnis vorgesehenen Höchstgebühren eines Wahlanwalts, ist auch der die Höchstgebühren übersteigende Betrag anzurechnen oder zurückzuzahlen.

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zitiert oder wird zitiert von 5 §§.

wird zitiert von 1 anderen §§ im .

Rechtsanwaltsvergütungsgesetz - RVG | § 50 Weitere Vergütung bei Prozesskostenhilfe


(1) Nach Deckung der in § 122 Absatz 1 Nummer 1 der Zivilprozessordnung bezeichneten Kosten und Ansprüche hat die Staatskasse über die auf sie übergegangenen Ansprüche des Rechtsanwalts hinaus weitere Beträge bis zur Höhe der Regelvergütung einzuzieh
zitiert 1 §§ in anderen Gesetzen.

Beratungshilfegesetz - BeratHiG | § 9 Kostenersatz durch den Gegner


Ist der Gegner verpflichtet, Rechtsuchenden die Kosten der Wahrnehmung ihrer Rechte zu ersetzen, hat er für die Tätigkeit der Beratungsperson die Vergütung nach den allgemeinen Vorschriften zu zahlen. Der Anspruch geht auf die Beratungsperson über. D
zitiert 3 andere §§ aus dem .

Rechtsanwaltsvergütungsgesetz - RVG | § 15a Anrechnung einer Gebühr


(1) Sieht dieses Gesetz die Anrechnung einer Gebühr auf eine andere Gebühr vor, kann der Rechtsanwalt beide Gebühren fordern, jedoch nicht mehr als den um den Anrechnungsbetrag verminderten Gesamtbetrag der beiden Gebühren. (2) Sind mehrere Gebüh

Rechtsanwaltsvergütungsgesetz - RVG | § 51 Festsetzung einer Pauschgebühr


(1) In Strafsachen, gerichtlichen Bußgeldsachen, Verfahren nach dem Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen, in Verfahren nach dem IStGH-Gesetz, in Freiheitsentziehungs- und Unterbringungssachen sowie in Verfahren nach § 151 Nummer

Rechtsanwaltsvergütungsgesetz - RVG | § 50 Weitere Vergütung bei Prozesskostenhilfe


(1) Nach Deckung der in § 122 Absatz 1 Nummer 1 der Zivilprozessordnung bezeichneten Kosten und Ansprüche hat die Staatskasse über die auf sie übergegangenen Ansprüche des Rechtsanwalts hinaus weitere Beträge bis zur Höhe der Regelvergütung einzuzieh

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37 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Verwaltungsgericht München Beschluss, 07. Feb. 2019 - M 5 M 18.33949

bei uns veröffentlicht am 07.02.2019

Tenor I. Auf die Erinnerung des Bevollmächtigten des Klägers zu 1 wird der Vergütungsfestsetzungsbeschluss der Urkundsbeamtin des Bayerischen Verwaltungsgerichts München vom … Oktober 2018 abgeändert und die dem beigeordneten R

Landgericht Deggendorf Beschluss, 13. März 2019 - 1 KLs 4 Js 5712/17

bei uns veröffentlicht am 13.03.2019

Tenor Auf die Erinnerung des Pflichtverteidigers RA ... wird der Beschluss des Landgerichts Deggendorf vom 08.02.2019 aufgehoben. Gründe I. Mit dem angefochtenen Beschluss vom 08.02.2019 hat die Urkundsbea

Oberlandesgericht Bamberg Beschluss, 21. März 2018 - 2 WF 15/18

bei uns veröffentlicht am 21.03.2018

Tenor 1. Die Beschwerde der Verfahrensbevollmächtigten der Antragstellerin gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht Bayreuth vom 8.1.2018 (Az. 002 F 379/16) wird zurückgewiesen. 2. Die Entscheidung ergeht gerichtsge

Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 21. Juni 2016 - L 15 SF 39/14 E

bei uns veröffentlicht am 21.06.2016

Tenor I. Auf die Beschwerde wird Ziffer III. des Beschlusses des Sozialgerichts Würzburg vom 3. Februar 2014 aufgehoben. II. Im Übrigen wird die Beschwerde zurückgewiesen. Gründe I. Gegenstand des

Verwaltungsgericht München Beschluss, 01. Dez. 2014 - M 24 M 14.31118

bei uns veröffentlicht am 01.12.2014

Tenor I. Auf die Erinnerung der beigeordneten Rechtsanwältin hin wird der Vergütungsfestsetzungsbeschluss der Urkundsbeamtin des Bayerischen Verwaltungsgerichts München vom 26. Mai 2014 abgeändert und die der beigeordneten Rechtsanwält

Verwaltungsgericht München Beschluss, 20. Mai 2015 - M 23 M 14.31003

bei uns veröffentlicht am 20.05.2015

Tenor I. Auf die Erinnerung des beigeordneten Rechtsanwalts hin wird der Vergütungsfestsetzungsbeschluss der Urkundsbeamtin des Bayerischen Verwaltungsgerichts vom 3. Februar 2014 abgeändert und die dem beigeordneten Rechtsanwalt

Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 02. Dez. 2015 - L 15 SF 133/15

bei uns veröffentlicht am 02.12.2015

Tenor Die Beschwerde des Beschwerdeführers gegen den Beschluss des Sozialgerichts München vom 9. Juni 2015 wird zurückgewiesen. Gründe I. Gegenstand des Verfahrens ist die Höhe des Rechtsanwaltshonorars nach dem Rech

Verwaltungsgericht München Beschluss, 20. Dez. 2016 - M 24 M 15.5389

bei uns veröffentlicht am 20.12.2016

Tenor Die Erinnerung wird zurückgewiesen. Gründe I. Das Erinnerungsverfahren betrifft die Höhe des Vergütungsanspruchs eines beigeordneten Rechtsanwaltes gegen die Staatskasse. Im ausländerrechtlichen

Verwaltungsgericht Regensburg Beschluss, 07. Okt. 2015 - RN 9 M 15.1609

bei uns veröffentlicht am 07.10.2015

Tenor Die Erinnerung wird zurückgewiesen. Gründe I. Gegenstand der Erinnerung ist die Frage, ob der Klägerbevollmächtigte neben einer Kostenerstattung durch den Beklagten weitere Leistungen aus Mitteln der

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 05. Apr. 2017 - 19 C 15.2425

bei uns veröffentlicht am 05.04.2017

Tenor Unter Aufhebung des Beschlusses des Verwaltungsgerichts Regensburg vom 7. Oktober 2015 wird der Vergütungsfestsetzungsbeschluss des Urkundsbeamten des Verwaltungsgerichts Regensburg vom 24. September 2015 abgeändert und die dem

Verwaltungsgericht München Beschluss, 02. Juni 2016 - M 23 M 14.30269

bei uns veröffentlicht am 02.06.2016

Tenor I. Auf die Erinnerung des beigeordneten Rechtsanwalts hin wird der Vergütungsfestsetzungsbeschluss der Urkundsbeamtin des Bayerischen Verwaltungsgerichts vom 4. Februar 2014 abgeändert und die dem beigeordneten Rechtsanwalt zuste

Landgericht Heilbronn Beschluss, 26. Sept. 2016 - 8 Qs 39/16

bei uns veröffentlicht am 26.09.2016

Tenor Die Beschwerde des Angeklagten gegen den Beschluss des Amtsgerichts Heilbronn vom 8. August 2016 wird als unbegründet v e r w o r f e n . Der Angeklagte trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens und seine insoweit entstandene

Finanzgericht des Landes Sachsen-Anhalt Urteil, 21. Juni 2016 - 1 K 1368/15

bei uns veröffentlicht am 21.06.2016

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Verfahrens hat die Klägerin zu tragen. Tatbestand 1 Die Beteiligten streiten in der Hauptsache darüber, ob die Klägerin mit Rechtsanwaltsvergütungsforderungen gemäß § 55 des Gesetzes über d

Landessozialgericht NRW Beschluss, 13. Juni 2016 - L 19 AS 94/16 NZB

bei uns veröffentlicht am 13.06.2016

Tenor Die Beschwerde der Kläger gegen die Nichtzulassung der Berufung im Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Düsseldorf vom 03.12.2015 wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. 1Gründe: 2Die Beschwerde gegen die Nichtzu

Oberlandesgericht Hamm Beschluss, 15. Feb. 2016 - 6 WF 46/14

bei uns veröffentlicht am 15.02.2016

Tenor Auf die Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Amtsgerichts – Familiengericht – Siegen vom 17.01.2014 (15 F 171/10) dahin abgeändert, dass die Kostenfestsetzung vom 04.11.2013 aufgehoben wird und es bei der Festsetzung vom 13.10.

Landessozialgericht NRW Beschluss, 04. Jan. 2016 - L 10 SB 57/15 B

bei uns veröffentlicht am 04.01.2016

Tenor Auf die Beschwerde des Bezirksrevisors als Vertreter der Staatskasse wird der Beschluss des Sozialgerichts Köln vom 23.01.2015 geändert. Die dem Rechtsanwalt aus der Staatskasse zu zahlenden Gebühren und Auslagen werden auf insgesamt 693,18 Eu

Sozialgericht Aachen Beschluss, 20. Nov. 2015 - S 11 SF 82/15 E

bei uns veröffentlicht am 20.11.2015

Tenor Die Erinnerung gegen den Ansatz und die Geltendmachung des festgestellten Übergangsanspruchs in Höhe von 368,90 EUR wird zurückgewiesen. Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei. Kosten werden nicht erstattet. 1Gründe: 2I. 3Zwischen den B

Landessozialgericht NRW Beschluss, 09. Sept. 2015 - L 16 KR 716/14 B

bei uns veröffentlicht am 09.09.2015

Tenor Die Beschwerde gegen den Beschluss des Sozialgerichts Düsseldorf vom 14.10.2014 wird zurückgewiesen. Kosten sind im Beschwerdeverfahren nicht zu erstatten. 1Gründe: 2I. 3Streitig ist die Höhe, der im Rahmen der Beiordnung des Beschwerdeführer

Oberlandesgericht Düsseldorf Beschluss, 05. Aug. 2015 - III-3 AR 4/15

bei uns veröffentlicht am 05.08.2015

Tenor Dem Antragsteller wird anstelle der Grundgebühr nach Nr. 4100 des Vergütungsverzeichnisses der Anlage 1 zum Rechtsanwaltsvergütungsgesetz eine Pauschgebühr in Höhe von 10.880 Euro bewilligt. Im Übrigen verbleibt es bei den gesetzlichen Gebühre

Oberlandesgericht Düsseldorf Beschluss, 23. Juni 2015 - III-3 AR 65/14

bei uns veröffentlicht am 23.06.2015

Tenor Der Pflichtverteidigerin wird anstelle der Grundgebühr nach Nr. 4100 des Vergütungsverzeichnisses der Anlage 1 zum Rechtsanwaltsvergütungsgesetz eine Pauschgebühr in Höhe von 11.360 Euro bewilligt. Im Übrigen verbleibt es bei den gesetzlichen

Landgericht Magdeburg Beschluss, 02. Apr. 2014 - 22 Qs 526 Js 36766/12 (21/14), 22 Qs 21/14

bei uns veröffentlicht am 02.04.2014

Tenor Auf die sofortige Beschwerde des Pflichtverteidigers vom 11. Februar 2014 werden die Beschlüsse des Amtsgerichts A vom 7. November 2013 und vom 30. Januar 2014 (Az.: 61 Ls 526 Js 36766/12) aufgehoben. Die aufgrund des vollstre

Pfälzisches Oberlandesgericht Zweibrücken Beschluss, 16. März 2011 - 6 WF 46/11

bei uns veröffentlicht am 16.03.2011

weitere Fundstellen ... Tenor I. Der angefochtene Beschluss wird geändert und neu gefasst: 1. Die Erinnerung der Verfahrensbevollmächtigten des Antragstellers gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss der Rechtspflegerin beim Amtsgericht –..

Amtsgericht Mosbach Beschluss, 15. März 2011 - 146/10 BHG

bei uns veröffentlicht am 15.03.2011

Tenor Die Erinnerung des Verfahrensbevollmächtigten vom 24.01.2011 wird zurückgewiesen. Gründe   1 Das Gericht hat am 29.03.2010 nach Antrag der Antragstellerin einen Berechtigungsschein für die Angelegenheit „Widerspruchsbegründung gegen den B

Finanzgericht des Landes Sachsen-Anhalt Beschluss, 04. Mai 2010 - 4 KO 409/10

bei uns veröffentlicht am 04.05.2010

Tatbestand 1 I. Der Erinnerungsführer erhob am 19. Januar 2006 Klage für die Eheleute F. und M. Die Klage des Ehemanns M. hat der Senat mit Beschluss vom 21. Januar 2010 abgetrennt und unter dem Aktenzeichen  4 K 66/55  fortgeführt. Der Ehefrau F.

Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein Beschluss, 13. Dez. 2009 - 3 Ta 202/09

bei uns veröffentlicht am 13.12.2009

Tenor Die Beschwerde des Klägervertreters gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Neumünster vom 11.11.2009, Az. 4 Ca 459 c/09, wird zurückgewiesen. Das Verfahren über die Beschwerde ist gebührenfrei. Kosten werden nicht erstattet. Gründe

Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz Beschluss, 15. Juli 2009 - 10 Ta 138/09

bei uns veröffentlicht am 15.07.2009

Tenor 1. Die sofortige Beschwerde des Klägers gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Ludwigshafen am Rhein vom 16. April 2009, Az.: 3 Ca 1869/06, wird kostenpflichtig zurückgewiesen. 2. Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen. Gründ

Oberlandesgericht Koblenz Beschluss, 23. Juni 2009 - 14 W 380/09

bei uns veröffentlicht am 23.06.2009

Tenor 1. Auf die Beschwerde des Bezirksrevisors als Vertreter der Staatskasse wird die angefochtene Entscheidung teilweise geändert und die dem Prozessbevollmächtigten des Klägers zu erstattende Vergütung wie folgt festgesetzt: ..

Oberlandesgericht Koblenz Beschluss, 13. Mai 2009 - 11 WF 385/09

bei uns veröffentlicht am 13.05.2009

Tenor Die Beschwerde der Rechtsanwältin M. gegen den Beschluss des Amtsgerichts – Familiengerichts – Bingen am Rhein vom 20.4.2009 wird zurückgewiesen. Das Beschwerdeverfahren ist gebührenfrei. Kosten werden nicht erstattet.

Landgericht Saarbrücken Beschluss, 08. Apr. 2009 - 5 T 172/09

bei uns veröffentlicht am 08.04.2009

Tenor Unter Abänderung des Beschlusses des Amtsgerichts Neunkirchen vom 04.03.2009 (Az.: 2 TUR II 755/08) werden die an die Verfahrensbevollmächtigten der Antragstellerin aus der Staatskasse zu zahlenden Gebühren und Auslagen festgesetzt auf 25

Oberlandesgericht Koblenz Beschluss, 31. März 2009 - 13 WF 234/09

bei uns veröffentlicht am 31.03.2009

Tenor Die Beschwerde des Prozessbevollmächtigten des Beklagten gegen den Beschluss des Amtsgerichts – Familiengerichts – Lahnstein vom 26. Februar 2009 wird zurückgewiesen. Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei; außergerichtlich

Oberlandesgericht Stuttgart Beschluss, 13. Jan. 2009 - 8 WF 211/08

bei uns veröffentlicht am 13.01.2009

Tenor 1. Die sofortige Beschwerde des Beschwerdeführers gegen den Beschluss der Familienrichterin des Amtsgerichts Göppingen - Familiengericht - vom 1. Dezember 2008, Az. 10 F 1031/07, wird zurückgewiesen. 2. Das Beschwerdeverfahre

Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz Beschluss, 10. Juli 2008 - 10 Ta 114/08

bei uns veröffentlicht am 10.07.2008

weitere Fundstellen ... Tenor 1. Die sofortige Beschwerde des Prozessbevollmächtigten der Klägerin gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Ludwigshafen vom 18. April 2008, Az.: 2 Ca 1711/06, wird zurückgewiesen. 2. Ein Rechtsmittel is

Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht Beschluss, 03. März 2008 - 15 WF 9/08

bei uns veröffentlicht am 03.03.2008

Tenor Die sofortige Beschwerde der Bezirksrevisorin bei dem Landgericht Itzehoe vom 28. Dezember 2007 gegen den Beschluss des Amtsgerichts – Familiengericht – Itzehoe vom 11. Dezember 2007 wird zurückgewiesen. Das Beschwerdeverfahren ist g

Oberlandesgericht Stuttgart Beschluss, 15. Jan. 2008 - 8 WF 5/08

bei uns veröffentlicht am 15.01.2008

Tenor 1. Auf die sofortige Beschwerde des Beschwerdeführers wird der Beschluss des Familienrichters des Amtsgerichts Tuttlingen - Familiengericht - vom 14. November 2007, Az. 2 F 485/07, abgeändert: Auf die Erinnerung des Beschwerde

Oberlandesgericht Stuttgart Beschluss, 11. Dez. 2007 - 8 WF 161/07

bei uns veröffentlicht am 11.12.2007

Tenor 1. Auf die Beschwerde des dem Antragsteller beigeordneten Bevollmächtigten wird der Beschluss des Richters des Amtsgerichts Tuttlingen vom 14.11.2007 a b g e ä n d e r t : Auf die Erinnerung des beigeordneten Bevollmächtigte

Oberlandesgericht Stuttgart Beschluss, 13. Juli 2007 - 2 Ws 161/07; 2 Ws 161/2007

bei uns veröffentlicht am 13.07.2007

Tenor Die weitere Beschwerde des Verteidigers gegen den Beschluss des Landgerichts - 14. Große Strafkammer - Stuttgart vom 12. Juni 2007 wird als unbegründet v e r w o r f e n . Der Beschwerdeführer trägt die Kosten seines Rechtsmi

Oberlandesgericht Karlsruhe Beschluss, 15. Aug. 2006 - 16 WF 135/06

bei uns veröffentlicht am 15.08.2006

Tenor Eine Entscheidung über die Beschwerde der beigeordneten Rechtsanwältin gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Mannheim vom 16. August 2005 ist nicht veranlasst. Gründe   1 Die Rechtspflegerin hat es mit dem Beschluss v

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Ist der Gegner verpflichtet, Rechtsuchenden die Kosten der Wahrnehmung ihrer Rechte zu ersetzen, hat er für die Tätigkeit der Beratungsperson die Vergütung nach den allgemeinen Vorschriften zu zahlen. Der Anspruch geht auf die Beratungsperson über. Der Übergang...
(1) Nach Deckung der in § 122 Absatz 1 Nummer 1 der Zivilprozessordnung bezeichneten Kosten und Ansprüche hat die Staatskasse über die auf sie übergegangenen Ansprüche des Rechtsanwalts hinaus weitere Beträge bis zur Höhe der Regelvergütung einzuziehen, wenn dies...
(1) Sieht dieses Gesetz die Anrechnung einer Gebühr auf eine andere Gebühr vor, kann der Rechtsanwalt beide Gebühren fordern, jedoch nicht mehr als den um den Anrechnungsbetrag verminderten Gesamtbetrag der beiden Gebühren. (2) Sind mehrere Gebühren teilweise...
(1) In Strafsachen, gerichtlichen Bußgeldsachen, Verfahren nach dem Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen, in Verfahren nach dem IStGH-Gesetz, in Freiheitsentziehungs- und Unterbringungssachen sowie in Verfahren nach § 151 Nummer 6 und 7 des...