Rechtsanwaltsvergütungsgesetz - RVG | § 12 Anwendung von Vorschriften über die Prozesskostenhilfe

Die Vorschriften dieses Gesetzes für im Wege der Prozesskostenhilfe beigeordnete Rechtsanwälte und für Verfahren über die Prozesskostenhilfe sind bei Verfahrenskostenhilfe und im Fall des § 4a der Insolvenzordnung entsprechend anzuwenden. Der Bewilligung von Prozesskostenhilfe steht die Stundung nach § 4a der Insolvenzordnung gleich.

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Gesetz, betreffend die Einführung der Zivilprozeßordnung - ZPOEG | § 40 Übergangsvorschrift zum Gesetz zur Änderung des Prozesskostenhilfe- und Beratungshilferechts


Hat eine Partei vor dem 1. Januar 2014 für einen Rechtszug Prozesskostenhilfe beantragt, so sind für diesen Rechtszug die §§ 114 bis 127 der Zivilprozessordnung, § 48 Absatz 1 Nummer 1 der Bundesrechtsanwaltsordnung, § 4b der Insolvenzordnung, § 11a
zitiert 1 §§ in anderen Gesetzen.

Insolvenzordnung - InsO | § 4a Stundung der Kosten des Insolvenzverfahrens


(1) Ist der Schuldner eine natürliche Person und hat er einen Antrag auf Restschuldbefreiung gestellt, so werden ihm auf Antrag die Kosten des Insolvenzverfahrens bis zur Erteilung der Restschuldbefreiung gestundet, soweit sein Vermögen voraussichtli

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5 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Amtsgericht Frankenthal (Pfalz) Urteil, 20. Juni 2017 - 3a C 31/17

bei uns veröffentlicht am 20.06.2017

Diese Entscheidung zitiert Tenor 1. Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin € 515,16 nebst 1 % Säumniszuschlag je angefangenen Monat jeweils aus € 171,72 seit Juli 2016, August 2016 und September 2016 zu zahlen. 2. Der Beklagte wi

Landgericht Hamburg Urteil, 10. Dez. 2015 - 327 O 618/14

bei uns veröffentlicht am 10.12.2015

Tenor 1. Die Beklagte zu 2) wird verurteilt, an die Klägerin 12.078,43 € nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz auf einen Betrag in Höhe von 11.625 € seit dem 21.12.2013 und auf einen Betrag in Höhe von 453,43 sei

Bundessozialgericht Urteil, 02. Apr. 2014 - B 4 AS 27/13 R

bei uns veröffentlicht am 02.04.2014

Tenor Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Sächsischen Landessozialgerichts vom 8. November 2012 aufgehoben. Das Urteil des Sozialgerichts Dresden vom 28. Oktober 2011 wird insoweit g

Bundessozialgericht Urteil, 25. Feb. 2010 - B 11 AL 24/08 R

bei uns veröffentlicht am 25.02.2010

Tatbestand 1 Die Beteiligten streiten nach Durchführung eines erfolgreichen Widerspruchsverfahrens über die Höhe zu erstattender Aufwendungen für die Hinzuziehung eines

Sozialgericht Stuttgart Beschluss, 12. Juni 2008 - S 12 KR 945/08 KE

bei uns veröffentlicht am 12.06.2008

Tenor Die Erinnerung gegen die Festsetzung der Vergütung des Erinnerungsführers für seine Tätigkeit im Verfahren vor dem Sozialgericht Stuttgart (Az.: S 12 KR 266/05), in welchem er im Wege der Prozesskostenhilfe beigeordnet war, wird zurückgewiesen

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(1) Ist der Schuldner eine natürliche Person und hat er einen Antrag auf Restschuldbefreiung gestellt, so werden ihm auf Antrag die Kosten des Insolvenzverfahrens bis zur Erteilung der Restschuldbefreiung gestundet, soweit sein Vermögen voraussichtlich nicht...