Postgesetz - PostG 1998 | § 34 Entgelt für die förmliche Zustellung

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Postgesetz Inhaltsverzeichnis

Der verpflichtete Lizenznehmer hat Anspruch auf ein Entgelt. Durch dieses werden alle von dem Lizenznehmer erbrachten Leistungen einschließlich der hoheitlichen Beurkundung und Rücksendung der Beurkundungsunterlagen an die auftraggebende Stelle abgegolten. Das Entgelt hat den Maßstäben des § 20 Absatz 1 und 3 zu entsprechen. Es bedarf der Genehmigung durch die Regulierungsbehörde, soweit der Lizenznehmer marktbeherrschend ist. Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz und das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat sind unverzüglich über beabsichtigte Entgeltgenehmigungen zu informieren.

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(1) Genehmigungsbedürftige Entgelte haben sich an den Kosten einer effizienten Leistungsbereitstellung zu orientieren und den Anforderungen nach Absatz 3 zu entsprechen. (2) Die Kosten der effizienten Leistungsbereitstellung ergeben sich aus den
{{shorttitle}} zitiert {{count_recursive}} andere §§ aus dem {{customdata_jurabk}}.
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published on 31.05.2017 00:00

Tenor A. Dem Gerichtshof der Europäischen Union werden folgende Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt: 1. Ist die
published on 31.05.2017 00:00

Tenor A. Dem Gerichtshof der Europäischen Union wird folgende Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt: Ist ein Untern
published on 26.04.2011 00:00

Tenor 1. Die Vollziehung des Umsatzsteuersteuerbescheids 2008 vom 4. Februar 2011 und des Umsatzsteuerbescheids 2009 vom 25. März 2011 wird mit Wirkung ab Fälligkeit ohne Sicherheitsleistung aufgehoben.2. Die Vollziehung der Umsatzsteuer-Vorauszahlu
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Annotations

(1) Genehmigungsbedürftige Entgelte haben sich an den Kosten einer effizienten Leistungsbereitstellung zu orientieren und den Anforderungen nach Absatz 3 zu entsprechen. (2) Die Kosten der effizienten Leistungsbereitstellung ergeben sich aus den langfristigen...