Postgesetz - PostG 1998 | § 2 Regulierung

Postgesetz - PostG 1998 | § 2 Regulierung
ra.de-OnlineKommentar zu {{shorttitle}}
Referenzen - Gesetze | {{shorttitle}}
Referenzen - Urteile | {{shorttitle}}

Postgesetz Inhaltsverzeichnis

(1) Die Regulierung des Postwesens ist eine hoheitliche Aufgabe des Bundes.

(2) Ziele der Regulierung sind:

1.
die Wahrung der Interessen der Kunden sowie die Wahrung des Postgeheimnisses,
2.
die Sicherstellung eines chancengleichen und funktionsfähigen Wettbewerbs, auch in der Fläche, auf den Märkten des Postwesens,
3.
die Sicherstellung einer flächendeckenden Grundversorgung mit Postdienstleistungen zu erschwinglichen Preisen (Universaldienst),
4.
die Wahrung der Interessen der öffentlichen Sicherheit,
5.
die Berücksichtigung sozialer Belange.

(3) Das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen bleibt unberührt.

ra.de-OnlineKommentar zu {{shorttitle}}
{{count_recursive}} OnlineKommentare

2 Referenzen - Gesetze | {{shorttitle}}


(1) Die Lizenz wird auf schriftlichen Antrag von der Regulierungsbehörde in schriftlicher Form erteilt. Der Antragsteller hat das Gebiet zu bezeichnen, in dem die lizenzpflichtige Tätigkeit ausgeübt werden soll. Die Lizenz ist zu erteilen, wenn nicht

(1) Eine Befreiung, die nach § 2 Abs. 4 Satz 1 des Gesetzes über das Postwesen in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. Juli 1989 (BGBl. I S. 1449) oder nach § 2 Abs. 5 Satz 1 des Gesetzes über das Postwesen in der Fassung des Artikels 6 des Postneuo
{{shorttitle}} wird zitiert von {{count_recursive}} anderen §§ im {{customdata_jurabk}}.
10 Referenzen - Urteile | {{shorttitle}}

moreResultsText

published on 12/11/2002 00:00

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL KZR 16/00 Verkündet am: 12. November 2002 Walz Justizamtsinspektor als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein Massenbriefsen
published on 28/01/2003 00:00

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL X ZR 113/02 Verkündet am: 28. Januar 2003 Potsch Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja PostG 1997 § 3; W
published on 04/12/2018 00:00

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen. Die Berufung und die Sprungrevision werden zugelassen. 1Tatbestand 2Der Kläger wendet sich gegen die Genehmig
published on 05/08/2015 00:00

Tatbestand 1 Der Kläger wendet sich gegen die Genehmigung, die die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (Regulierungsbehörde) der beigeladenen Deutsche Pos
{{count_recursive}} Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren {{shorttitle}}.