Personenbeförderungsgesetz - PBefG | § 30a Entschädigungsverfahren

Soweit der Unternehmer nach § 28 Absatz 3a oder auf Grund eines Planfeststellungsbeschlusses oder einer Plangenehmigung verpflichtet ist, eine Entschädigung in Geld zu leisten, und über die Höhe der Entschädigung keine Einigung zwischen dem Betroffenen und dem Unternehmer zustande kommt, entscheidet auf Antrag eines der Beteiligten die nach Landesrecht zuständige Behörde; für das Verfahren und den Rechtsweg gelten die Enteignungsgesetze der Länder entsprechend.

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Personenbeförderungsgesetz - PBefG | § 28 Planfeststellung und vorläufige Anordnung


(1) Betriebsanlagen für Straßenbahnen dürfen nur gebaut oder geändert werden, wenn der Plan vorher festgestellt ist. Bei der Planfeststellung sind die von dem Vorhaben berührten öffentlichen und privaten Belange einschließlich der Umweltverträglichke

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Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Urteil, 26. Apr. 2018 - 5 S 2027/15

bei uns veröffentlicht am 26.04.2018

Tenor Das Verfahren wird eingestellt, soweit die Klägerin die Klage zurückgenommen hat.Im Übrigen wird der Beklagte unter Aufhebung des Bescheids des Regierungspräsidiums Karlsruhe vom 1. September 2015 verpflichtet, den Planfeststellungsbeschluss d

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Urteil, 20. Apr. 2017 - 5 S 907/15

bei uns veröffentlicht am 20.04.2017

Tenor Die Klage wird abgewiesen.Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen.Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand   1 Die Klägerin begehrt die Ergänzung eines vom Bekla

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(1) Betriebsanlagen für Straßenbahnen dürfen nur gebaut oder geändert werden, wenn der Plan vorher festgestellt ist. Bei der Planfeststellung sind die von dem Vorhaben berührten öffentlichen und privaten Belange einschließlich der Umweltverträglichkeit im Rahmen...