Personenbeförderungsgesetz - PBefG | § 15 Erteilung und Versagung der Genehmigung

(1) Die Entscheidung über den Antrag erfolgt schriftlich; sie ist den Antragstellern und, soweit diese Einwendungen erhoben haben, auch den in § 14 Abs. 1 Nr. 1 und 2 genannten Personen und Stellen zuzustellen. Über den Antrag ist innerhalb von 3 Monaten nach Eingang bei der Genehmigungsbehörde zu entscheiden. Kann die Prüfung des Antrags in dieser Zeit nicht abgeschlossen werden, ist die Frist vor ihrem Ablauf in einem den Antragstellern mitzuteilenden Zwischenbescheid um den Zeitraum zu verlängern, der notwendig ist, um die Prüfung abschließen zu können. Die Verlängerung der in Satz 2 bezeichneten Frist darf höchstens 3 Monate betragen. Die Genehmigung gilt als erteilt, wenn sie nicht innerhalb der Frist versagt wird. Die Frist für eine Entscheidung über einen Antrag auf Erteilung einer Genehmigung für einen Verkehr mit Straßenbahnen, Obussen oder Kraftfahrzeugen im Linienverkehr beginnt frühestens mit dem ersten Kalendertag nach dem Ablauf der Antragsfrist in § 12 Absatz 5 oder 6.

(2) Ist die Entscheidung über den Antrag unanfechtbar geworden, wird dem Antragsteller eine Genehmigungsurkunde erteilt. Einer juristischen Person darf die Genehmigungsurkunde erst ausgehändigt werden, wenn die Eintragung in das Register nachgewiesen ist.

(3) Die Genehmigung kann unter Bedingungen und Auflagen erteilt werden, sofern sich diese Nebenbestimmungen im Rahmen des Gesetzes und der auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnungen halten. Wurden dem Genehmigungsantrag weitere Bestandteile im Sinne des § 12 Absatz 1a hinzugefügt, so ist deren Einhaltung durch eine Auflage zur Genehmigung abzusichern, in deren Kontrolle die zuständige Behörde auf ihren Wunsch eingebunden werden kann.

(4) Die Genehmigung darf nicht vorläufig oder mit einem Vorbehalt des Widerrufs erteilt werden.

(5) Die Genehmigungsbehörde hat die zuständige Berufsgenossenschaft von der Erteilung der Genehmigung zu unterrichten.

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Referenzen - Gesetze | § 3 GWB

§ 3 GWB zitiert oder wird zitiert von 5 §§.

§ 3 GWB wird zitiert von 3 anderen §§ im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen.

Personenbeförderungsgesetz - PBefG | § 21 Betriebspflicht


(1) Der Unternehmer ist verpflichtet, den ihm genehmigten Betrieb aufzunehmen und während der Geltungsdauer der Genehmigung den öffentlichen Verkehrsinteressen und dem Stand der Technik entsprechend aufrechtzuerhalten. Gegenstand der Betriebspflicht

Personenbeförderungsgesetz - PBefG | § 20 Einstweilige Erlaubnis


(1) Wenn eine sofortige Einrichtung, Erweiterung oder wesentliche Änderung eines Straßenbahn-, Obusverkehrs oder Linienverkehrs mit Kraftfahrzeugen im öffentlichen Verkehrsinteresse liegt, kann die Genehmigungsbehörde, in deren Bezirk der Verkehr bet

Personenbeförderungsgesetz - PBefG | § 52 Grenzüberschreitender Verkehr


(1) Für die Beförderung von Personen im grenzüberschreitenden Verkehr mit Kraftfahrzeugen durch Unternehmer, die ihren Betriebssitz im Inland oder Ausland haben, gelten, soweit nichts anderes bestimmt ist, die Vorschriften dieses Gesetzes und die hie
§ 3 GWB zitiert 2 andere §§ aus dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen.

Personenbeförderungsgesetz - PBefG | § 12 Antragstellung


(1) Der Antrag auf Erteilung der Genehmigung soll enthalten 1. in allen Fällen a) Namen sowie Wohn- und Betriebssitz des Antragstellers, bei natürlichen Personen außerdem Geburtstag und Geburtsort,b) Angaben darüber, ob der Antragsteller bereits eine

Personenbeförderungsgesetz - PBefG | § 14 Anhörungsverfahren


(1) Vor der Entscheidung über den Antrag auf Erteilung der Genehmigung für die Beförderung von Personen mit Straßenbahnen, Obussen oder mit Kraftfahrzeugen im Linienverkehr hat die Genehmigungsbehörde 1. die Unternehmer, die im Einzugsbereich des bea

Referenzen - Urteile | § 3 GWB

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51 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren § 3 GWB.

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 29. Apr. 2019 - 11 CE 19.750

bei uns veröffentlicht am 29.04.2019

Tenor I. Der Beschluss des Verwaltungsgerichts München vom 27. Februar 2019 wird aufgehoben. II. Der Antragsgegner wird im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet, der Antragstellerin den Eintritt der Genehmigungsfiktion fü

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 07. Dez. 2016 - 11 ZB 16.1703

bei uns veröffentlicht am 07.12.2016

Tenor I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. II. Die Klägerin trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens. III. Der Streitwert für das Zulassungsverfahren wird auf 27.500,- Euro festgesetzt.

Verwaltungsgericht München Beschluss, 13. Juni 2018 - M 23 E 18.1325

bei uns veröffentlicht am 13.06.2018

Tenor I. Die Antragsgegnerin wird verpflichtet, der Antragstellerin Genehmigungsurkunden zum Verkehr mit Taxen mit den Ordnungsnummern … … … … … … … … … … …

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 20. Okt. 2014 - 11 BV 13.1063

bei uns veröffentlicht am 20.10.2014

Tenor I. Die Berufung wird zurückgewiesen. II. Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstrec

Verwaltungsgericht München Beschluss, 18. Juni 2019 - M 23 E 19.2635

bei uns veröffentlicht am 18.06.2019

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Die Antragstellerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Der Streitwert wird auf 1.250 EUR festgesetzt. Gründe I. Die Antragstellerin begehrt im W

Verwaltungsgericht München Beschluss, 10. Juni 2015 - M 23 E 15.1503

bei uns veröffentlicht am 10.06.2015

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Der Antragsteller hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Der Streitwert wird auf 7.500,00 EUR festgesetzt. Gründe I. Der Antragstell

Verwaltungsgericht München Beschluss, 31. Juli 2015 - M 23 E 15.1616

bei uns veröffentlicht am 31.07.2015

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens. III. Der Streitwert wird auf Euro 7.500,00 festgesetzt. Gründe I. Der Antragsteller begehrt im

Verwaltungsgericht München Beschluss, 02. Sept. 2015 - M 6b E 15.2962

bei uns veröffentlicht am 02.09.2015

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Der Antragsteller hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Der Streitwert wird auf 5.000,00 EUR festgesetzt. Gründe I. Dem Antragsteller wurd

Verwaltungsgericht Ansbach Urteil, 30. Juni 2016 - AN 10 K 14.01675

bei uns veröffentlicht am 30.06.2016

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Tatbestand Tatbestand: Mit Formblattantrag vom 7. Oktober 2013, beim Landratsamt E.-H. am 10. Oktober 2013 eingegangen,

Hamburgisches Oberverwaltungsgericht Beschluss, 16. Okt. 2018 - 3 Bs 159/18

bei uns veröffentlicht am 16.10.2018

Tenor Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Hamburg vom 30. August 2018 wird zurückgewiesen. Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. Der Streitwert wird für das Beschwerdeverfa

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Urteil, 10. Juli 2018 - 9 S 2424/17

bei uns veröffentlicht am 10.07.2018

Tenor Die Berufung der Klägerinnen gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Sigmaringen vom 15. Dezember 2016 - 2 K 2397/14 - wird zurückgewiesen.Die Klägerinnen tragen die Kosten des Berufungsverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten

Verwaltungsgericht Karlsruhe Beschluss, 14. Mai 2018 - 3 K 471/18

bei uns veröffentlicht am 14.05.2018

Tenor 1. Die Antragsgegnerin wird im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet, der Antragstellerin eine Bescheinigung mit einer Gültigkeitsdauer von einem Jahr ab ihrer Ausstellung zu erteilen, nach der die am 18.04.2017 beantragten Genehmigung

Verwaltungsgericht Hamburg Beschluss, 08. März 2018 - 5 E 956/18

bei uns veröffentlicht am 08.03.2018

Tenor Der Antrag wird abgelehnt. Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens. Der Streitwert wird auf EUR 7.500,- festgesetzt. Gründe I. 1 Der Antragsteller begehrt, die Antragsgegnerin im Wege der einstweiligen Anordnun

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Beschluss, 24. Juli 2017 - 9 S 1431/17

bei uns veröffentlicht am 24.07.2017

Tenor Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Sigmaringen vom 13. Juni 2017 - 3 K 4273/17 - wird zurückgewiesen.Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der außergerichtliche

Verwaltungsgericht Karlsruhe Beschluss, 20. Apr. 2017 - 3 K 2922/16

bei uns veröffentlicht am 20.04.2017

Tenor Die Beklagte wird unter Aufhebung ihres Bescheids vom 07.07.2015 in Gestalt des Widerspruchsbescheids des Regierungspräsidiums Karlsruhe vom 28.06.2016 verpflichtet, der Klägerin zehn Genehmigungen für den Verkehr mit Taxen zu erteilen, sofern

Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern Beschluss, 30. Jan. 2017 - 1 M 453/16

bei uns veröffentlicht am 30.01.2017

Tenor Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Schwerin vom 8. September 2016 – 7 B 2100/16 SN – wird zurückgewiesen. Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. Der Streitwert wird für d

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Urteil, 27. Okt. 2016 - 12 S 2257/14

bei uns veröffentlicht am 27.10.2016

Tenor Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 27. Mai 2014 - 1 K 1747/12 - wird zurückgewiesen.Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.Die Revision wird zugelassen. Tatbestand  1 Die Beteiligten s

Verwaltungsgericht Schwerin Beschluss, 08. Sept. 2016 - 7 B 2100/16 SN

bei uns veröffentlicht am 08.09.2016

Tenor Der Antrag wird abgelehnt. Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens. Der Streitwert wird auf 15.000 Euro festgesetzt. Gründe I. 1 Der Antragsteller wendet sich gegen die Ablehnung einer Taxigenehmigung und macht deren f

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Urteil, 25. Aug. 2016 - 13 A 788/15

bei uns veröffentlicht am 25.08.2016

Tenor Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Münster vom 6. März 2015 wird zurückgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf di

Verwaltungsgericht Stuttgart Urteil, 13. Apr. 2016 - 8 K 3924/15

bei uns veröffentlicht am 13.04.2016

Tenor Der Beklagte wird verurteilt, der Klägerin die Genehmigungsurkunde für den Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen für die Linien 501, 504, 578, 579 und 612 mit der Geltungsdauer 01.01.2015 bis 31.12.2024 zu erteilen.Ziffer 2 des Bescheids des Regie

Verwaltungsgericht Sigmaringen Urteil, 05. Apr. 2016 - 4 K 900/15

bei uns veröffentlicht am 05.04.2016

Tenor Der Bescheid des Landratsamts R. vom 20. August 2014 und der Widerspruchsbescheid des Regierungspräsidiums T. vom 24. April 2015 werden aufgehoben und der Beklagte wird verpflichtet, den Antrag des Klägers auf Erteilung von drei weiteren Geneh

Verwaltungsgericht Sigmaringen Urteil, 11. Nov. 2015 - 1 K 3511/14

bei uns veröffentlicht am 11.11.2015

Tenor Die Klage wird abgewiesen.Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen.Die Berufung wird zugelassen. Tatbestand  1 Der Kläger wendet sich gegen die Nichtverlängerung von Taxigenehmigun

Verwaltungsgericht Düsseldorf Beschluss, 06. Nov. 2015 - 6 K 1610/15

bei uns veröffentlicht am 06.11.2015

Tenor Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwalt U.      aus D.        -M.     wird abgelehnt. 1Gründe: 2Der am 28. Februar 2015 gestellte Antrag des Antragstellers, ihm 3Prozesskostenhilfe unter Beiordnung

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Beschluss, 23. Okt. 2015 - 13 B 875/15

bei uns veröffentlicht am 23.10.2015

Tenor Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 10. Juli 2015 wird zurückgewiesen. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahre

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Beschluss, 03. Sept. 2015 - 13 B 655/15

bei uns veröffentlicht am 03.09.2015

Tenor Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln vom 20. Mai 2015 wird zurückgewiesen. Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 7.50

Verwaltungsgericht Düsseldorf Beschluss, 10. Juli 2015 - 6 L 1880/15

bei uns veröffentlicht am 10.07.2015

Tenor Der Antrag wird abgelehnt. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens. Der Streitwert wird auf 22.500,- Euro festgesetzt. 1Gründe: 2I. 3Der Antragstellerin wurden mit Bescheid vom 10. September 2012 erstmalig drei Genehmigungen zum G

Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße Urteil, 24. Juni 2015 - 3 K 662/14.NW

bei uns veröffentlicht am 24.06.2015

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Verfahrens trägt die Klägerin. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Tatbestand 1 Die Klägerin begehrt die Verpflichtung der Beklagten, ihm zwei Taxikonzession

Verwaltungsgericht Düsseldorf Beschluss, 03. Juni 2015 - 6 L 1169/15

bei uns veröffentlicht am 03.06.2015

Tenor Der Antrag wird auf Kosten des Antragstellers abgelehnt. Der Streitwert wird auf 22.500 Euro festgesetzt. 1Gründe 2Der Einzelrichter ist nach § 6 VwGO zur Entscheidung berufen. 3Das Gericht legt den umfassend formulierten Antrag mit Blick auf

Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 15. Apr. 2015 - 7 A 10718/14

bei uns veröffentlicht am 15.04.2015

Tenor Unter Abänderung des Urteils des Verwaltungsgerichts Trier vom 3. Juni 2014 wird der Beklagte unter Aufhebung des Bescheides des Landesbetriebes Mobilität Rheinland-Pfalz vom 18. Oktober 2013 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vo

Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz Beschluss, 31. März 2015 - 7 B 11168/14

bei uns veröffentlicht am 31.03.2015

Diese Entscheidung wird zitiert Tenor Unter teilweiser Abänderung des Beschlusses des Verwaltungsgerichts Neustadt an der Weinstraße vom 16. Dezember 2014 wird die Antragsgegnerin im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet, dem Antra

Verwaltungsgericht Münster Urteil, 06. März 2015 - 10 K 2747/13

bei uns veröffentlicht am 06.03.2015

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 % des beizutreibe

Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht Urteil, 10. Feb. 2015 - 3 A 152/14

bei uns veröffentlicht am 10.02.2015

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Verfahrens trägt die Klägerin. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 Prozent des vollstreckb

Verwaltungsgericht Koblenz Urteil, 28. Jan. 2015 - 5 K 510/14.KO

bei uns veröffentlicht am 28.01.2015

weitere Fundstellen ... Tenor Das Verfahren wird eingestellt, soweit die Klägerin in der mündlichen Verhandlung ihre Klage zurückgenommen hat. Der Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheides vom 20. März 2013 in Gestalt des Widerspruchsb

Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt Beschluss, 30. Dez. 2014 - 3 M 527/14

bei uns veröffentlicht am 30.12.2014

Gründe 1 Die zulässige Beschwerde ist begründet. Sie führt zur Änderung des angefochtenen Beschlusses des Verwaltungsgerichts und zur Ablehnung des Antrages der Antragstellerin als unbegründet. 2 Die Antragstellerin begehrt eine Vorwegnahme der

Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße Beschluss, 16. Dez. 2014 - 3 L 1063/14.NW

bei uns veröffentlicht am 16.12.2014

Tenor Der Antrag wird abgelehnt. Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 75.000,-- € festgesetzt. Gründe I. 1 Dem Antragsteller wurden im Jahr 2012 von der Antragsgegnerin

Verwaltungsgericht Düsseldorf Beschluss, 22. Okt. 2014 - 6 L 2238/14

bei uns veröffentlicht am 22.10.2014

Tenor 1. Es wird vorläufig festgestellt, dass die Genehmigung zur Übertragung der Rechte und Pflichten des bestehenden Taxiunternehmens T GmbH auf die Antragstellerin als erteilt gilt. Die Antragsgegnerin wird im Wege der einstweiligen Anordnung ver

Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße Urteil, 22. Sept. 2014 - 3 K 364/14.NW

bei uns veröffentlicht am 22.09.2014

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Verfahrens trägt die Klägerin. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Tatbestand 1 Die Klägerin wendet sich gegen die Feststellung der Beklagten, dass die ihr e

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen Beschluss, 16. Sept. 2014 - 7 L 1187/14

bei uns veröffentlicht am 16.09.2014

Tenor 1.Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe unter Beiordnung von Herrn Rechtsanwalt G.     I. . M.   aus F.     wird abgelehnt. 2.Der Antrag auf Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes wird auf Kosten des Antragstellers abgelehnt. 3

Verwaltungsgericht Karlsruhe Urteil, 27. Mai 2014 - 1 K 1748/12

bei uns veröffentlicht am 27.05.2014

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen.2. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. Tatbestand   1 Die Parteien streiten um zehn Genehmigungen für den Gelegenheitsverkehr mit Taxen nach dem Personenbeförderungsgesetz (PBfeG). 2 Die

Verwaltungsgericht Karlsruhe Urteil, 27. Mai 2014 - 1 K 1747/12

bei uns veröffentlicht am 27.05.2014

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen.2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Tatbestand   1 Die Parteien streiten um zehn Genehmigungen für den Gelegenheitsverkehr mit Taxen nach dem Personenbeförderungsgesetz (PBfeG). 2 Der K

Verwaltungsgericht Köln Urteil, 13. Feb. 2014 - 20 K 6992/12

bei uns veröffentlicht am 13.02.2014

Tenor Der Bescheid der Beklagten vom 20.06.2012 und der Widerspruchsbescheid vom 09.11.2012 – soweit der Widerspruch zurückgewiesen worden ist – werden aufgehoben. Die Beklagte wird verpflichtet, die neuen Disziplinen der Sportordnung Teil Liste B -

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 24. Okt. 2013 - 3 C 26/12

bei uns veröffentlicht am 24.10.2013

Tatbestand 1 Das klagende Busunternehmen wendet sich dagegen, dass sein Antrag auf Genehmigung des eigenwirtschaftlichen Betriebs einer Buslinie nach § 13 des Personenbe

Verwaltungsgericht Köln Urteil, 18. Okt. 2013 - 18 K 1260/13

bei uns veröffentlicht am 18.10.2013

Tenor Soweit die Beteiligten das Verfahren übereinstimmend für erledigt erklärt haben, wird das Verfahren eingestellt.Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. 1T a t b e s t a n d 2Die Klägerin ist eine Ges

Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht Urteil, 26. Okt. 2012 - 3 A 16/10

bei uns veröffentlicht am 26.10.2012

Tenor Der Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheides vom 29.04.2009 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 17.12.2009 verpflichtet, dem Kläger die Genehmigung für die Durchführung von Notfallrettung und Krankentransport entsprechend dessen A

Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße Urteil, 23. Apr. 2012 - 3 K 804/11.NW

bei uns veröffentlicht am 23.04.2012

weitere Fundstellen ... Tenor Der Bescheid der Beklagten vom 10. Januar 2011 wird aufgehoben und die Beklagte verpflichtet, der Klägerin die Genehmigungsurkunden zu den Genehmigungsanträgen vom 21. Juni 2010 zum Taxenverkehr auszufertigen.

Verwaltungsgericht Freiburg Beschluss, 31. Jan. 2012 - 2 K 78/12

bei uns veröffentlicht am 31.01.2012

Tenor Der Antragsgegner wird im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet, dem Antragsteller die Genehmigung zum Weiterbetrieb des Verkehrs mit 8 Mietwagen am Betriebssitz für die Dauer eines Jahres zu erteilen, jedoch nicht über den Zeitpunkt d

Verwaltungsgericht Freiburg Urteil, 25. Jan. 2012 - 1 K 46/10

bei uns veröffentlicht am 25.01.2012

Tenor Die Klagen werden abgewiesen.Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen. Tatbestand   1 Die Beteiligten streiten über konkurrierende Anträge nach dem PBefG, in deren Zuge der

Bundesverfassungsgericht Nichtannahmebeschluss, 11. Okt. 2010 - 1 BvR 1425/10

bei uns veröffentlicht am 11.10.2010

Gründe I. 1 Die Verfassungsbeschwerde betrifft einen Genehmigungsw

Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße Urteil, 12. Aug. 2009 - 1 K 836/09.NW

bei uns veröffentlicht am 12.08.2009

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Verfahrens trägt die Klägerin. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Tatbestand 1 Die Beteiligten streiten im Rahmen eines Verfahrens nach § 10 des Personenbef

Verwaltungsgericht Karlsruhe Urteil, 28. Apr. 2009 - 5 K 424/07

bei uns veröffentlicht am 28.04.2009

Tenor 1. Der Beklagte wird unter Aufhebung des Ablehnungsbescheides des Regierungspräsidiums Karlsruhe vom 15.08.2006, der der Beigeladenen erteilten Genehmigungsbescheide vom 30.03.2006 für die Linien 710, 715, 716 und 717 sowie des Widerspruchbesc

Referenzen

(1) Vor der Entscheidung über den Antrag auf Erteilung der Genehmigung für die Beförderung von Personen mit Straßenbahnen, Obussen oder mit Kraftfahrzeugen im Linienverkehr hat die Genehmigungsbehörde 1. die Unternehmer, die im Einzugsbereich des beantragten...
(1) Der Antrag auf Erteilung der Genehmigung soll enthalten 1. in allen Fällen a) Namen sowie Wohn- und Betriebssitz des Antragstellers, bei natürlichen Personen außerdem Geburtstag und Geburtsort,b) Angaben darüber, ob der Antragsteller bereits eine Genehmigung...